taz.de -- Skandal um Steuerraub: Hamburg mauert bei Cum-Ex-Akten

Die Staatsanwaltschaft führte Vorermittlungen gegen Ex-Bürgermeister Scholz. Dessen Anwalt wusste Bescheid, der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss nicht.

Bild: Vorermittlungen eingestellt: Olaf Scholz (l.) und Peter Tschentscher

Hamburgtaz | Die Opposition im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft fühlt sich düpiert, weil ihr Akten der Staatsanwaltschaft vorenthalten wurden. Dabei geht es um Vorermittlungen gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher – der eine inzwischen Bundeskanzler, der andere Hamburger Bürgermeister. Scholz' Anwalt dagegen wusste Bescheid. Er verlangte, die Ermittlungen einzustellen, wie aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage der CDU hervorgeht.

[1][Bei der Cum-Ex-Affäre geht es um strafbare Finanzgeschäfte] mit dem Ziel, die Steuerkasse zu plündern. Nach Recherchen einer internationalen Journalisten-Kooperation [2][unter Leitung des Investigativ-Portals Correctiv haben sich Investoren dabei schätzungswiese 150 Milliarden Steuern erstatten lassen], die sie nie gezahlt hatten.

In Hamburg geht es um Steuererstattungen an die Privatbank MM Warburg aus den Jahren 2009 und 2010, die 2016 und 2017 noch zurückgefordert werden konnten, danach aber verfielen. Die 2016er Forderung ließ das Hamburger Finanzamt verfallen, die 2017 Forderung trieb es ein, nachdem es vom Bundesfinanzministerium dazu angewiesen worden war.

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) versucht die Frage zu klären, ob die damalige Senatsspitze zugunsten von Warburg auf das Finanzamt eingewirkt hat. Dafür sprechen unter anderem zunächst verschwiegene Treffen des damaligen Bürgermeisters Scholz mit Vertretern der Warburg-Bank.

[3][Der Senat bestätigte Berichte des Manager Magazins] sowie des ARD-Magazins Panorama, nach denen ab Februar 2020 insgesamt neun Strafanzeigen gegen Hamburger Entscheidungsträger dabei auch ausdrücklich gegen Scholz und Tschentscher gestellt wurden. Vorausgegangen waren Medienberichte über eine mögliche Hamburger Dimension des Skandals. „Erstattet wurden die Strafanzeigen wegen aller in Betracht kommender Delikte sowie zum Teil explizit wegen des Verdachts der Untreue“, heißt es in der Senatsantwort auf die CDU-Anfrage.

Vorermittlungen eingestellt

Die Vorermittlungen beträfen den Kern der [4][Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses], kritisierte der Linken-Obmann Norbert Hackbusch. „Es ist daher nicht nur unverständlich, dass diese Unterlagen dem Ausschuss nicht vorliegen“, schimpfte der Abgeordnete. „Vielmehr sehe ich hier einen Versuch, die Arbeit des

Untersuchungsausschusses zu behindern.“

Der Senat rechtfertigte sich damit, dass der Ausschuss „nach Einleitung, aber vor Abschluss des Prüfvorgangs“ eingesetzt worden sei. Seine Kontrollfunktion sei aber im Hinblick auf das Prinzip der Gewaltenteilung verfassungsrechtlich auf abgeschlossene Vorgänge beschränkt.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Vorermittlungen am 7. September ein, drei Wochen vor der Bundestagswahl. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Einstellung am 29. November bestätigt. Die Akten seien dem Ausschuss auch deswegen nicht vorgelegt worden, weil die Untersuchungen noch liefen „und durch eine Bekanntgabe der Untersuchungszweck gefährdet würde“, teilte der Senat mit.

Umso erstaunlicher ist, dass ein Anwalt von Olaf Scholz von den Ermittlungen erfuhr: „Am 17. März 2021 legitimierte sich im Verfahren 5700 Js 1/20 auf eigene Initiative ein Rechtsanwalt für Olaf Scholz“, heißt es in der Senatsantwort. Es folgten weitere Schriftsätze zum Gegenstand der Untersuchung und die Bitte, das Prüfverfahren sofort einzustellen.

„Ich frage mich schon, wie Olaf Scholz von den Ermittlungen gegen seine Person überhaupt Wind bekommen konnte, wenn ihn die Staatsanwaltschaft darüber gar nicht informiert hatte“, sagt Richard Seelmaecker, der Obmann der CDU im Ausschuss. Offensichtlich gebe es in der Hamburger Justiz ein Leck.

Linken-Obmann Hackbusch findet, die Staatsanwaltschaft habe hier etwas aufzuklären. Vorermittlungen bekomme ja normalerweise kein Mensch mit. „Diese Angelegenheit wird uns gegenüber geschützt, dann muss sie auch gegenüber dem geschützt werden, gegen den ermittelt wird“, findet Hackbusch.

Ausschuss will Unterlagen anfordern

Der Abgeordnete ärgert sich darüber, dass der Ausschuss wiederholt darauf angewiesen gewesen sei, dass ihm von außen Informationen zugetragen werden, statt dass die Senatskanzlei diese vorlegen würde. „Wenn das nicht aus irgendwelchen Gründen bekannt geworden wäre, würde wir die Akten nie bekommen“, sagt er.

Hackbusch will die Akten der Staatsanwaltschaft jetzt anfordern. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt steht schon auf der Einladung für die nächste Ausschusssitzung am 7. Januar. Immerhin hat der Senat schon mitgeteilt, dass seit September 72 weitere, weitgehend gleichlautenden Strafanzeigen gegen Olaf Scholz und mögliche weitere Beteiligte eingegangen seien.

30 Dec 2021

[1] /Hamburger-Cum-Ex-Steuerskandal/!5820404

[2] https://correctiv.org/top-stories/2021/10/21/cumex-files-2/

[3] https://www.manager-magazin.de/politik/cum-ex-affaere-staatsanwaltschaft-pruefte-ermittlungen-gegen-scholz-a-00453d25-0eb6-4a18-ae31-10c0f3bbcb4b

[4] /Hamburger-Cum-Ex-Untersuchungsausschuss/!5822909

AUTOREN

Gernot Knödler

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