taz.de -- Schutz des Nationalparks: Umweltschützer klagen gegen Krabbenfischerei
Grundschleppnetzfischerei im Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer: Die Deutsche Umwelthilfe drängt auf einen Fangstopp und eine Verträglichkeitsprüfung.
Bild: Bedrohtes Lokalkolorit: Krabbenkutter im ostfriesischen Greetsiel
Umweltschützer stellen die Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer in Frage. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Environmental Justice Foundation (EJF) fordern einen Fangstopp bis zum Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Dass diese bisher unterblieb, werten die Kläger als Unterlassung.
Eigentlich ist das [1][Wattenmeer ja gut geschützt]: Es ist Weltnaturerbe der Unesco. Es ist Nationalpark und steht unter dem Schutz der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie der EU. Als Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 unterliegt es dem Verbot der Zustandsverschlechterung.
Zudem hat die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC) der Niederlande, Deutschlands und Dänemarks es sich zum Leitprinzip gemacht, „so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können“.
Trotzdem ist der Nutzungsdruck auf das Wattenmeer groß. Einer der Gefahrenfaktoren ist die [2][Grundschleppnetzfischerei], nicht zuletzt zum Garnelenfang.
Umweltschützer haben die Nase voll
Ende Juni 2026 hat die DUH, unterstützt durch die EJF, vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Schleswig, dazu eine 48-seitige Klage eingereicht. Sie richtet sich gegen den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH), Husum.
Es sei rechtswidrig, heißt es in ihr, in Schutzgebieten grundberührende Fischerei zu betreiben, „ohne dass die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen dieser Schutzgebiete im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung oder auch nur einer FFH-Vorprüfung überprüft wurde“. Diese Fischerei werde „großflächig und wiederkehrend“ ausgeübt – im Durchschnitt in 36.000 Fangstunden jährlich, von knapp 80 deutsch- und ebenso vielen fremdgeflaggten Fahrzeugen.
„Dieser Schritt erfolgt nicht vorschnell“, schreibt Sascha Müller-Kraenner der taz, Bundesgeschäftsführer der DUH zur Klage, „sondern nachdem über die Jahre unzählige politische Gespräche, Schreiben an Landes- und Bundesbehörden und Dialoge mit Fischereivertreter*innen ausgeschöpft und Lösungen eingefordert wurden“.
Im April 2025 hatte die DUH der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht: Deutschland lasse in Natura-2000-Gebieten Grundschleppnetzfischerei ohne Verträglichkeitsprüfung zu und verstoße damit gegen die FFH-Richtlinie. Über diese Beschwerde ist noch nicht entschieden. Müller-Kraenner: „Es wundert uns schon, dass das in Schutzgebieten wie dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer akzeptiert wird. Europäisches Naturschutzrecht ist schließlich kein unverbindlicher Vorschlag.“
Die Fangmethode mag über Wasser idyllisch aussehen, unter Wasser sei sie „verheerend“, so die DUH: Ein Netz wird über den Meeresboden gezogen, auf Metallkufen und Hartgummirollen. Ein Querbaum hält es offen, eine beschwerende Kette unter seiner Öffnung löst Bodenerschütterungen aus, scheucht die Garnelen hoch. Das beschädigt Lebensräume. Viel des Fangs ist Beifang, vom Krebs bis zum Seestern.
Als „Spur der Zerstörung“ beschreibt die DUH das in ihrer Petition „Keine Grundschleppnetze im Wattenmeer!“, die ihre Klage flankiert – zu Redaktionsschluss steuerte sie auf 50.000 Unterschriften zu.
Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sei die Grundschleppnetzfischerei „nur auf weniger als drei Prozent der Fläche offiziell verboten“, bemängeln DUH und EJF. Und die Fronten sind verhärtet. Der im Frühjahr 2024 begonnene „Zukunftsdialog“ zwischen Naturschutz, Landesregierung und Fischerei zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei ist 2025 ergebnislos gescheitert. DUH und EJF griffen daher zur Klage.
Der Landesbetrieb hält sich zu ihren Vorwürfen bedeckt: „Die Klage wird geprüft, sobald sie beim LKN.SH eingegangen ist“, schreibt Alina Claußen der taz, Sprecherin der Nationalparkverwaltung des LKN.SH. Wie stark der Nationalpark befischt wird, wisse der LKN.SH nicht, er erfasse „keine [3][Daten zum Fischereiaufwand]“.
Wie hoch steht die Wildnis in Schleswig-Holstein also im Kurs, gegenüber der Wirtschaft? Auf eine Landtags-Anfrage des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) zur „Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein“ anlässlich möglicher Fanggebietsschließungen antwortete Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) im Frühjahr: Der Landesregierung sei es „ein wichtiges Anliegen, die regionale [4][traditionelle Fischerei] zu erhalten“.
Derweil wird weitergefischt.
30 Jun 2026
LINKS
[1] /Klage-von-Nordsee-Fischern-abgelehnt/!6089447
[2] /BUND-Petition-zum-Meeresschutz/!6123856
[3] /Fangmenge-von-Nordseekrabben/!6010692
[4] https://www.deutscher-fischerei-verband.de/verband_der_deutschen_kutter_und_kuestenfischer.html
AUTOREN
Harff-Peter Schönherr
Fischerei
Deutsche Umwelthilfe
Klage
Petition
Nationalpark Wattenmeer
Reden wir darüber
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