taz.de -- Gesetz über den Digitalen Euro: Auch in der Tiefgarage bezahlen

Die EU-Kommission schlägt ein Gesetz für den Digitalen Euro als Zahlungsmittel vor. Bezahlen soll man auch dann können, wenn das Internet streikt.

Bild: Auch mit digitalem Euro soll es sie weiterhin geben, die glänzenden Münzen

Brüsseldpa | Verbraucher:innen in Europa sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig sowohl mit Münzen und Scheinen, als auch mit einem digitalen Euro bezahlen können. So soll eine „weithin akzeptierte, kostengünstige, sichere und widerstandsfähige“ digitale Version der Gemeinschaftswährung neben dem Bargeld eingeführt werden, wie aus einem am Mittwoch vorgestellten Gesetzesvorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht.

Mit dem Vorschlag wird der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen – ob und wann er ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB). Der digitale Euro soll nach dem Willen der Kommission wie eine digitale Geldbörse funktionieren.

Bürger:innen und Unternehmen sollen ihn kostenfrei sowohl für Online- als auch für Offlinezahlungen nutzen können – also, auch wenn keine Internetverbindung besteht, wie etwa in entlegenen Gebieten oder Tiefgaragen. Auch der Datenschutz soll gewährleistet sein. Grundsätzlich wären Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen.

[1][Seit Jahren tüftelt die EZB am digitalen Euro] als Ergänzung zum Bargeld. Am Mittwoch bekräftigte die Notenbank, sie werde die Untersuchungsphase im Oktober 2023 abschließen: „Der EZB-Rat wird dann entscheiden, ob die nächste Phase des Projekts eingeleitet werden soll.“

Digitaler Euro kommt frühestens 2026

EZB-Präsidentin Christine Lagarde ließ mitteilen: „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit anderen EU-Institutionen weiter an einem digitalen Euro zu arbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Währung für das digitale Zeitalter geeignet ist.“ Nach bisherigen Angaben der EZB könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen.

Mit einem weiteren am Mittwoch präsentierten Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission sicherstellen, dass [2][Bargeld nach wie vor breit akzeptiert wird]. Im Euroraum solle jeder seine Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben, hieß es. So werde die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen – wie etwa älterer Menschen – gewährleistet.

Die Gesetzesvorschläge müssen nun noch von den EU-Ländern und dem Europaparlament verhandelt werden.

28 Jun 2023

[1] /EZB-Umfrage-zu-virtuellem-Euro/!5739294

[2] /Einfuehrung-des-Euros-in-Kroatien/!5897430

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