taz.de -- Herkunftskennzeichnung wird ausgeweitet: Mehr Infos über Fleisch und Honig

Die Herkunftskennzeichnung wird ausgeweitet. Künftig sind Länderangaben etwa auch bei Honigmischungen und losem Schweinefleisch Pflicht.

Bild: Hier wird die neue Regelung Pflicht: Fleischtheke in einer Metzgerei

Berlintaz/dpa | VerbraucherInnen erhalten künftig mehr Informationen über die Herkunft von [1][Fleisch] und Honig. Auf den Verpackungen müssen nach einer Einigung der Europäischen Union bald auch bei Honigmischungen die Produktionsländer samt Prozentanteilen und nicht nur wie bisher EU/Nicht-EU angegeben werden.

In Deutschland muss schon ab Donnerstag bei losem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege das Herkunftsland kenntlich gemacht werden. Das sieht eine Verordnung von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) vor. Diese Kennzeichnung war bisher nur bei vorverpacktem Fleisch dieser Tierarten und bei Rindfleisch vorgeschrieben.

Der Deutsche Bauernverband fordert schon lange, die Herkunftskennzeichnungen auszuweiten, damit die VerbraucherInnen leichter Produkte aus Deutschland auswählen können. „Made in Germany“ stehe für hohe Tier- und Umweltschutzstandards sowie gerechte Löhne, begründete Özdemir seinen Verordnungsentwurf. Ob sie wirklich generell höher sind als anderswo, ist aber umstritten.

Die Honigkennzeichnung wurde vor allem mit dem Argument begründet, dass sie helfen könne, Betrug zu verhindern: „Ein großer Teil des aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Honigs steht im Verdacht, mit Zucker gepanscht geworden zu sein“, erklärte das EU-Parlament.

Zudem solle es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch offiziell absegnen. Das gilt als Formsache.

Gastronomie fehlt weiter

Die deutsche Verordnung zur Fleischkennzeichnung tritt bereits am 1. Februar in Kraft. Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“, wie das Ernährungsministerium erläuterte.

Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen „Ursprung: Deutschland“. Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.“

„Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop. Außerdem sollten die Herkunftsangaben auf die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung in Kantinen und Mensen ausgeweitet werden.

Das Ministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie auch schon im Blick. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Regierung ist für das Frühjahr angedacht, wie ein Sprecher kürzlich sagte.

31 Jan 2024

[1] /Fleisch/!t5016412

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Jost Maurin

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