taz.de -- Trotz widersprüchlicher Aussagen: Vermieter mit Eigenbedarfsklage erfolgreich

Das Gericht gibt dem Vermieter Recht, die Mieterin muss ausziehen – obwohl sie keine Wohnung finden kann. Nun hofft sie auf die nächste Instanz.

Bild: Vielen Mietern geht es so wie der Beklagten im aktuellen Fall. Hier ein Bild von einer Demo gegen hohe Mieten von 2024

Berlintaz | Wegen des Verkehrslärms, der durch die offenen Fenster des Amtsgerichts Charlottenburg schallte, war die Richterin Kerstin Preuß nur schwer zu verstehen. Doch der letzte Satz ihrer [1][Entscheidung in der Eigenbedarfsklage gegen Monika Smolarek] war gut zu hören: Die Charlottenburger Mieterin soll ihre Wohnung, in der sie seit fast zehn Jahren wohnt, bis zum 30. November 2025 räumen. Zudem muss sie die Gerichtskosten tragen.

Bei der Verkündung am Mittwochvormittag war es totenstill im Gerichtsaal. In den Gesichtern der vielen Besucher*innen, die sich trotz der frühen Stunde eingefunden hatten, zeigten sich Trauer und Entsetzen. Sie waren gekommen, um Smolarek zu unterstützen, die sich seit Monaten nicht zur juristisch gegen ihre Kündigung wehrt.

Sie lancierte auch [2][eine Petition] mit dem Titel „Unser Zuhause ist in Gefahr – unsere Familie soll raus, damit andere profitieren“, die in den vergangenen Wochen von über 13.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Auch Erika hat unterzeichnet, die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Die Berlinerin hat das Gerichtsverfahren solidarisch begleitet. „Frau Smolarek hatte den Mut, an die Öffentlichkeit zu gehen, und wurde so zum Gesicht des Widerstands gegen Eigenbedarfskündigungen, sagt sie. Viele von Smolareks Unterstützer*innen sind selber von Kündigungen betroffen und haben Angst, ihre Wohnung zu verlieren. Deshalb zeigen sie auch nach Smolareks Niederlage am Mittwoch ihre Solidarität und bestärken sie in ihrer Entscheidung, Widerspruch einzulegen.

Angeblich lebt er im Kinderzimmer

Tatsächlich scheint es nicht aussichtslos, dass Smolarek in der zweiten Instanz gewinnt. Schließlich zeigten sich in den drei Prozesstagen zahlreiche Widersprüche aufseiten des Klägers, der die Wohnung 2023 kaufte und der Mieterin umgehend kündigte. Er gab an, dass er mit seiner Partnerin einziehen wolle, und behauptete bei den Befragungen, dass er noch im Kinderzimmer seines Elternhauses lebe.

Durch Befragungen der Mieteranwältin Carola Handwerg wurde allerdings bekannt, dass der Mann laut Grundbucheintrag Miteigentümer eines Eckhauses in Charlottenburg ist. Dabei hatte er zunächst verneint, dass er überhaupt Immobilien besitzt. Erst als Handwerg den Grundbucheintrag aus den Akten holte, räumte er ein, als Teil einer Eigentümer*innengesellschaft Anteile an der Immobilie zu besitzen – aber darauf habe er keinen Zugriff. Den habe nur sein Vater. Der Besitzer mehrerer Immobilien in Berlin ist Rechtsanwalt und verteidigte den Sohn in der Eigenbedarfsklage gegen Frau Smolarek.

Sie ist auch nach ihrer Niederlage in erster Instanz ungebrochen. „Mir bleibt gar nichts anders übrig, als in Berufung zu gehen. Ich habe lange nach einer anderen Wohnung für mich und meine Familie gesucht und nichts gefunden.“

3 Jun 2025

[1] /Eigenbedarf-vor-Gericht/!6084546

[2] https://www.change.org/p/unser-zuhause-ist-in-gefahr-unsere-familie-soll-raus-damit-andere-profitieren

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Peter Nowak

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