taz.de -- Nach Tod von Charlie Kirk: US-Regierung stuft „Antifa“ als Terrorgruppe ein
Nach dem Tod von Charlie Kirk drohte US-Präsident Trump damit, „die Antifa“ zu verbieten. Nun lässt er Taten folgen – und kündigt Ermittlungen an.
Bild: Demo gegen eine Mahnwache für Charlie Kirk am 18. September 2025 in Boston, Massachusetts
Washingtondpa | US-Präsident Donald Trump hat die Antifa-Bewegung in den Vereinigten Staaten als Terrororganisation eingestuft. Das Weiße Haus veröffentlichte eine entsprechende Anordnung, [3][die Trump kürzlich schon angekündigt hatte].
Darin wird die Antifa als militaristische, anarchistische Organisation bezeichnet, die zum Sturz der US-Regierung, der Strafverfolgungsbehörden und des US-Rechtssystems mit gewaltsamen Mitteln aufrufe. Somit handele es sich um eine „inländische terroristische Organisation“. Es werde Ermittlungen gegen die Antifa und organisatorische wie finanzielle Unterstützer geben.
Der Schritt erfolgt fast zwei Wochen nach dem tödlichen Attentat auf den rechten Aktivisten und Trump-Vertrauten [4][Charlie Kirk], das die politischen Gräben in den USA noch weiter vertieft und die öffentliche Debatte stark emotionalisiert hat. Trump stellte danach „die radikale Linke“ im Land an den Pranger und machte ihr schwerwiegende Vorwürfe. In der Anordnung gegen die Antifa wurden keine direkten Bezüge zum Tod Kirks genannt.
Wie genau die US-Regierung mangels Organisationsstrukturen der losen Bewegung die angekündigten Ermittlungen umsetzen will, ist unklar. Die Antifa-Bewegung hat nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA keine klare Organisationsstruktur.
Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss: „Die ‚Antifa‘ im Sinne einer bundesweit agierenden, klar umgrenzten und strukturell auf eine gewisse Dauer verfestigten Organisation dieses Namens existiert derzeit nicht.“ Es gebe eine Vielzahl lokaler Gruppierungen und Initiativen, die sich unter den Begriffen „[5][Antifa]“ oder „Antifaschistische Aktion“ anlassbezogen zusammenfänden oder diese als Namensbestandteil trügen. „Oft handelt es sich dabei um lockere, zeitlich begrenzte Verbindungen mit wechselnden Personen, die sich teilweise, aber häufig nicht ausschließlich, im linksextremistischen Aktionsfeld ‚Antifaschismus‘ betätigen.“
23 Sep 2025
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GNS
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