taz.de -- Umwelthilfe-Chef über Klimaklage: „Enorme Bedeutung für die Klimapolitik“
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte das Klimaschutzprogramm verschärfen, sagt Umweltschützer Jürgen Resch. Er schlägt ein Tempolimit vor.
Bild: Essen, NRW, die Autobahn A 40 im Abendlicht: das Tempolimit wäre aber am einfachsten, billigsten und schnellsten umzusetzen
taz: Herr Resch, das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Donnerstag die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. Worum geht es dabei?
Jürgen Resch: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Bundesregierung wegen zu wenig [1][Klimaschutz] verklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen. Statt dieses Urteil ernst zu nehmen und mehr [2][Emissionen] zu senken, ging ausgerechnet der damals zuständige Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Bündnisgrünen in Revision: Wir als Organisation seien gar nicht berechtigt, für eine Nachbesserung des Klimaschutzprogramms der Regierung zu klagen. Ob das so ist, wird das Bundesverwaltungsgericht nun in letzter Instanz klären.
taz: Nehmen wir einmal an, das Gericht gibt ihnen recht. Was würde dies für den Klimaschutz bedeuten?
Resch: Zweierlei: Erstens wäre ein für alle Mal geklärt, dass sich auch eine Regierung an die eigenen Gesetze halten muss. Minus 65 Prozent steht im Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030, mit den aktuellen politischen Instrumentarien ist das nicht erreichbar. Laut aktuellem Projektionsbericht wird das Klimaziel 2030 um 25 Millionen Tonnen Treibhausgas verfehlt, das Ziel für 2040 sogar um 103 Millionen Tonnen. Das Klimaschutzgesetz schreibt ein Klimaschutzprogramm vor, quasi einen Instrumentenkasten, um das Klimaziel auch wirklich zu erreichen. Bereits bei Beschluss des Klimaschutzprogramms hatte die damalige Bundesregierung zugegeben, dass die Maßnahmen nicht reichen, um die Klimaziele zu erreichen. Folgt das Bundesverwaltungsgericht unserer Auffassung, muss die Regierung jetzt umgehend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen.
taz: Und zweitens?
Resch: Wenn das Gericht unserer Argumentation folgt, würde unser Klagerecht für ambitionierten und rechtskonformen Klimaschutz erheblich gestärkt. Ein zentraler Gegenstand der Verhandlung ist nämlich auch die Frage, ob ein Klimaschutzprogramm und damit die [3][Einhaltung der Klimaziele] gerichtlich kontrolliert werden kann. Die Bundesregierung bestreitet das, obwohl der Fall unserer juristischen Einschätzung nach klar ist. Das ist aber eine zentrale Weichenstellung, denn zum ersten Mal entscheidet ein Bundesgericht grundsätzlich über diese Frage. Von einem gestärkten Klagerecht werden wir dann natürlich bei weiteren Verstößen Gebrauch machen.
taz: Aber Habeck und seine Ampelregierung sind doch Geschichte!
Resch: Wir haben die Bundesregierung verklagt, die seinerzeit von Habeck beim Klimaschutz vertreten wurde. Jetzt gibt es andere Repräsentanten, aber immer noch die Bundesregierung. Die wird dem Urteil folgen müssen.
taz: Ganz praktisch – welche Auswirkungen kann das Urteil für die Politik mit sich bringen?
Resch: Aktuell erarbeitet die Bundesregierung ein neues Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden muss. Die Vorgaben eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hätten unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung dieses Programms.
taz: Okay, aber könnte das Urteil unseren Alltag verändern?
Resch: Ausdrücklich ja! Zum Beispiel durch ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen und im innerstädtischen Verkehr. Das Umweltbundesamt hat dankenswerterweise ausgerechnet, dass solch eine Maßnahme jedes Jahr 11 bis 12 Millionen Tonnen Treibhausgase einsparen würde. Das ist etwa die Hälfte jenes Fehlbetrages, der aktuell für das 2030-Ziel fehlt.
taz: Das Verwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag auch über ein Tempolimit?
Resch: Natürlich nicht direkt! Im Verkehrssektor gibt es zu wenig Klimaschutz, wenn das Gericht uns folgt, muss die Regierung handeln. Sicherlich könnte sie auch alle innerdeutschen Flüge verbieten oder eine andere wirksame Maßnahme umsetzen, Fahrverbote beispielsweise. Das Tempolimit wäre aber am einfachsten, billigsten und schnellsten umzusetzen.
taz: Nicht nur der Verkehr ist betroffen?
Resch: Nein, auch im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft gibt es aktuell zu wenig Einsparungen, auch dort müsste die Politik neue Maßnahmen auf den Weg bringen.
taz: Erwarten Sie denn eine Entscheidung des Gerichts an diesem Donnerstag?
Resch: Die Chancen stehen fifty-fifty. In ähnlichen Verfahren hatten wir als Umwelthilfe in der Vergangenheit am selben Tag eine Entscheidung. Es gab aber auch Fälle, wo sich die Kammer eine Woche lang zur Beratung zurückgezogen hat. Mich würde nicht wundern, wenn das auch diesmal geschieht: Das Urteil hat enorme Bedeutung für die Klimapolitik der Bundesregierung.
28 Jan 2026
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AUTOREN
Nick Reimer
Schwerpunkt Klimawandel
Deutsche Umwelthilfe
GNS
Klimaklage
Bundesverwaltungsgericht
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