taz.de -- Möbliertes Wohnen auf Zeit: Senat pfuscht ins Geschäft

Immer mehr Wohnungen wurden zuletzt befristet vermietet. Doch eine neue Vorschrift soll diese Praxis nun für große Teile der Innenstadt verhindern.

Bild: 3.000 Euro bitte

Mit dem immer weiter um sich greifenden [1][Geschäftsmodell, Wohnungen – überwiegend möbliert – auf Zeit zu vermieten], soll in Berlin Schluss sein. Seit Anfang der Woche gilt für die befristete Vermietung von Wohnraum eine Genehmigungspflicht, zumindest in den 82 Milieuschutzgebieten der Stadt. Diese umfassen den Großteil der Fläche innerhalb des S-Bahn-Rings mit mehr als einer Million Berliner:innen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat hierzu eine überarbeitete Version der Genehmigungsvorschriften in sozialen Erhaltungsgebieten erlassen. Vermieter, die keine regulären, sondern zeitlich befristete Verträge anbieten wollen, brauchen dafür zukünftig eine Genehmigung der Bezirke. Die wird es aber vor allem bei gewerblichen Geschäftsmodellen und überteuerten Zwischenmieten nicht geben. Lediglich für Privatpersonen sollen befristete Vermietungen nach einem Antrag weiterhin möglich sein.

Der Senat hat damit auf den Megatrend am privaten Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre reagiert. Während 2012 noch 13 Prozent aller angebotenen Wohnungen in Berlin befristet und möbliert vermietet wurden, war es im vergangenen Jahr schon knapp die Hälfte. In den Innenstadtbezirken lag der Anteil der entsprechenden Inserate gar bei drei Vierteln.

Vermieter machen mit der Methode, die bislang kaum reguliert ist, dicken Reibach. Laut Senat lagen die Angebotsmieten für möbliertes Wohnen auf Zeit 2025 bei 24,12 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Bei Neuabschlüssen regulärer Mietverträge zahlten Mieter:innen im Schnitt etwa 15 Euro, bei den landeseigenen Gesellschaften 9,54 Euro.

Dem Handeln des Senats vorausgegangen waren [2][Initiativen in den Bezirken]. Bereits im Sommer 2024 hatte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Rechtsgutachten präsentiert, das die nun verfügte Regulierung vorwegnahm. Die Autor:innen kamen [3][zu dem Schluss, dass die Kurzzeitvermietung möblierter Wohnungen eine Nutzungsänderung darstellt]. Diese sei in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig, da „die Wohnung der Wohnbevölkerung, deren Zusammensetzung es zu schützen gilt, künftig nicht mehr zur Verfügung steht“. Kurz darauf untersagte Friedrichshain-Kreuzberg als erster Bezirk möbliertes Wohnen auf Zeit.

Fünfmal verboten

Doch so richtig ins Rollen ist die Bezirksoffensive bislang noch nicht gekommen. Laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage des Linken-Mietenpolitikers Niklas Schenker, die der taz vorliegt, wurden erst in fünf konkreten Fällen befristete Vermietungen abgelehnt: je zwei in Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln und eine in Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Vermieter klagten bisher nicht dagegen – wohl aus Angst vor einem Grundsatzurteil. Es sei nur ein Verfahren in Neukölln anhängig, dessen Urteil bis Jahresende erwartet wird, heißt es in der Antwort.

Der taz sagte Schenker: „Es ist gut, dass einige Bezirke nicht auf den Senat gewartet und mit dem Verbot in den Milieuschutzgebieten schon begonnen haben.“ Mit den neuen Vorschriften stünden Tausende Fälle zur Bearbeitung an. Schenker forderte Unterstützung: „Es ist die Aufgabe des Senats, schnellstmöglich Konzepte zu entwickeln, wie die Praxis berlinweit und möglichst weitreichend durchgesetzt wird.“

Im Neubau bleiben die – möblierten – Wohnen-auf-Zeit-Modelle dagegen vorerst zulässig. Der Senat verweist hierbei auf notwendige Gesetzesänderungen auf Bundesebene. Das Bundesjustizministerium hatte [4][einen entsprechenden Entwurf im Februar 2026 vorgelegt]. Wann der Bundestag darüber berät und das Gesetz womöglich verabschiedet, ist aber noch offen.

23 Apr 2026

[1] /Mobliertes-Wohnen-auf-Zeit/!6125281

[2] /Befristete-moeblierte-Wohnungen/!6081023

[3] /Vorgehen-gegen-moebliertes-Wohnen/!6014525

[4] /Mietrecht/!6152396

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Erik Peter

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