taz.de -- Naturschutzgebiet Voslapper Groden: LNG-Terminal darf vorerst nicht gebaut werden
Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für die Anlage bei Wilhelmshaven kassiert, weil Ausgleichsmaßnahmen nicht sichergestellt sind.
Bild: Hat noch eine Weile seine Ruhe: der Voslapper Groden
dpa taz | Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt. Der entsprechende Bebauungsplan [1][in einem Vogelschutzgebiet] sei vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer begrüßten die Entscheidung.
Die Stadt wollte planungsrechtliche Voraussetzungen für einen [2][„grünen Energiepark“ auf einer Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports schaffen], auf der sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet. Die Stadt habe nicht ausreichend sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet verwirklicht werden, teilte das Gericht mit.
Damit gab der 1. Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutscher Umwelthilfe (DUH) und BUND hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Bebauungsplans im Hauptsacheverfahren bleibe der Plan außer Vollzug gesetzt, erklärte ein Sprecher des OVG. Allerdings könne die Stadt den Bebauungsplan heilen, indem sie nachbessert. Dann könnte sie eine Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu vollziehen.
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Niedersachsen, Holger Buschmann, sprach in einer Mitteilung von einem großen Erfolg für den Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen: „Das Oberverwaltungsgericht hat verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist.“ Ein europäisches Vogelschutzgebiet dürfe nicht trockengelegt, gerodet und entwertet werden, während es noch offen sei, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig sei.
21 May 2026
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