taz.de -- Streik bei Vivantes und Charité: Alles, was Recht ist
Ab Montag streikt die Pflege bei Vivantes und Charité. Verdi nennt Urteil des Arbeitsgerichts zu Streikverbot bei Vivantes-Töchtern „Horrorurteil“.
Bild: Die Zeichen stehen ab Montag mal wieder auf Streik – hier eine Aufnahme vom Herbst 2020
Berlintaz | Die Pflegekräfte von Charité und Vivantes werden zur Frühschicht am Montagmorgen wie geplant [1][für eine bessere Personalausstattung in den Kliniken streiken] – selbst wenn es bis dahin keine einvernehmliche Einigung über eine Notdienstvereinbarung mit der Arbeitgeberseite geben sollte. Das bestätigte am Sonntag Tim Graumann, zuständiger Gewerkschaftssekretär bei Verdi, gegenüber der taz. Die Verhandlungen liefen am Sonntagnachmittag auch nach Redaktionsschluss noch weiter. Es hieß aber seitens Verdi in einer Verhandlungspause, man sei „auf einem guten Weg.“
Von Vivantes hieß es am Sonntag, man habe bereits Operationen in dieser Woche verschoben, PatientInnen „nach Möglichkeit“ verlegt oder entlassen sowie sich bereit erklärt, „Stationen mit rund 300 Betten weitestgehend zu schließen, um den Streik zu ermöglichen“, wie eine Konzernsprecherin mitteilte. „Wir bedauern sehr, dass sich Verdi angesichts dieses Entgegenkommens noch nicht auf eine Notdienstvereinbarung mit Vivantes einigen konnte, um damit die Versorgung der Patienten und Patientinnen auch während des Warnstreiks sicherzustellen.“
Nicht streiken ab Montag dürfen hingegen, anders als Verdi es geplant hatte, die Beschäftigten der Vivantes-Tochtergesellschaften. Dem Personal etwa in der Essensversorgung und den Wäschereien geht es um eine [2][Angleichung ihres Tarifvertrags an den des Öffentlichen Diensts], nach dem die Beschäftigten des Mutterkonzerns bezahlt werden.
Das Berliner Arbeitsgericht hatte am Freitag den dreitägigen Streik bei den Tochtergesellschaften jedoch verboten. Der Grund: Auch hier konnten Verdi und der landeseigene Klinikkonzern sich nicht auf eine Notdienstvereinbarung einigen. Das sei aber notwendig, damit es nicht „zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten“ komme.
„Einseitig“ festgelegter Notdienst
Der entscheidende Punkt, den die RichterInnen machten: Die Notdienstvereinbarung könne nicht „einseitig“ von der Gewerkschaft festgelegt werden. Es obliege dem Arbeitgeber, „die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen.“
„Ein Horrorurteil“, sagt Gewerkschaftssekretär Graumann. Damit könne die Arbeitgeberseite „alles diktieren.“ Ein Streik drohe dann „zur Farce“ zu werden, weil die Kliniken etwa mit Personal, das aus dem Urlaub zurückgeholt werde, die Stationen offen hielten. Verdi hat bereits angekündigt, am Montag gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Insgesamt acht Stationen an der Charité werden nach Verdi-Angaben ab Montag bestreikt; jeweils vier am Campus Benjamin Franklin in Steglitz und am Weddinger Vichow-Klinikum. Hinzu kämen Stationen in Mitte, wo „einzelne Betten“ betroffen seien, so Graumann. Bei Vivantes seien an sieben Standorten zwölf Stationen betroffen. Dabei handele es sich etwa um die Gastroenterologie, Geriatrie oder auch die „Komfortstationen“ für PrivatpatientInnen.
Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin der Grünen für die Abgeordnetenhauswahl im Herbst, sagte der taz, dass die Arbeitgeberseite den Streik teilweise verhindern könne, sei „nicht gut“: Damit werde das Streikrecht unterlaufen. Die Grünen hätten die „zuständigen Senator*innen der SPD wiederholt gedrängt, eine Notdienstvereinbarung zu ermöglichen“. Auch die Charité ist ein landeseigener Konzern.
Von der CDU hieß es, Rot-rot-grün habe nicht genug in die Kliniken investiert, so Parteichef und Spitzenkandidat Kai Wegner. So seien die nun gezwungen, „zwingende Instandhaltungskosten mit Fallpauschalen querzufinanzieren.“
22 Aug 2021
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Anna Klöpper
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