taz.de -- Rechtsrock- Bands aus Meck-Pomm: Internationale Kontakte

Rechtsrock-Bands aus Mecklenburg-Vorpommern sind in das verbotene Blood&Honor-Netzwerk involviert. Was unternehmen die Behörden?

Bild: Im Jahr 2003 sichergestellte Waffen und ein Schild der Neonazi-Gruppe „Combat 18“

Rechtsextremistische Bands aus Mecklenburg-Vorpommern treten regelmäßig im Ausland bei Konzerten auf, die das in Deutschland verbotene Netzwerk Blood&Honour organisiert. Zuletzt spielte die Rechtsrock-Gruppe „Ahnenblut“ am vergangenen Freitag in Budapest – beim Auftakt der Gedenkkonzerte-Reihe für den verstorbenen Rechtsrockstar von „Skrewdriver“ und Gründer von Blood& Honour, Ian Stuart Donaldson. Und die Musiker von „Ahnenblut“, die Titel wie „Deutschland den Deutschen“ im Repertoire haben, sind nicht die einzige Band aus Mecklenburg-Vorpommern, die im internationalen Netzwerk von Blood&Honour verankert ist.

Die Landtagsfraktion der Linken in Mecklenburg-Vorpommern wollte wissen, wie die Regierung Auftritte wie jene von „Ahnenblut“ in Ungarn bewertet. „Die Landesregierung betrachtet die seit Jahren zu beobachtende Einbindung rechtsextremistischer Bands aus Mecklenburg-Vorpommern in das Konzertgeschehen der internationalen Blood-and-Honour-Bewegung mit Sorge“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken.

Die Behörden gehen davon aus, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 13 rechtsextremistische Bands und Liedermacher gibt, mindestens sechs dieser Bands sind demnach seit 2010 bei insgesamt zehn Konzerten im Ausland aufgetreten, darunter in Polen, Ungarn, Großbritannien, Finnland und Italien. Diese Verbindungen zum Blood&Honour-Netzwerk seien ein Beleg für die internationalen Kontakte der Szene, heißt es weiter in einer Antwort auf eine Kleine Anfragte der Landtagsfraktion der Linken.

„Mit Sorge betrachte ich, dass die zuständigen Behörden dieses Treiben wieder lediglich beobachten, anstatt konsequent dagegen vorzugehen“, kritisiert Peter Ritter, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken.

V-Leute involviert

Bereits im Jahr 2000 hatte das Bundesinnenministerium den deutschen Ableger von Blood&Honour, dessen militantere Struktur die Neonazi-Gruppe „Combat 18“ ist, aufgrund seiner „kämpferisch-aggressiven Haltung“, seiner „rassistischen und antisemitischen Ausrichtung“ und seinem Bekenntnis „zu Hitler und führenden Nationalsozialisten“ verboten. Aus diesem Netzwerk ging das terroristische NSU-Kerntrio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hervor, die zehn Menschen ermordeten. In Mecklenburg-Vorpommern brachten sie Mehmet Turgut um. Stephan Ernst, der am 2. Juni den Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben soll, war auch nach dem Verbot im Blood&Honour-Netzwerk fest verankert.

Die Landesregierung teilt nun auf die Anfrage der Linken mit, es lägen Erkenntnisse vor, dessen „Veröffentlichung die Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben der Sicherheitsbehörden beeinträchtigen könnten“. Das heißt übersetzt: Es sind V-Leute involviert.

Auch Ritter vermutet, dass die Regierung bloß zum Schutz der V-Leute in der Rechtsrock-Szene in den Auftritten für Blood&Honour keinen „Verstoß gegen das in Deutschland bestehende Vereinsverbot“ erkennen will. Die Behörden müssten konsequenter vorgehen, statt die „Erkenntnisse in den Giftschränken der Geheimdienste abzuheften“. Das sollte, so Ritter, eine Lehre aus der NSU-Mordserie sein. An die 40 V-Leute sollen sich im Umfeld des NSU-Trios bewegt haben. Bis heute ist unklar, ob sie dieses Netzwerk nicht erst mit aufbauten.

13 Sep 2019

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Andreas Speit

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Kolumne Der rechte Rand

Schwerpunkt Neonazis

Rechtsrock

Mecklenburg-Vorpommern

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