taz.de -- Homöopathie als Kassenleistung: Glaubensmedizin – auf eigene Kosten

Dass Gesundheitsminister Lauterbach homöopathische Arznei nicht mehr als Kassenleistung zählen will, ist richtig. Doch alternative Medizin hat ihren Nutzen.

Bild: Glaubenssache Globuli

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will den gesetzlichen Krankenkassen verbieten], Leistungen der Homöopathie und der anthroposophischen Medizin weiterhin aus Beitragsmitteln zu finanzieren. Das ist grundsätzlich richtig. Es wäre aber falsch, die ganzheitliche Medizin, die schulmedizinische Verfahren ergänzt, generell zu verdammen.

Die Ausgaben der Krankenkassen für die Homöopathie und die anthroposophische Medizin sind relativ gering. Von einem Einsparpotenzial von 22 Millionen Euro im Jahr ist die Rede – wenig im Vergleich zu den 50 Milliarden Euro, die insgesamt von den Kassen für Arzneimittel ausgegeben werden. Die Leistungen von Heilpraktiker:innen werden übrigens nicht bezahlt. Nur wenn Ärzt:innen etwa mit einer Zusatzausbildung in Homöopathie behandeln, zahlen das die Kassen – in engen Grenzen.

Diese Bezuschussung dient als Marketinginstrument, um Mitglieder aus den gebildeten Mittelschichten heranzuziehen. In diesen auch ökologisch orientierten Milieus besteht häufig Interesse an einer ergänzenden Medizin, was auch aus einer Kritik an der Schulmedizin erwächst. Dass die physiologische Wirksamkeit von Globuli, Echinaceatropfen und Arnikasalbe nicht erwiesen ist, tritt dabei in den Hintergrund. Auch schulmedizinisch orientierte Hausärzt:innen raten bei Schlafproblemen zu – selbstbezahlten – Baldriantropfen und bei Altersbeschwerden zu Ginseng, obwohl deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.

Die nachgewiesene Wirksamkeit, die sogenannte Evidenzbasiertheit, als Grundkriterium für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen herauszustellen, wie es Lauterbach tut, hat allerdings einen unangenehmen Beigeschmack. Schmerzmittel wie Ibuprofen, Hustensaft, auch Zahnersatz und Brillen sind nachweislich wirksam, müssen aber ganz oder teilweise selbst bezahlt werden. Dass nicht rezeptpflichtige Arzneimittel selbst finanziert werden müssen, wurde vor Jahren als Sparmaßnahme eingeführt – folgenreich für die Armen.

In Anbetracht dessen ist es nur angebracht, wenn man die schräge [2][Glaubensmedizin der Homöopathie] aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen verbannt, in den sie nur aus Marketinggründen hineingeraten ist.

Eine Ausnahme allerdings müssen die Krankenhäuser sein, die mit ergänzenden Verfahren arbeiten. Wenn etwa auf Krebsstationen die anthroposophische Misteltherapie, rhythmische Massagen und Maltherapien angeboten werden, ist dies [3][Zuwendung, Unterstützung, Beschäftigung] in äußersten Grenzsituationen des Lebens. Hier sollten sich die gesetzlichen Kassen nicht zurückziehen müssen.

12 Jan 2024

[1] /Homoeopathie-als-Kassenleistung/!5984995

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Barbara Dribbusch

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