taz.de -- Zentralafrikanische Republik: Abwesender Angeklagter, schwere Vorwürfe

Das Sonderstrafgericht in Bangui untersucht Menschenrechtsverbrechen aus der Zeit von Ex-Herrscher François Bozizé. Doch der lebt weiter im Exil.

Bild: Wegen schwerster Verbrechen angeklagt: François Bozizé, damals noch Diktator, 2013 in Bangui

Das sogenannte Sonderstrafgericht (SCC) der [1][Zentralafrikanischen Republik] liegt in der Hauptstadt Bangui nur einen Steinwurf vom Präsidentenpalast entfernt. In der Martin-Luther-King-Straße, direkt neben dem Justizministerium. Ein modern eingerichteter Gerichtssaal mit Glasfassade, in welchem zentralafrikanische, aber auch internationale Richter*innen Urteile über die schlimmsten Verbrecher in diesem von Krieg und Konflikten gebeutelten Land sprechen.

Das Sondergericht war 2015 kurz nach dem Ende des Krieges durch ein Gesetz, verabschiedet vom zentralafrikanischen Parlament, eingerichtet worden. Er hat das Mandat, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu behandeln und soll damit der Straflosigkeit im Land ein Ende setzen. Dabei erhält es Unterstützung von den Vereinten Nationen, dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag sowie Finanzmittel von der Europäischen Union.

Seit Dienstag tagt nun das Gericht, um die grausamen Verbrechen von [2][Diktator François Bozizé aufzuklären, der das Land von 2003 an zehn Jahre lang mit brutaler Hand regierte.] Im Jahr 2013 wurde er quasi aus dem Amt gefegt, als die Rebellenkoalition Seleka aus dem Norden kommend die südlich gelegene Hauptstadt Bangui eroberte. Bozizé floh dann ins Nachbarland, die Demokratische Republik Kongo, und von dort aus weiter nach Kamerun.

Aus dem Exil orchestrierte er die christlich dominierte Miliz Antibalaka im Aufstand gegen die muslimischen Seleka-Rebellen, die dann 2014 wieder aus Bangui vertrieben wurden. Zwei hochrangige Antibalaka-Führer [3][waren im Juli 2025 vom IStGH in Den Haag zu lebenslanger Haft verurteilt worden.]

Mithilfe der russischen Wagner-Gruppe an der Macht

2019 war Bozizé nach Bangui zurückgekehrt, um sich als Kandidat für das Präsidentenamt bei den anstehenden Wahlen aufstellen zu lassen. Das Verfassungsgericht ließ ihn jedoch nicht zu – auch aufgrund mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Daraufhin formierte er 2020 die Rebellenorganisation CPC (Koalition der Patrioten für Veränderung).

Diese marschierte daraufhin auf Bangui zu, [4][um den amtierenden Präsidenten Faustin Touadéra] zu stürzen. Diesem gelang es mithilfe russischer Söldner der Wagner-Gruppe, die Rebellen abzuwehren. Touadéra ist bis heute an der Macht. Er war Ende 2025 mit 76 Prozent der Stimmen wiedergewählt worden.

Seit 2023 lebt Bozizé in Guinea-Bissau, welches kein Auslieferungsabkommen mit Bangui hat. Das Sonderstrafgericht erließ 2024 einen Haftbefehl gegen Bozizé wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Diese wurden mutmaßlich zwischen 2009 und 2013 von der Präsidentengarde und anderen Sicherheitskräften im Zivilgefängnis und im militärischen Ausbildungszentrum [5][in der Stadt Bossembélé begangen]. Zu den Vorwürfen gehören Folter, Mord und willkürliche Verhaftungen.

Bozizé fehlt im Gerichtssaal

Das Sonderstrafgericht hat Bozizé letztlich in Abwesenheit angeklagt. Doch drei seiner ehemaligen hochrangigen Offiziere – Eugene Barret Ngaikosset, Vianney Semndiro und Firmin Junior Danboy – befinden sich alle in Untersuchungshaft in Bangui. Sie wurden am Dienstag zum Prozessauftakt den Richtern präsentiert.

Die Tatsache, dass Bozizé nun wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht stehe, so Marceau Sivieude, [6][Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika,] beweise den „starken Willen des Sonderstrafgerichts, gegen Straflosigkeit vorzugehen und für das Recht der Opfer auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung einzutreten“. Die Anklage gegen Bozizé in Abwesenheit beeinträchtigt dieses Verfahren jedoch erheblich, betont Sivieude: „Es ist unerlässlich, dass er verhaftet, ausgeliefert und persönlich vor Gericht gestellt wird.“

17 Jun 2026

[1] /Zentralafrikanische-Republik/!6135322

[2] /Zentralafrikanische-Republik/!5076802

[3] /Urteil-des-IStGH/!6103677

[4] /Wahlen-in-Zentralafrikanischer-Republik/!6143236

[5] /Wahl-in-Zentralafrikanischer-Republik/!5735389

[6] https://www.amnesty.org/en/latest/news/2026/06/car-bozize/

AUTOREN

Simone Schlindwein

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