taz.de -- Windradverbot in Thürigens Wäldern: Mehr Energie durch Wälder
Windräder im Wald dürfen nicht generell verboten werden – so entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.
Bild: Künftig dürfen in Thürigens Waldflächen Windräder stehen
Berlinafp/taz | Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [1][Windräder im Wald] nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor. Die Gesetzgebungskompetenz liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund.
Mehrere Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Gericht gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt. Gegen diesen Verbotspassus hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg.
Der Beschluss der [2][Karlsruher Richter] hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe.
Energiekrise bringt Diskussion in Schwung
Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es erst 0,8 Prozent.
Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt auch politisch wieder in der Diskussion: So plädierte etwa Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) noch am Montag dafür, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern. Das Verfassungsgericht kam neuen politischen Entscheidungen in Thüringen nun zuvor. Auch in einigen anderen Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht erlaubt.
10 Nov 2022
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[1] /Streit-um-Waldnutzung/!5829660
[2] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5849201
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