taz.de -- Spanien: Staatsanwaltschaft stoppt Kampagnen für Leihmutterschaft
Obwohl Leihmutterschaft in Spanien verboten ist, werben Unternehmen immer wieder dafür. Dagegen hat eine Frauenorganisation geklagt – mit Erfolg.
Bild: Leihmutterschaft ist in Spanien nicht erlaubt
In Spanien hat die Staatsanwaltschaft erstmals erfolgreich mehrere Werbekampagnen für Dienste von Leihmüttern gestoppt. Eine Frauengruppe aus dem nordwestlichen Vigo hatte gegen insgesamt 30 Unternehmen geklagt. Paloma Pelegrín, Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz bei der Staatsanwaltschaft in Barcelona, nahm sich der Angelegenheit an und erreichte jetzt die Schließung von mehreren Internetauftritten und Werbekampagnen auf sozialen Netzwerken, die für Leihmütter im Ausland – meist der Ukraine – warben.
In Spanien ist die [1][Leihmutterschaft] seit 2006 verboten, auch dann, wenn die Dienste der Frauen im Ausland unter Vertrag genommen werden. Das Gesetz erklärt Verträge über diese Art der künstlichen Befruchtung für nichtig. Die Werbung für Leihmutterschaft ist nach dem Reproduktionsgesundheitsgesetz von 2023 ebenfalls illegal.
Die Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein, um zu klären, ob die Websites und die über soziale Medien verbreiteten Inhalte gegen dieses Werbeverbot verstoßen. Mindestens zwei Unternehmen gingen daraufhin in Barcelona vom Netz. In Madrid erreichte die dortige Staatsanwaltschaft, dass das Handelsgericht eine Leihmutterschaftsagentur zur Schließung ihrer Website und der Einstellung einer Werbekampagne auf Facebook, Instagram und X zwang.
Neben dem Verstoß gegen das Werbeverbot untersucht die Staatsanwaltschaft auch, inwiefern die Anzeigen die „Frauen und Embryonen objektivierten und sie als bloße Ware darstellen“. Zudem könnte die Werbung rassistisch sein, da sie Kinder mit weißer Hautfarbe verspricht.
Verbot wird umgangen
Trotz dieses Erfolges gesteht die Staatsanwaltschaft ein, dass sie weitgehend [2][hilflos gegen solche Werbekampagnen] ist. Denn meist handelt es sich um internationale Internetauftritte, die sich an das nationale Publikum richten. Der einzige Weg, dagegen vorzugehen, sei die Blockierung solcher Homepages durch staatliche Behörden. Diese unternehmen bisher nichts.
Trotz des [3][Verbots der Leihmutterschaft] auch im Ausland wurden laut offiziellen Angaben seit 2010 über 2.500 Babys aus Leihmutterschaften im Ausland – üblicherweise neben der Ukraine auch aus Georgien, Mexiko und den USA – in Spanien eingeschrieben. Allein im vergangenen Jahr waren es 154. Bisher reichte für eine Einschreibung eine Abstammungsurkunde aus den fraglichen Ländern.
Am vergangenen 1. Mai wurden deshalb die Einschreiberichtlinien erneut verschärft. „Die Registrierung kann ab sofort nur noch nach den üblichen Verfahren zur Feststellung der Elternschaft erfolgen: durch biologische Verwandtschaft oder durch Adoption. Ziel ist es, zu verhindern, dass spanische Staatsbürger das Verbot dieser Praxis in unserem Land umgehen und sie im Ausland durchführen“, heißt es dazu aus dem Justizministerium.
Doch auch hier gibt es wieder ein Schlupfloch. Denn wenn ein Vaterschaftstest positiv ausfällt, ist das Kind zwar Produkt einer illegalen Praxis, aber es muss dennoch eingeschrieben werden. Der Amtsweg verlängert sich dadurch nur, Leihmutterschaft endgültig unterbinden wird auch diese Richtlinie nicht. Ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind kostet zwischen 43.000 Euro in der Ukraine bis zu weit über 100.000 Euro in den USA.
10 Nov 2025
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[1] /Leihmutterschaft-Ausbeutung-oder-Altruismus/!6097198
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AUTOREN
Reiner Wandler
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