taz.de -- Hamburger Linke verklagt Ex-Abgeordnete: Jetzt geht es um die Kohle

Die Linke geht in der Hansestadt gerichtlich gegen zwei ihrer ehemaligen Abgeordneten vor. Sie will Mandatsträgerbeiträge einklagen.

Bild: Er hält seine Reden inzwischen als fraktionsloser Abgeordneter: Mehmet Yıldız 2023 in der Hamburgischen Bürgerschaft

Hamburgtaz | Auch nach ihrem Parteiaustritt im Januar hört der [1][Streit] zwischen den Abgeordneten [2][Mehmet Yıldız und Martin Dolzer] und der Hamburger Linken nicht auf. Nach Auffassung der Partei schuldet Yıldız ihr 7.532 Euro an Mandatsträgerbeiträgen. Deshalb läuft aktuell ein Mahnverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Ein ähnliches Verfahren läuft auch gegen Martin Dolzer. Da der Streitwert geringer ausfällt, liegt es nur beim Amtsgericht.

In der Bundessatzung der Linken und in einem Beschluss des Hamburger Landesverbands ist festgelegt, dass Abgeordnete einen Teil ihrer Diäten an die Partei abgeben müssen. Dies ist bei Parlamentsfraktionen üblich.

Yıldız war im Februar 2022 zwar [3][aus der Linksfraktion ausgetreten], jedoch weiterhin Mitglied der Partei geblieben. In einer Mail an den Landesschatzmeister Julian Georg hatte Yıldız im März 2022 noch geschrieben, dass er seine Beiträge weiterhin zahlen würde. Ab April 2022 stellte er die Zahlung jedoch ein.

Georg teilte mit, dass er nicht nur qua Amt, sondern auch persönlich enttäuscht von Yıldız sei. Neben dem Verstoß gegen Parteiregeln sei es unredlich gegenüber den engagierten Mitgliedern der Partei, mit deren Hilfe Yıldız gewählt worden sei, dass er die Zahlung nun verweigere.

Pflicht oder nicht? Darüber besteht Uneinigkeit

Yıldız beruft sich darauf, dass die Abgabe freiwillig sei. Tatsächlich ist in dem Parteitagsbeschluss der Hamburger Linken von „freiwilligen“ Beiträgen die Rede. In demselben Beschluss steht aber auch: „Mit der Kandidatur (…) für ein Mandat erkennen die Bewerber_innen diese Mandatsträger_innenabgabeordnung als für sie verbindlich an. Sie verpflichten sich damit ausdrücklich, die Mandatsträger_innenabgabe (…) zu zahlen.“

Yıldız hat aber noch ein zweites Argument: Ein Urteil des Landgerichts Bremen aus dem November 2023 in einem [4][ähnlichen Fall:] Die AfD Bremen wollte von ihrem ehemaligen Abgeordneten Frank Magnitz Mandatsträgerbeiträge in Höhe von insgesamt 26.000 Euro einklagen. Das Gericht gab der Partei kein Recht. Nach Auffassung des Landgerichts sind verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sogar verfassungswidrig, weil sie gegen den Grundsatz des freien Mandats verstoßen, der im Grundgesetz verbürgt ist.

Diese Rechtsauffassung ist jedoch sehr ungewöhnlich: „Die einhellige Meinung in der Literatur und auch meine Auffassung ist, dass der Grundsatz des freien Mandats Abgeordnete nicht von der Pflicht entbindet, Abgaben an ihre Partei zu zahlen“, sagt Alexandra Bäcker vom Institut für Parteienforschung an der Universität Düsseldorf. „Dieser Anspruch ist zulässig und einklagbar.“ Das bestätige auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Januar 2023.

Am 25. September wird das Landgericht Hamburg sein Urteil verkünden.

31 Aug 2024

[1] /Die-Hamburger-Linke-nach-der-Spaltung/!6031709

[2] /Linksfraktion-in-Hamburg-verliert-Sitz/!6013626

[3] /Zerwuerfnis-bei-Hamburger-Linken/!5834269

[4] https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/magnitz-afd-klage-gericht-100.html

AUTOREN

Marta Ahmedov

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