taz.de -- Verfassungsänderung: Mehr Hürden für Untersuchungsausschüsse in Rheinland-Pfalz

Die AfD beantragt sehr oft U-Ausschüsse, das soll begrenzt werden. Ob das der Demokratie nützt, darüber debattierte der Landtag.

Bild: Untersuchungsausschüsse blieben ein wichtiges Instrument, das betonten SPD und CDU

Rheinland-Pfalz hat seine Verfassung geändert: Künftig braucht es [1][ein Viertel der Abgeordneten statt wie bisher ein Fünftel], um einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Das hat der alte Landtag am Mittwoch in einer Sondersitzung beschlossen. „Die Verfassungsänderung wird unsere Demokratie nicht retten, aber sie wird sie auch nicht beschädigen“, sagte Carl-Bernhard von Heusinger, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen bei der Sitzung am Dienstag. Nicht alle sind dieser Meinung.

Die Fraktionen aus CDU, SPD und Grünen hatten die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht. Nach der Landtagswahl am 22. März werden CDU und SPD eine neue Regierung bilden – den Koalitionsvertrag hatten sie vor der Lesung bereits unterschrieben. Grüne und AfD sind dann die einzigen Oppositionsparteien. Bei der Landtagswahl holte die AfD mit 19,5 Prozent ihr [2][bisher bestes Ergebnis in Westdeutschland]. Damit hätte sie einen U-Ausschuss einberufen können, mit der Änderung fehlen ihr dazu nun die nötigen Stimmen.

Bei der Sitzung des alten Landtags stimmten CDU, SPD, Grüne und FDP für die Änderung, Freie Wähler und AfD dagegen, ein paar Abgeordnete enthielten sich. FDP und Grüne hatten die Abstimmung zuvor geöffnet. Die AfD hatte eine namentliche Abstimmung beantragt. Dass diese noch im alten Landtag passierte, lag daran, dass man befürchtete, die AfD könnte mit den U-Ausschüssen das Parlament lähmen. U-Ausschüsse sind das wichtigste Kontrollinstrument der Opposition. Allerdings binden sie auch viel Personal, Zeit und Ressourcen. Schon in der ersten Lesung verwiesen Grüne, CDU und SPD auf Fälle, in denen ein U-Ausschuss das Parlament lähmte. So habe die AfD in Sachsen einen zur Coronapandemie eingesetzt, der über 1.000 Mitarbeitende und eine Million Dokumente binde.

Oppositions- oder Minderheitenrecht?

Die AfD hatte angekündigt, in der kommenden Legislaturperiode Untersuchungsausschüsse zu Corona und zu umstrittenen Sonderurlaubsregeln für Staatssekretäre beantragen zu wollen. Ein Vorwurf, den die CDU gegen die SPD im Wahlkampf erhoben hatte. Der künftige Ministerpräsident Gordon Schnieder warf damals der SPD-geführten Regierung vor, der Vorfall sorge für Politikverdrossenheit und ein Bild der „[3][Selbstbedienung]“. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD Damian Lohr vermutete bei der ersten Lesung am vergangenen Dienstag, dass nun „mutmaßlich kriminelle Dinge verschleiert werden“. Zudem verletze die Änderung die Oppositionsrechte und ignoriere den Wählerwillen. Die AfD hatte bereits eine Internetseite gestartet. Dort werden CDU, SPD und Grüne als „Totengräber“ der Demokratie bezeichnet. Nun plant sie auch eine Normenkontrollklage gegen die Verfassungsänderung, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.

Ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten gilt auch im Bundestag und in sieben anderen Landtagen. Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner unterstreicht daher: „Warum sollte es undemokratisch sein, wenn das Quorum im Grundgesetz verankert ist?“ Untersuchungsausschüsse blieben ein wichtiges Instrument, das betonten SPD und CDU.

Für die Grünen sei diese Abstimmung hingegen keine leichte, so der parlamentarische Geschäftsführer von Heusinger. Er verwies zudem darauf, dass es sich bei U-Ausschüssen um Minderheitenrechte und nicht um Oppositionsrechte handle. Künftig wird es wohl keine von der Opposition beschlossenen U-Ausschüsse geben. Die Grünen-Fraktion ist zu klein und hat eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. So können die Grünen in der kommenden Legislaturperiode wohl nur einen U-Ausschuss einberufen, wenn Abgeordnete der Regierungsparteien zustimmen.

6 May 2026

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AUTOREN

Jana Laborenz

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