taz.de -- Kundgebungen am 1. Mai in Hamburg: Naziverbot entspannt die Lage

Das Verwaltungsgericht bestätigt das Versammlungsverbot von Rechtsextremen in Harburg am 1. Mai. Viele andere Kundgebungen sind noch in der Schwebe.

Bild: Schon 2008 hatten Rechte am 1. Mai in Hamburg demonstriert. Hier zu sehen: der Gegenprotest

Hamburgtaz | Bei der Versammlungsbehörde dürfte am Mittwochnachmittag ein Aufatmen zu hören gewesen sein. Denn die Vorbereitungen für den 1. Mai hingen im Wesentlichen von dieser Gerichtsentscheidung ab: Der Bundesverband der Splitterpartei „Die Rechte“ um den Szenekader Christian Worch hatte geklagt, da die Versammlungsbehörde einen Aufmarsch in Harburg unter Hinweis auf den Infektionsschutz verboten hatte.

Am Nachmittag twitterte Innensenator Andy Grote (SPD) dann: „Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung der Versammlungsbehörde.“ Für Rechtsextremisten gelte: „Stay at Home“.

Worch selbst hat die Entscheidung hingegen gar nicht abgewartet und fährt lieber zweigleisig. Parallel hat er eine Veranstaltung in [1][Bremen] angemeldet. Das bestätigte die Bremer Innenbehörde, konnte aber keine genauere Aussage machen. Die Anmeldung müsse geprüft werden.

47 Anmeldungen

Die Hamburger Polizei hatte wegen der Kundgebung der Rechten mit massiven Gegenprotesten gerechnet. „Wir sind auf alles vorbereitet“, sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Das Gerichtsurteil dürfte zwar die Lage auf den Straßen am 1. Mai entspannen, die Lage in der Versammlungsbehörde ist aber nach wie vor angespannt.

Die kommt mit der Bearbeitung der insgesamt 47 Anmeldungen kaum hinterher, 33 Prüfungen laufen noch. „Eine Situation in dieser Form hatten wir noch nie“, sagt Vehren. Jede Anmeldung müsse als Einzelfall mit der Gesundheitsbehörde geprüft werden.

Aus diesem Grund wurde auch die Kundgebung des [2][anarchistischen Bündnisses „Schwarz-roter erster Mai“] am Herbert-Wehner-Platz in Harburg mit 25 Teilnehmer*innen wieder untersagt. Grundsätzlich seien Veranstaltungen dieser Größe „infektionsschutzrechtlich vertretbar“, heißt es, die Behörde schreibt aber weiter: „Es erscheint jedoch aus hiesiger Sicht unrealistisch, dass tatsächlich lediglich 25 Personen an Ihrer Versammlung teilnehmen werden.“

Grund dafür sei der Aufruf der Veranstalter*innen, trotz der Beschränkung auf 25 Personen nach Harburg zu kommen. Dies hatte wiederum [3][die taz in einem Artikel zitiert]. Das Bündnis hat gegen das Verbot einen Eilantrag beim Gericht eingereicht.

Infektionsschutz als Vorwand

Wolfgang Lettow wartet noch auf eine Entscheidung der Behörde. Der linke Aktivist hatte im Namen des Bündnisses „1. Mai 2020 Hamburg“ eine Demo mit 200 Teilnehmer*innen durch die Schanze angemeldet, jedoch nach Gesprächen mit der Behörde eingelenkt und aus der Demo eine Kundgebung am U-Bahnhof Feldstraße mit 25 Personen gemacht.

„Wir haben kein Interesse an einer Ausbreitung der Pandemie, aber ich habe den Eindruck, dass der Infektionsschutz als Vorwand genommen wird“, sagt Lettow. Es sei wichtig, dass die Beschneidung der Versammlungsfreiheit diskutiert werde.

29 Apr 2020

[1] https://taz.de/!p4652/

[2] https://twitter.com/AnarchyInHH

[3] https://taz.de/Demos-in-Hamburg-am-1-Mai/!5678447/

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Juliane Preiß

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Die Rechte

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