taz.de -- Mieterin klagt gegen Kündigung: Nesthäkchen hat Eigenbedarf
Eine Charlottenburger Mieterin wehrt sich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Der junge Eigentümer lässt sich vor Gericht von seinem Vater vertreten.
Bild: Justitia überm Haupteingang zum Amtsgericht Charlottenburg: Monika Smolarek fürchtet um ihre Wohnung
Berlintaz | Vor dem Amtsgericht Charlottenburg herrschte am Dienstagvormittag großer Andrang. Dort wurde über die Eigenbedarfskündigung der Mieterin Monika Smolarek verhandelt. Eigentlich Alltag in Berlin: Nach Angaben des Berliner Mietervereins sind [1][jedes Jahr mehr als zehntausend Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen], bei denen der Wohnungseigentümer oder nahe Verwandte Anspruch auf die Räume erheben.
Doch Monika Smolarek gehört zu jenen Betroffenen, die sich gegen die Kündigung wehren. Im Internet hat sie dazu schon vor einigen Wochen [2][eine Petition gestartet]. Leicht sei ihr der Schritt an die Öffentlichkeit nicht gefallen, betont Smolarek: „Aber ich habe es getan, weil ich meiner neunjährigen Tochter ein gutes Leben ermöglichen will“, so die Mieterin zur taz.
Zuvor hatte sie vergeblich versucht, für sich und ihre Familie eine neue Wohnung zu finden. „Ich habe in den letzten Wochen viele Zettel für die Wohnungssuche in meinen Stadtteil aufgehängt und mich auf kostenpflichtigen Wohnportalen angemeldet. Doch ich hatte keinen Erfolg“, lautet Smolareks ernüchterndes Fazit.
Kauf, Grundbucheintrag, Kündigung
Die Wohnung von Monika Smolarek war 2023 an einen 26-jährigen Mann verkauft worden. Am Tag nach dem Eintrag ins Grundbuch flatterte Smolarek prompt die Kündigung in den Briefkasten. Der neue Eigentümer gab an, dass er gemeinsam mit seiner Partnerin aus dem zwölf Quadratmeter großen Kinderzimmer seiner elterlichen Villa in Charlottenburg aus- und in die Wohnung einziehen wolle.
Doch Smolarek und ihre Anwältin Carola Handwerg sind davon nicht überzeugt. Um die Größe des Kinderzimmers in der elterlichen Immobilie ging es dann auch am Dienstag vor Gericht. Handwerg wollte von der Mutter des Eigentümers – die als Zeugin geladen war – wissen, wie groß das Zimmer wirklich ist. Klare Antworten gab es kaum.
Dafür mischte sich immer wieder der Vater des Eigentümers ein, der seinen Sohn vor Gericht als Anwalt vertritt – sich aber nicht als Zeuge zu den Fragen äußern durfte. „Eine solche Konstellation hatte ich vor Gericht bisher noch nie“, wundert sich Anwältin Handwerg gegenüber der taz.
Sie begrüße es, wenn bei solchen Gerichtsterminen solidarische Mieter*innen die Verhandlung verfolgen. „Dann arbeitet das Gericht sorgfältiger und auch die Zeug*innen sind mit ihren Aussagen viel vorsichtiger“, betont die Anwältin.
Eine Entscheidung fiel am Dienstag noch nicht. Die Richterin muss entscheiden, ob sie noch weitere Zeug*innen anhört und einen möglichen Härtefall auf Seiten der Mieterin prüft. Smolarek und ihre Familie haben Zeit gewonnen, doch die Angst um ihre Wohnung bleibt.
25 Mar 2025
LINKS
[1] /Erfolg-gegen-Eigenbedarfskuendigungen/!6054371
[2] https://www.change.org/p/unser-zuhause-ist-in-gefahr-unsere-familie-soll-raus-damit-andere-profitieren
AUTOREN
Peter Nowak
Berlin-Charlottenburg
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Mieten
Vermieter
Eigenbedarf
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