taz.de -- Palästinensischer Aktivist vor Gericht: Militär urteilt über Abu Rahma
Ein Organisator des Widerstandes gegen die israelische Sperrmauer soll hinter Gitter. Ihm wird illegaler „Aufruhr“ vorgeworfen.
BERLIN taz | Am Sonntag muss Abdallah Abu Rahma, Organisator des gewaltfreien Widerstandes in den besetzten palästinensischen Gebieten, wieder vor einem israelischen Militärrichter erscheinen. Dann soll das Strafmaß festgelegt werden, das in diesem Falle zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegen kann.
Sein Vergehen, für das er im Herbst 2014 verurteilt worden ist, bestand darin, sich einem israelischen Bulldozer in den Weg gestellt zu haben, der Felsblöcke für den Bau einer Straßensperre transportierte.
Abu Rahma organisiert eine wöchentliche Demonstration im palästinensischen Dorf Bili’in, etwa 12 Kilometer westlich von Ramallah nahe der Grünen Linie, die Israel von der besetzten Westbank trennt. Seit mehr als zehn Jahren protestieren die Dorfbewohner und israelische sowie internationale Aktivisten jeweils freitags gegen den Bau der Mauer, die Israel als Sperranlage innerhalb des besetzten Gebiets errichtet, und den damit verbundenen Landraub. Der Oberste Israelische Gerichtshof hatte 2007 den Verlauf der Sperranlage als illegal eingestuft. 2011 wurde die Mauer um mehrere hundert Meter zurückversetzt.
Die phantasievollen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen des zivilen Protestes haben die israelischen Behörden und die Armee immer wieder gereizt. Unzählige nächtliche Razzien und dutzende Festname im Dorf Bili'in waren nur eine der Folgen. Zudem wurden bei den Demonstrationen bislang zwei Menschen von der Armee getötet und Dutzende verletzt. Doch bis auf den heutigen Tag sind die Proteste nicht unterbrochen worden.
Weil Abu Rahma die Hülsen der unzähligen Tränengasgranaten, die die israelische Armee auf die Demonstranten abgefeuert hat, gesammelt und demonstrativ ausgestellt hat, wurde er 2009 von der Armee in einer nächtlichen Razzia in Ramallah festgenommen und vor einem Militärgericht unter anderem wegen Waffenbesitzes angeklagt. Verurteilt wurde er dann aber wegen „Organisierens einer illegalen Demonstration“ und wegen „Aufruhrs“ gegen die Besatzungsmacht. Rund ein Jahr verbrachte er hinter Gittern, bevor die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Haftentlassung hatte er nicht zuletzt internationalen Protesten zu verdanken.
Unterstützung von Amnesty International
Im Jahre 2008 war Abu Rahma bereits von der Internationalen Liga für Menschenrechte mit der Carl-von Ossietzky-Medaille in Berlin ausgezeichnet worden. Im Jahre 2009 verlieh ihm die EU ganz offiziell mit Urkunde den Titel „Verteidiger der Menschenrechte“. Und der Friedensnobelpreisträger Erzbischof Desmond Tutu, nannte ihn „Gandhi der besetzten Gebiete“.
In dieser Woche hat die Liga für Menschenrechte Mahnwachen in Berlin veranstaltet, um auf das Urteil gegen Abu Rahmeh aufmerksam zu machen. Amnesty International setzt sich in einer Kampagne unter dem Titel „Urgent Action“ für ihn ein. Die Organisation stuft den palästinensischen Lehrer und Vater von drei Kindern als „gewaltlosen politischen Gefangenen“ ein. Mit einer Unterschriftenkampagne setzen sich Amnesty sowie private Initiativen dafür ein, dass Abu Rahma nicht erneut hinter israelischen Gittern verschwindet.
6 Feb 2015
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