taz.de -- Schwerbehindertem droht Abschiebung: Auf eigenen Beinen stehen
Raheel Afzal flüchtete vor sieben Jahren aus Pakistan nach Deutschland. Nun soll der schwerbehinderte 33-Jährige abgeschoben werden.
Bild: Raheel Afzal in der Buchbinderei der Stephanus-Stiftung in Berlin-Oberschöneweide
Berlintaz | Raheel Afzal sitzt an einem dunkelbraunen Tisch und zieht mit einer Pinzette konzentriert weiße Buchstaben aus einer silbernen Vorlage. Er absolviert derzeit ein Praktikum in der [1][Buchbinderei der Stephanus-Stiftung] auf dem Gelände der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Oberschöneweide.
Mit am Tisch sitzen die Sozialarbeiterin der Stephanus-Stiftung Anja Schlorke und Jobcoach Peter Wohlleben. Sie kennen Afzal mittlerweile gut und helfen bei der Kommunikation, denn das Deutschsprechen fällt dem 33-Jährigen auch aufgrund seiner Behinderung schwer.
Afzal ist in Pakistan geboren. Vor sieben Jahren flüchtete er von dort nach Deutschland. Aufgrund psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen und einer schweren Epilepsie gilt Afzal mit einem Grad von 70 Prozent als schwerbehindert. Trotzdem soll er nun wieder nach Pakistan abgeschoben werden, am 19. Oktober läuft seine Duldung aus.
2019 kam Raheel Afzal zum ersten Mal zur psychosozialen Beratungsstelle für politisch Verfolgte, [2][Xenion]. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er noch in einer Sammelunterkunft. „Bei Raheel wurde versäumt, zeitnah die tatsächlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Integration und seinen Unterstützungsbedarf zu identifizieren und adäquat auf diese Bedarfe zu reagieren“, erklärten Vertreter unter anderem von Xenion und des Flüchtlingsrats bereits [3][in einer Pressemitteilung Ende September.] „Aber gerade jetzt, wo er eine behindertengerechte Beschäftigung und ein WG-Zimmer gefunden hat, soll er abgeschoben werden“, sagt Lynn Klinger, Sozialberaterin bei Xenion.
Letzte Hoffnung Härtefallkommission
Klinger leitete Afzals Fall an die [4][Härtefallkommission] weiter. Die siebenköpfige Kommission, bestehend unter anderem aus Vertretern der Kirche, des Migrationsrats e. V. und der Senatsverwaltung für Gesundheit, hatte mit einer Zweidrittelmehrheit für die Empfehlung gestimmt.
Für ausreisepflichtige Flüchtlinge mit besonderen humanitären Härten kann die Härtefallkommission die letzte Hoffnung sein. Gemäß [5][Paragraf 23a des Aufenthaltsgesetzes] kann die Berliner Kommission seit 2004 Härtefallanträge positiv bewerten und somit eine Empfehlung aussprechen, den Flüchtlingen trotz Ausreisepflicht einen Aufenthaltstitel zu gewähren. Die Voraussetzung: Innensenator Andreas Geisel (SPD) muss die Empfehlung annehmen. Tut er das nicht, werden die Flüchtlinge trotz humanitärer Härten zurück in ihre Heimatländer abgeschoben.
Doch Innensenator Geisel hat Afzal einen Strich durch die Rechnung gemacht: Er lehnte ein humanitäres Bleiberecht entgegen der Empfehlung der Kommission ab. Konkret bedeutet das, dass Raheel Afzal trotz seiner schweren Behinderung so bald wie möglich wieder nach Pakistan abgeschoben werden soll.
