taz.de -- Verbraucherschutz im Internet: Illegale Inhalte melden schwer gemacht
Eine Untersuchung zeigt: Onlineplattformen setzen die Vorgaben für die Meldung illegaler Inhalte nicht zuverlässig um. Zugeben wollen sie das aber nicht.
Bild: Wo geht’s hier zum Meldeformular? Das ist nicht immer leicht zu finden
Ob gefälschte Produkte oder schwere Beleidigungen – Onlineplattformen müssen Nutzenden Wege bieten, mutmaßlich illegale Inhalte zu melden. Doch sie setzen die entsprechenden Vorgaben laut einer aktuellen [1][Untersuchung] des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) nicht immer vollständig um.
„Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen treffen immer wieder auf illegale Inhalte, zum Beispiel Werbung für Fakeshops oder nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Wollten die Nutzer:innen derartige Inhalte der Plattform melden, müssten sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen.
Der [2][Digital Services Act (DSA)], eines der großen EU-Digitalgesetze, [3][sieht vor], dass Plattformen „leicht zugängliche und benutzerfreundliche“ Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen. Der vzbv hat daher die Meldewege auf zehn großen Onlineplattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 untersucht. Dabei überprüften die Tester:innen sowohl die Meldewege für Menschen mit als auch für Menschen ohne Nutzerkonto. Bei den Social-Media-Plattformen berücksichtigten sie zudem die Handhabung für minderjähriger Nutzer:innen mit einem Nutzerkonto. In der Stichprobe befanden sich einerseits Handelsplattformen wie Amazon, Shein, Temu und Zalando und andererseits Social-Media-Plattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok.
Die Untersuchung geht weniger auf die Defizite von einzelnen Anbietern ein als auf die Gesamtschau. Und die ist durchwachsen. So würden zwar die Plattformen Meldewege für illegale Inhalte anbieten. Diese seien jedoch in vielen Fällen schwer zugänglich und nach Ansicht der Verbraucherschützer:innen nicht gerade nutzer:innenfreundlich gestaltet. So müssten Nutzende teils lange Klickpfade überwinden und unter einer Vielzahl an nicht eindeutigen Auswahllisten die für ihren Fall richtige Möglichkeit finden. Der DSA schreibe zudem vor, dass die Plattformen Eingangsbestätigungen schicken müssten, solche seien aber nicht immer angekommen.
Dazu kämen Dark Patterns: Das sind manipulative Designs, die Besucher:innen auf Webseiten in eine bestimmte Richtung lenken – und die es zum Beispiel schwer machen können, ein gewünschtes Ziel zu finden. Extra Hürden gibt es mitunter auch für Menschen, die auf dieser Plattform keinen Account haben: So könne man etwa bei Amazon ohne Login gar keine entsprechende Meldung erstellen, bei Instagram seien die Möglichkeiten eingeschränkt. „Plattformen müssen die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen“, kritisiert Pop.
Die taz hat die oben aufgeführten Unternehmen um Stellungnahmen gebeten. Bis Redaktionsschluss bestritten Amazon, Shein und Zalando die Vorwürfe und betonten, genau wie Meta (Instagram und Facebook) und die Handelsplattform Temu, die eigenen Bemühungen bei der Umsetzung des Rechts.
2 Mar 2026
LINKS
[1] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-02/vzbv_Bericht_DSA_Meldewege.pdf
[2] /Digital-Services-Act/!t6045977
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065
AUTOREN
Svenja Bergt
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