taz.de -- Innenministerkonferenz in Magdeburg: Abschiebestopp bleibt in Kraft

Die Innenminister verlängern den Abschiebestopp für Syrer*innen. Für straffällige Asylsuchende planen sie ein Punktesystem.

Bild: Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht

Berlintaz | Das Abschiebeverbot von Deutschland nach Syrien bleibt bestehen. Darauf einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern in Magdeburg auf ihrer Halbjahreskonferenz, die am Freitag zuende ging. In der derzeitigen Lage in Syrien sei es ausgeschlossen, Menschen dorthin abzuschieben, sagte Boris Pistorius (SPD), Innenminister von Niedersachsen. „Das wird auch absehbar nicht möglich sein.“

Das bisherige Abschiebeverbot wäre zum Jahresende abgelaufen. Einige Minister hatten gefordert, zumindest Intensivtäter und Gefährder wieder nach Syrien abzuschieben. Ein aktueller [1][Lagebericht des Auswärtigen Amtes] aber schildert die Lage dort weiter düster: Der Bürgerkrieg sei keineswegs vorbei, Rückkehrern drohe Haft und Folter.

Der Abschiebestopp werde nun bis Ende Juni 2019 verlängert, erklärte Holger Stahlknecht (CDU), Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Bei unveränderter Lage verlängere sich dies bis zum Jahresende 2019. Die Innenminister forderten aber „eine differenzierte Betrachtung von Rückkehrern“ ein, die in Deutschland schwere Verbrechen begehen: So könnte geschaut werden, ob diese Assad-Anhänger seien und deshalb weniger gefährdet. Geprüft werden sollen auch „Ausweisungsoptionen in Drittstaaten“.

Bei Abschiebungen nach Afghanistan konnten sich die Länder nicht einigen. Dorthin werden bereits heute Intensivtäter und Gefährder abgeschoben – trotz schwieriger Lage in dem Land. Gegen eine Ausweitung der Abschiebungen auf weitere afghanische Flüchtlinge, wie von den Unions-Ministern gefordert, sperrte sich die SPD. Nun bleibt es beim Status Quo.

Für sogenannte Dublin-Abschiebungen – also Zurückweisungen von Asylbewerbern in andere EU-Länder, in denen sie zuvor schon registriert wurden – sicherte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Ländern wiederum zu, dass diese fortan der Bund übernimmt. Auch bei den umstrittenen Ankerzentren lenkte Seehofer ein. Die Länder waren aufgefordert, diese einzurichten, um dort Asylabläufe zu sammeln und zu straffen. Da alle Länder inzwischen dargelegt hätten, dass sie Einrichtungen besäßen, in denen schnellere Verfahren und Abschiebungen stattfänden, reiche dies aus, sagte Seehofer. Man müsse sich nicht „über ein Namensschild“ streiten.

Die Minister diskutierten auch über ein neues [2][Punktesystem für Intensivstraftäter unter Asylbewerbern]. Den Vorschlag legte kürzlich das Bundeskriminalamt vor. Demnach könnten die Polizeibehörden eine zentrale Intensivtäterdatei anlegen, in der die Gelisteten Punkte für Straftaten bekämen. Einfache Delikte wie Diebstahl erhielten einen Punkt, Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr zehn Punkte, Mord 70 Punkte. Ab 60 Punkten würde eine Ausweisung aus Deutschland erfolgen.

Wen betrifft der Punktekatalog?

Seehofer sprach von einem „klugen Vorschlag“, die Länderminister stimmten zu. Nun aber müssten offene Fragen geklärt werden. Wohin etwa sollen straffällige Syrer abgeschoben werden? Beträfe der Punktekatalog auch anerkannte Flüchtlinge? Seehofer sprach von einem „notwendigen“ Vorstoß und verwies auf schwere Verbrechen etwa von syrischen Intensivtätern in Chemnitz und zuletzt in Freiburg.

Ungeklärt bleibt, wie mit Identitätstäuschungen von Flüchtlingen umzugehen ist. Hier bestehe weiter eine „Strafbarkeitslücke“, konstatierten die Minister. Der Bund müsse hier eine Lösung finden.

Jenseits von Migrationsfragen beauftragten die Innenminister den Bundesverfassungsschutz zu prüfen, ob sich nach Chemnitz und Köthen ein bundesweit aktives, rechtsextremes Netzwerk gebildet hat. Nach Problemen mit waffenvernarrten Reichsbürgern soll bei Zuverlässigkeitsprüfungen von Waffenscheinen nun eine Abfrage beim Verfassungsschutz Pflicht werden. Der Geheimdienst soll zudem selbst die Waffenbehörden informieren, wenn ihm extremistische Umtriebe von Waffenhaltern bekanntwerden.

Schließlich soll auch das Abfackeln von Pyrotechnik in Sportstadien schärfer geahndet werden. Auf die diskutierten Haftstrafen bis zu einem Jahr konnten sich SPD und Union jedoch nicht einigen. Hier wird nun weiterdiskutiert.

30 Nov 2018

[1] /Lagebericht-des-Auswaertigen-Amts/!5548754

[2] /Pistorius-vor-Innenministerkonferenz/!5554605

AUTOREN

Konrad Litschko

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