taz.de -- Neue Cannabis-Grenzwerte im Verkehr: Nicht zu bekifft ans Steuer
Ein Expertengremium hat einen neuen, höheren THC-Grenzwert für Autofahrer vorgeschlagen. Die Polizeigewerkschaft fordert Kontrollinstrumente.
Bild: Der THC-Grenzwert im Verkehr soll erhöht werden – ohne die Verkehrstauglichkeit einzuschränken
Berlinepd | Nach der Verabschiedung des [1][Cannabis-Gesetzes] hat eine unabhängige Expertengruppe im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine Empfehlung für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Er soll bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum liegen, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Dem Wissenschaftler-Gremium zufolge entspricht der Wert einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Ab diesem Wert sei die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Er liege aber unterhalb der Schwelle, ab der das Unfallrisiko steige.
Bisher wird der niedrigere Grenzwert von 1 ng/ml THC im Straßenverkehr toleriert. Als THC (Tetrahydrocannabinol) wird die psychoaktive Substanz von Cannabis bezeichnet, die den Hauptanteil der berauschenden Wirkung ausmacht. Die Substanz wirkt anders als Alkohol und ist bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Zug an einem Joint nachweisbar.
Mit der Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml werde erreicht, dass nur die Verkehrsteilnehmer sanktioniert würden, die nicht allzu lange vor der Autofahrt Cannabis konsumiert haben, erklärten die Experten aus der Medizin, Pharmakologie und der Polizei. Sie empfehlen außerdem, für Cannabiskonsumenten Alkohol am Steuer ganz zu verbieten. Der Mischkonsum stelle im Straßenverkehr ein besonderes Risiko dar.
„Wissenschaftlich fundiert“
Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, bezeichnete den Vorschlag der Kommission als „wissenschaftlich fundiert“. Der Grenzwert schütze die allgemeine Verkehrssicherheit, aber auch die Freiheit der Konsumenten, sagte die FDP-Politikerin. Sie forderte den Bundestag auf, ein zügiges Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert einzuleiten.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlungen des Expertengremiums. Damit ziehe bei dem „unausgegorenen [2][Cannabis-Gesetz]“ zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein, sagte Alexander Poitz, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft. Allerdings vermisse die Gewerkschaft einen zusätzlichen, niedrigeren Grenzwert für Fahranfänger oder Fahrer von Personentransporten.
„Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit auswirken wird“, sagte Poitz. Dazu seien vermehrte Kontrollen notwendig. Für diese benötige die Polizei laut dem Gewerkschafter moderne Kontrollinstrumente sowie Fortbildungen. Darüber hinaus müsse erfasst werden, wie sich Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss entwickeln.
Der Vorschlag des Expertengremiums ist den Angaben zufolge dem Gesundheitsministerium zugeleitet worden. Mit dem Cannabis-Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, wird der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in begrenzten Mengen legalisiert. Bis ein neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich geregelt ist, gilt laut Verkehrsministerium der gegenwärtige Wert von 1 ng/ml.
28 Mar 2024
LINKS
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz
Cannabis
Gesetzgebung
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
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