taz.de -- Großspenden an Berliner CDU: Geschichte des ehrbaren Kaufmanns
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner sagt vor dem Verwaltungsgericht aus. Das Gericht befindet, seine Spenden waren nicht illegal.
Bild: Christoph Gröner im Gerichtssaal
Berlintaz | Den besonderen Auftritt ließ sich der Immobilienunternehmer Christoph Gröner auch am Dienstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht nicht nehmen. Die Verhandlung um zwei möglicherweise unerlaubter Spenden Gröners an Kai Wegners CDU hatte bereits begonnen und war aufgrund seines Fehlens unterbrochen worden, da schritt Gröner sonnengebräunt und im maßgeschneiderten Anzug doch noch in den unglamourösen Plenarsaal des Gerichts in der Moabiter Kirchstraße.
Mehr als zwei Stunden beantworte Gröner Fragen zu zwei [1][Spenden in Höhe von 320.000 und 500.000 Euro], die er im Jahr 2021 der Berliner CDU zukommen ließ. Das allein wäre kein Grund für eine Gerichtsverhandlung gewesen, doch hatte Gröner im Nachgang wiederholt öffentlich verlautbart, mit seinen Zuwendungen bestimmte Ziele verfolgt und Erwartungen geäußert zu haben. Eine illegale Erwartungsspende also – verboten nach dem Parteiengesetz – und für die CDU verbunden mit der Gefahr einer Strafzahlung in dreifacher Höhe?
Die Bundestagsverwaltung war in ihrer Prüfung nicht zum Ergebnis einer illegalen Zuwendung gekommen – [2][und deshalb von der Die Partei verklagt worden]. Die Satirepartei samt ihres anwesenden Vorsitzenden, Martin Sonneborn, verhandelt gegen die Bundesrepublik anhand der Zeugenaussage eines Unternehmers, der sich nur allzu gern im Licht der Öffentlichkeit sonnt: beste Voraussetzungen für einen unterhaltsamen Vormittag also.
Mehr als zwei Stunden erklärte sich Gröner, ehe nach einer Unterbrechung das Urteil verkündet wurde: Demnach war die Klage zulässig, aber letztlich unbegründet. Die Kammer unter Vorsitz der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Erna Xalter erkannte nicht, dass Gröner „konkrete Forderungen“ im Zusammenhang mit seiner Spende verbunden hatte und die CDU damit gegen das Annahmeverbot verstoßen hätte. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Please stärke die CDU
Für glaubwürdig erachtet wurde Gröners Aussage, wie es zu den Spenden kam, die allerdings auch Aufschluss darüber gibt, mit welchem Selbstverständnis reiche Unternehmer sich in politisches Geschehen einmischen. So sei im Verein der Berliner Kaufleute die Stimmung schlecht gewesen, da die CDU vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 in Umfragen bei 12 oder 13 Prozent herumdümpelte. Flugs saß man in großer Runde im Steigenberger, dabei auch der damalige CDU-Schatzmeister Jan-Marco Luczak und wohl auch Wegner und sicherte zu, eine Werbekampagne in Höhe von zwei Millionen Euro zu finanzieren, wovon Gröner „ein Drittel“ tragen wollte.
Im Nachhinein hatte Gröner in zwei Interviews behauptet, von der CDU eine Gleichstellung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in Heimen – die es aber gibt –, und eine Modifizierung des Mietendeckels gefordert zu haben. Nun bezeichnete er all das als „Fehler“ und „Lüge“, motiviert durch Unterstellungen der Interviewer:innen, er wolle persönliche, wirtschaftliche Vorteile herausschlagen. Dabei sei er nur ein „lauterer Kaufmann“, der sich sozial engagiere. Mit Wegner habe er nie über die Spenden gesprochen.
Für Transparenz und Demokratie ist das Verfahren und Urteil dennoch wichtig: Erstmals wurde es für zulässig erachtet, dass eine nicht beteiligte Partei gegen die Bundestagsverwaltung wegen mangelhafter Ermittlungen gegen eine andere Partei klagen durfte. Infrage gestellt wurde damit die sehr hemdsärmelige Ablehnung der Verwaltung, es mit einer illegalen Erwartungsspende zu tun zu haben. Argumentiert hatte sie, eine solche wäre es erst illegal, wenn eine Partei schließlich die geforderten Handlungen umsetzt.
[3][Eine Studie von LobbyControl] hatte dem widersprochen. Demnach ist eine Spende schon illegal, wenn der Spender zum Zeitpunkt der Übergabe konkrete Erwartungen zum Ausdruck bringt.
30 Sep 2025
LINKS
[1] /Mutmasslich-illegale-CDU-Parteispende/!5956513
[2] https://taz.de/CDU-noch-nicht-raus/!6107855/
[3] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Gutachten-Schoenberger-Einflussspende-Groener-CDU.pdf
AUTOREN
Erik Peter
Kai Wegner
CDU Berlin
Parteispenden
Reden wir darüber
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