taz.de -- Gerichtsurteil zu Kinderrechten: Samenbank muss Auskunft geben

Es ist ein Urteil für Kinderrechte: Eine Samenbank muss einem Gericht zufolge einem minderjährigen Kind Auskunft über seinen leiblichen Vater geben.

Bild: Wer hat mich gemacht? Auf diese Frage können künftig auch Kinder die durch Samenspenden gezeugt wurden, Antworten bekommen

Berlindpa/epd | Der Vater hat braune Haare und blaue Augen, liebt Musik und ist 1,84 Meter groß. Das Kind, das mit seinem Samen gezeugt wurde, kann nun diese Details zu seiner biologischen Herkunft erfahren, wie das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied. Die [1][Samenbank] müsse Auskunft über alle relevanten Daten wie Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Spende erteilen, hieß es in dem am Montag veröffentlichten Urteil. Es ist aber noch nicht rechtskräftig (Amtsgericht Wedding, Aktenzeichen 13 C 259/16, Urteil vom 27. April 2017). Die rechtlichen Eltern hatten sowohl in eigenem Namen als auch im Namen des minderjährigen Kindes geklagt.

Das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Kindes auf [2][Kenntnis der eigenen Abstammung] überwiege die ebenfalls geschützten Interessen der Samenbank, hieß es im Urteil. Zwar habe der Spender das Recht auf informelle Selbstbestimmung, andererseits habe er sich bewusst an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt und trage dafür soziale und ethische Verantwortung. Auch die ärztliche Schweigepflicht stehe der Auskunft nicht entgegen, da die Eltern des Kindes selbst mit ihrer eigenen Klage ihr Einverständnis gegeben hätten.

Die Eltern hatten zunächst mit notarieller Vereinbarung gegenüber dem natürlichen Vater und dem behandelnden Arzt darauf verzichtet, dass sie die Identität des Spenders erfahren. Das Kind wurde am 20. Dezember 2008 geboren. Geklagt hatten die Eltern nun aber, weil strittig war, ob das Kind mit dem von der beklagten Samenbank gelieferten Samen gezeugt wurde.

Laut Gericht ist ein Mindestalter für Informationen aus der Samenbank nicht erforderlich. Die Eltern könnten in eigener Verantwortung entscheiden, wann und wie sie das Kind über die Herkunft informieren.

8 May 2017

[1] https://www.taz.de/!5349918/

[2] https://www.taz.de/!5349767/

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