taz.de -- Verbraucherzentralen zu E-Scootern: Im Zweifel haftet der Kunde

E-Scooter-Fahrer müssen die Roller vor der Nutzung überprüfen. Damit wälzen Unternehmen Verantwortung auf Kunden ab, sagen Verbraucherschützer.

Bild: Zur Kasse gebeten werden könnten Kunden auch bei Schäden, die sie nicht verursacht haben

Berlindpa | Die Verbraucherzentralen sehen erhebliche Probleme bei den Nutzungsbedingungen von Elektro-Tretrollern zum Ausleihen in deutschen Städten. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der E-Roller ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der Vermietungsservice funktioniere. Das sagte die Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Bei einer [1][Untersuchung] der Nutzungsbedingungen seien bei allen Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden.

Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und Inspektionspflichten. So müssten Nutzer bei einigen Anbietern vor Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel überprüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht fachgerecht tun.

Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben Verleihfirmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Dabei werden die auch E-Scooter genannten Flitzer per Handy-App aktiviert.

Kunden können für Schäden haftbar gemacht werden

Kritik gibt es ebenfalls schon daran, dass die Gefährte kreuz und quer auf [2][Gehwegen] abgestellt werden. Die Spitzenverbände der Kommunen und die Anbieter haben gemeinsam vereinbart, mehr für die Ordnung und für die Sicherheit von Fußgängern tun zu wollen.

Die Mobilitätsexpertin beim vzbv, Marion Jungbluth, betonte, Innovationen wie die E-Scooter machten das Angebot vielfältiger und könnten einen Beitrag zu einer Verkehrswende leisten. „Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen.“

Mit Blick auf Haftungsregelungen warnte der vzbv, dass Kunden zum Beispiel teils für Schäden aufkommen müssten, die sie nicht verschuldet haben. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster Auslegung für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen. Mehrere Anbieter behielten sich auch vor, den Service jederzeit einschränken oder einstellen zu können und Mietbedingungen kurzfristig zu ändern.

27 Aug 2019

[1] https://www.vzbv.de/pressemitteilung/e-scooter-gravierende-luecken-im-kleingedruckten

[2] /Parkplaetze-fuer-E-Scooter/!5614292

AUTOREN

Niklas Münch

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