taz.de -- „Tichys Einblick“ verliert vor Gericht: Setzen, weitermachen!

Die neurechte Plattform „Tichys Einblick“, deren Geschäfts­modell auf Hetze und Falschbehauptungen setzt, stärkt unsere Meinungsfreiheit – danke!

Bild: Kämpfer für die Meinungsfreieheit: Roland Tichy

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist in Gefahr. Sie wissen schon, Sprechverbote und so. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem letzten Jahr achten zwei Drittel der Befragten sehr darauf, was sie im öffentlichen Raum sagen. Einer, der sich ganz besonders um die Stellung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland sorgt, ist Roland Tichy.

Der ehemalige Chefredakteur der Wirtschaftswoche und heutige Herausgeber des Magazins Tichys Einblick findet, man dürfe in Deutschland keine Wahrheiten mehr aussprechen, die den Mächtigen missfallen. Doch Tichy will sich nichts gefallen lassen, er ist ein Kämpfer!

Und nun hat er vor Gericht verloren und damit einen Kampf für die Meinungsfreiheit gewonnen. Es ging dabei um eine Aussage der Grünen-Politikerin Claudia Roth. In einem [1][Interview mit der Augsburger Allgemeinen] im vergangenen Oktober sagte sie: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Dagegen hatte Tichy eine einstweilige Verfügung beantragt. Und jetzt hat das Stuttgarter Landgericht festgestellt: Roths Kommentar war eine Meinungsäußerung und ist demnach legitim.

Die Artikel von Tichys Einblick bestehen meist aus Merkel-Bashing, Panikmache bezüglich Geflüchteter und Hass auf Linke. Damit ist das Magazin inhaltlich nicht „liberal-konservativ“, wie es sich selbst bezeichnet, sondern rechts. Schön, dass das nun auch gerichtlich festgehalten ist.

Und es ist nicht das erste Mal, dass der Kampf um „die Wahrheit“ oder „die Pressefreiheit“ durch Tichy angeführt wird. Vor Monaten hatte [2][Tichys Einblick das Recherchenetzwerk Correctiv verklagt]. Dabei ging es um einen Streit über Faktenchecks auf Facebook, die Correctiv durchführt. Die Redaktion hatte den Tichys Einblick-Artikel unter dem Titel „500 Wissenschaftler erklären: ‚Es gibt keinen Klimanotfall‘ “ bei Facebook mit dem Stempel „teils falsch“ belegt. Die einstweilige Verfügung wies das Landgericht Mannheim ab. Am Ende stärkte das Gericht also die Faktenchecks von Correctiv. Bleibt also nur zu sagen: Danke, Tichy! Und: Weiterkämpfen!

21 Feb 2020

[1] https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Kuenast-und-Roth-Manches-geht-nicht-spurlos-an-dir-vorbei-id55752401.html

[2] https://www.documentcloud.org/documents/6632642-200114-Urteil-7O18119.html

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Carolina Schwarz

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Claudia Roth

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