Am 18. Oktober soll die neue Krankenhausfinanzierung in den Bundestag, heißt es beim Krankenhausgipfel. Dort gibt es zudem neue Versprechen.
Bild: Die Notaufnahme der Charité in Berlin – wird das was mit der Krankenhausreform?
Nähert sich die seit mehr als anderthalb Jahren er- und verbittert umkämpfte Krankenhausreform tatsächlich der Umsetzung? Am 18. Oktober soll das Gesetz nach mehreren Zeitplanverschiebungen im Bundestag beschlossen werden, hieß es am Montag auf dem Krankenhausgipfel.
Die Krankenhausfinanzierungsreform soll die stationäre Versorgung langfristig sichern und die Behandlungsqualität verbessern – [1][mit weniger und spezialisierteren Kliniken]. Hintergrund sind Fehlanreize durch das bisherige, auf Fallpauschalen beruhende Finanzierungssystem und das tiefe Minus, in dem viele Kliniken stecken. Mit der vom Bundesgesundheitsministerium entworfenen Reform soll die Finanzierung an Qualitätsvorgaben geknüpft werden und die Kliniken durch eine pauschalierte Vergütung weniger stark von Art und Anzahl der behandelten Fälle abhängen. Doch der Streit um die Details ist zäh, vor allem mit den Vertretern von Krankenhäusern und Ländern, die ihre Kompetenzen beschnitten sehen.
[2][Gerald Gaß], Vorstandsvorsitzender der DKG, beklagte zu Beginn des Gipfels einmal mehr, dass die Krankenhäuser jetzt mehr Geld bräuchten, um die Reform überhaupt zu erleben. Dass auch die neue Finanzierung sich an Fallzahlen orientiere und damit der Druck auf die Krankenhäuser bleibe. Dass die geforderten Qualitätskriterien nicht erfüllbar seien. Kurzum: dass benötigte Fach- und Provinzkrankenhäuser untergehen würden. „Noch sehr viel Arbeit“, sieht Gaß und zweifelt ein Gelingen der Reform an, die noch im Bundesrat oder vom Verfassungsgericht ausgebremst werden könne. Nach einer Podiumsdiskussion, überwiegend ausgestattet mit Oppositionspolitikern aus CDU und Linke, verschärft sich die trübe Stimmung.
Man habe die [3][Bedenken der Länder] berücksichtigt, heißt es dagegen im Anschluss in einer Rede des Gesundheitsministers. „Es läuft im Prozess sehr gut“, sagt Lauterbach. Er verspricht Ausnahmeregelungen für Kliniken für Kinder und für Menschen mit Behinderungen, hohe Zuschläge für Grundversorger auf dem Land, die bei Bedarf erhöht werden und ein Aussetzen der Qualitätsvorgaben, da, wo es nötig werde, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Auch eine Liste mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Milliardenhöhe bis zum Greifen der Reform will Lauterbach vorlegen. „Da sind wir gespannt“, sagt Gaß und klingt schon etwas versöhnlicher.
9 Sep 2024
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AUTOREN
Manuela Heim
Bundesministerium für Gesundheit
Gesundheitspolitik
Gesundheit
Gesundheitswesen
GNS
Karl Lauterbach
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