taz.de -- Trump ruft Supreme Court an: Ich mach mir das Wahlrecht, wie es mir gefällt
In weniger als 100 Tagen wird in den USA ein neues Parlament gewählt. Trump will dafür neue Wahlregeln durchsetzen – und zieht dafür vors oberste Gericht.
Bild: Sticker bei einer Richterwahl in Wisconsin (1. April 2025)
dpa | Wenige Monate vor den US-Parlamentswahlen will Präsident Donald Trump vor dem obersten Gerichtshof umfassende Änderungen im Wahlrecht durchsetzen. Das Justizministerium reichte einen entsprechenden Eilantrag ein, um die Entscheidung einer unteren Instanz auszusetzen. Diese hatte die Trump-Regierung daran gehindert, Wählerdatenbanken zu erheben und neue Regeln für die Briefwahl anlässlich der Kongresswahlen am 3. November 2026 umzusetzen.
Zuvor hatte ein Berufungsgericht bereits ein Urteil einer unteren Instanz bestätigt und damit Trump davon abgehalten, die gravierenden Änderungen im Wahlrecht durchzusetzen. Dabei argumentierte das Gericht der unteren Instanz, dass Trump mit seinem Dekret seine Befugnisse überschreite: Laut Verfassung und Bundesrecht obliegt es den Bundesstaaten, wie sie ihre Wahlen organisieren – die Regierung darf nicht einfach per Präsidialdekret ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung des Kongresses eingreifen.
Bei den ursprünglichen Klägern handelt es sich überwiegend um demokratisch regierte Bundesstaaten sowie den Hauptstadtbezirk District of Columbia. Diese haben nun bis zum 3. August Zeit, um dem Supreme Court rechtliche Argumente gegen den Eilantrag vorzulegen.
Das schwebt Trump vor
Trump wollte mit seinem Dekret Ende März neue Wahlrechtsformalitäten etablieren. So sollten die US-Einwanderungsbehörde USCIS und die Sozialversicherungsbehörde SSA Listen zu jenen Personen erstellen, deren US-Staatsbürgerschaft bestätigt ist, die zum Zeitpunkt einer anstehenden Wahl mindestens 18 Jahre alt sind und in dem entsprechenden Bundesstaat wohnhaft gemeldet sind. Der staatliche Postdienstleister USPS solle zudem nur noch Briefwahlunterlagen an registrierte Wähler versenden.
Anders als in Deutschland gibt es in den USA kein zentrales Meldewesen. Man wird nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. In Deutschland dürfen Personen laut Bundeswahlgesetz nur dann wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Das Wählerverzeichnis wird über das amtliche Melderegister der Gemeinden erstellt.
In den USA müssen sich [1][Bürgerinnen und Bürger dagegen aktiv für eine Wahl registrieren] – auch hier fordert Trump strengere Auflagen, etwa den Nachweis der Identität und Staatsbürgerschaft durch entsprechende Dokumente.
Nicht überall in den USA gibt es bei Wahlen die Ausweispflicht
Nach Angaben der überparteilichen Organisation National Conference of State Legislatures (NCSL) müssen Wähler bislang in 36 der 50 US-Bundesstaaten einen Ausweis präsentieren – in den übrigen, mehrheitlich demokratisch regierten Bundesstaaten gibt es keine derartige Pflicht. Stattdessen genügt oftmals eine Unterschrift, etwa in Kalifornien oder New York.
Trump argumentiert, dass durch die Änderungen Wahlen fairer abgehalten werden können und [2][Menschen ohne US-Staatsangehörigkeit ihre Stimme nicht abgeben dürfen]. Kritiker behaupten stattdessen, dass dieser Umstand selten vorkomme, und stattdessen Menschen, die etwa Geburtsurkunden oder Pässe nicht zur Hand haben, von der Wahl ausgeschlossen werden. Eine Personalausweispflicht wie in Deutschland gibt es nicht. Und nach Angaben des US-Außenministeriums verfügt nur etwa jede zweite Person über einen Reisepass.
Anfang November [3][wird bei den „Midterms“ etwa ein Drittel des Senats und das komplette Repräsentantenhaus neu gewählt]. Wegen der aktuell knappen Mehrheit der Republikaner in beiden Parlamentskammern könnte jedes einzelne Mandat darüber entscheiden, wer am Ende die Macht im Kongress hat – und ob die Demokraten zentrale politische Vorhaben von Trump verhindern können.
28 Jul 2026
LINKS
[1] /Wahlreform-in-den-USA/!6154715
[2] /USA-vor-den-Midterm-Wahlen/!6197043
[3] /Midterm-Wahlen-in-den-USA/!6160835
Supreme Court
USA
Schwerpunkt USA unter Trump
Donald Trump
GNS
ARTIKEL ZUM THEMA
Midterms in den USA: Die US-Demokratie ist doch noch nicht ganz verloren
Der Supreme Court hat Trumps Vorhaben, die Briefwahl einzuschränken, gestoppt. Das oberste Gericht holt sich seine Unabhängigkeit teilweise zurück.
Vorwahlen zu den US-Midterms: Kopf-an-Kopf-Rennen in Michigan
Abdul El-Sayed, Kandidat des progressiven Flügels der US-amerikanischen Demokratischen Partei, scheint die Senatskandidatur für diese gewonnen zu haben.
Idee von deregulierten Ministaaten: Es läuft nicht für Donald Trumps „Freedom Cities“
Trumps Oligarchenfreunde träumen von deregulierten „Freedom Cities“, wo nur das Geld zählt. Doch es bleibt beim Traum, denn der Präsident liefert nicht.
Peinlicher Auftritt bei Presse-Gala: Trump kokettiert mit „Trump 2028“
US-Präsident Trump spottet bei der Gala der Hauptstadtpresse über Medien, kokettiert mit einer dritten Amtszeit. Er erntet mit seinem Auftritt phasenweise eisige Stille.
Neue Zoll-Drohungen aus den USA: Trump klagt über Diskriminierung und Durchfall
Die EU wegen Google, Mexiko wegen Krankheit, Kanada wegen Rauch: Der US-Präsident wirft mit neuen brachialen Zoll-Drohungen nur so um sich.
Gerichtsvorladung zurückgezogen: Erfolg für „New York Times“ bei Streit mit Trump-Regierung
Nach einer unliebsamen Enthüllung über Trumps Flugzeug will die US-Regierung Aussagen von Journalisten erzwingen – und nun macht sie einen Rückzieher.