taz.de -- Rassismus auf dem Wohnungsmarkt: „Passt nicht“, weil Sinteza

Die Sinteza und Aktivistin Kelly Laubinger bewarb sich auf eine Wohnung – und erfuhr per Zufall, warum sie dafür nicht infrage kommt.

Bild: Sieht in dem Fall einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz: Sinteza Kelly Laubinger

„Sie verdient glaub ich zu wenig und ist Roma/Sinti – bin nicht sicher, obs passt.“ Diese Notiz verschickte die Mitarbeiterin einer Immobilienfirma nach einem Wohnungsbesichtigungstermin in Neumünster. Was die Mitarbeiterin offenbar übersah: Ihre Mail landete nicht nur im internen Verteiler der Firma, sondern ging auch an [1][Kelly Laubinger], die Frau, die sich für die Wohnung interessierte. Deren Anwalt fordert nun eine Entschädigung gemäß dem [2][Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz]. Für Laubinger ist das nicht der erste Fall dieser Art.

„Ich hatte eigentlich ein sehr gutes Gefühl bei der Besichtigung“, berichtet Kelly Laubinger. Die Neumünsteranerin ist auf der Suche nach einer Wohnung, und die Anzeige der Immobilienfirma, die sie auf einem Internetportal fand, passte zu ihren Wünschen. Ihr sei vor allem wichtig, dass ihre neue Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes liege, so Laubinger.

Die 37-Jährige ist als Geschäftsführerin der [3][Sinti Union Schleswig-Holstein] tätig. Der Verein organisiert unter anderen Veranstaltungen und Schulungen. Die Mitglieder setzen sich für die Interessen der Sinti und Roma ein, der Kampf gegen Diskriminierung ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit. In den vergangenen Jahren ist der Verein, auch dank Kelly Laubingers Einsatz, im Land und auf Bundesebene [4][als laute Stimme der Sinti- und Roma-Community bekannt geworden].

„Bei der Wohnungsbesichtigung habe ich meine Tätigkeit bei der Sinti Union bewusst erwähnt, eben weil es sich um einen eingeführten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Verein handelt“, berichtet Laubinger. Dass sie über ein sicheres Einkommen verfüge, sei schließlich eine wichtige Information für einen möglichen Vermieter.

Sie erwähnte aber auch, dass sie neben der Festanstellung regelmäßig Honorare als Freiberuflerin erhalte. „Dazu gab es aber keine Rückfragen“, erinnert sie sich. Insgesamt sei das Gespräch aus ihrer Sicht angenehm und offen verlaufen. Sie habe deutliches Interesse an der Wohnung signalisiert und eigentlich auf eine Zusage gehofft.

Stattdessen landete die Mail mit der Notiz „ist Roma/Sinti“ in ihrem Postfach. Kurz darauf kam sogar eine zweite Mail, in der die Mitarbeiterin der Firma die Notiz noch erweitert hatte. Es ging dabei um ihr monatliches Einkommen, das die Mitarbeiterin deutlich niedriger einstufte, als Laubinger es ihr gesagt hatte. Der Hinweis auf das zweite finanzielle Standbein aus der freien Tätigkeit fehlte komplett. Wieder endete die Mail, die der taz als Screenshot vorliegt, mit der Einschätzung: „Weiß nicht, ob das passt.“

Auf taz-Anfrage spricht der Chef der Immobilienfirma von einem „Missverständnis“. Die Notiz stamme von seiner Schwester, die ebenfalls in der Firma arbeite. Dass sie den Hinweis auf „Roma/Sinti“ diskriminierend gemeint hätte, weist er von sich: „Das ist eine Fehlinterpretation.“ Auch in seiner eigenen Familie gebe es Erfahrungen mit Diskriminierung: „Unsere Mutter war eine Reisende, sie hat im Zirkus gearbeitet“, berichtet er. Laubingers Einsatz gegen Diskriminierung fände er bewundernswert. Er hoffe auf eine Einigung und ein klärendes Gespräch, um die Sache aus der Welt zu räumen.

Laubinger und ihr Anwalt sehen dagegen deutliche Anzeichen für eine Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandungsgesetz. „Was soll dieser Hinweis auf meine Zugehörigkeit zur Sinti-Minderheit?“, fragt Laubinger. Sie ärgert sich auch darüber, dass die Mitarbeiterin ihr Gehalt reduziert und die selbstständigen Einkünfte gar nicht einberechnet hat. „Eigentlich bin ich ziemlich bekannt in der Stadt“, sagt Laubinger. „Eine kurze Internetsuche hätte gezeigt, was ich alles tue.“

Dabei wäre aufgefallen, dass Kelly Laubinger mehrfach juristisch gegen Diskriminierung vorgegangen ist. So wurde sie [5][2021 abgelehnt, als sie in ein Fitness-Studio eintreten wollte]. Angeblich gab es keine freien Plätze mehr, aber als Laubinger Freundinnen bat, sich probeweise anzumelden, klappte das mühelos. Offenbar lag es an dem Nachnamen, der in Neumünster als „typisch Sinti“ bekannt ist.

Laubinger klagte – und gewann. Das war der Start ihrer Karriere als Aktivistin. Erneut ging sie 2024 vor Gericht, nachdem ein Hotelier der Sinti Union ein Zimmer verweigerte, das Laubinger für den Autor Max Czollek buchen wollte. Das Verfahren [6][endete mit einer Geldstrafe für den Hotelbesitzer].

22 Sep 2026

[1] /Kelly-Laubinger-ueber-Diskriminierung/!5972181

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

[3] https://sintiunionsh.com/

[4] https://www.landtag.ltsh.de/parlament/sinti-und-roma/

[5] /Fitnessstudio-nimmt-Sinteza-nicht-auf/!5888734

[6] /Antiziganismus-im-Hotel/!6024105

AUTOREN

Esther Geißlinger

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