Auch eine Petition gegen die Abschiebung, die Klinger in diesem Sommer an den [6][Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses] richtete, wurde abgelehnt. Die mündliche Begründung des Ausschusses laut Klinger: „Herr A. wird in absehbarer Perspektive nicht auf eigenen Beinen stehen.“
Keine Hilfe in Pakistan
Die Sozialarbeiterin der Stephanus-Stiftung, Anja Schlorke, kritisiert dieses Vorgehen. „Es wird oft die Argumentation genannt, dass sich die Flüchtlinge selbst um einen Job kümmern müssen“, sagt sie, „ein schwerbehinderter Mensch kann das aber nicht ohne Hilfe.“
Psychische und kognitive Beeinträchtigungen sind nicht die einzigen Faktor, die Afzal den Alltag erschweren. Bei ihm wurden außerdem generalisierte Angst- und Schlafstörungen sowie depressive Episoden diagnostiziert. Laut eigenen Angaben hat Afzal keine Familie oder Freunde in seiner Heimat, die sich um ihn kümmern könnten.
Auch könne ihn das pakistanische Gesundheitssystem nicht adäquat versorgen. „In Pakistan gibt es etwa einen Neurologen pro 1,4 Millionen Einwohner, in Europa sind es etwa zehn pro 100.000“, sagt [7][Stefan Debener, Leiter der neuropsychologischen Abteilung der Universität Oldenburg], „bei vielen neurologisch relevanten Erkrankungen wie der Epilepsie haben Betroffene in Pakistan kaum eine Chance auf eine angemessene medizinische Versorgung.“
Auf Nachfrage der taz antwortete die Pressestelle von Innensenator Geisel, man gebe aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Auskünfte zu aufenthaltsrechtlichen Einzelfällen – vor allem in Bezug auf Härtefallanträge.
Lynn Klinger sagt, der Innensenator habe die Empfehlung abgelehnt, weil die entsprechenden Integrationsbemühungen von Raheel Afzal nicht ausreichen und die Integrationskriterien nicht erfüllt würden. Dazu zählen etwa Sprachkompetenzen und die Teilnahme am Wirtschaftssystem oder an Bildungsangeboten. „Meines Wissens nach gibt es zwar gewisse Maßstäbe und die Fälle werden sicherlich untereinander verglichen“, sagt Klinger, „letztendlich wird aber immer der Einzelfall geprüft.“
Ein Teufelskreis
Seit Anfang August absolviert Afzal ein Praktikum in den Werkstätten der Stephanus-Stiftung. „Wir sind bereit, Herrn Afzal im Rahmen der beruflichen Teilhabe am Arbeitsleben in unsere Werkstatt zu integrieren“, sagt Sozialarbeiterin Schlorke. Für eine solche Festanstellung bräuchte er jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese kann das Landesamt für Einwanderung wiederum nur ausstellen, wenn Afzal einen festen Arbeitsplatz hat.
Man merkt: Es ist ein Teufelskreis. „Mit einer Aufenthaltsgenehmigung könnten wir Raheel fest anstellen und dann wären die idealen Bedingungen für seine Integration geschaffen“, sagt auch Peter Wohlleben, Vorsitzender des Behindertenbeirats Berlin. Er hat Afzal bei der Einführung in sein Praktikum begleitet und sagt, er sei begeistert von dessen Engagement in der Werkstatt.
Wohlleben wünscht sich genauso wie Klinger und Schlorke ein Umdenken von Innensenator Geisel. „Man könnte ihm ja erstmal ein paar Jahre geben, jetzt, wo er endlich die idealen Voraussetzungen hat“, sagt Wohlleben, „wir wollen Raheel ja alle hier behalten.“
15 Oct 2021
LINKS
[1] https://www.stephanus.org/standorte/betriebsstaette-wilhelminenhof-werkstatt-ulmenhof/waschbar/
[2] https://www.xenion.org/
[3] https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/pm_28_9_21_raheel-a.-muss-bleiben.pdf
[4] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/aufenthaltsrecht/haertefallkommission/allgemeine-informationen/artikel.1110999.php
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23a.html
[6] https://www.parlament-berlin.de/Ausschuesse/18-petitionsausschuss
[7] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77278/Neurowissenschaftler-bauen-EEG-Labor-in-Pakistan-auf
AUTOREN
Sara Guglielmino
Pakistan
Schwerpunkt Flucht
Andreas Geisel
Flüchtlingsrat
Abschiebung
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Leben mit Behinderung
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