taz.de -- Gericht gibt Deutscher Fußball Liga Recht: Bremen bleibt auf Fußball-Kosten sitzen

Bremen kann Kosten von Polizeieinsätzen für Risikospiele nicht dem Deutschen Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht.

Bild: Wer soll zahlen? Polizeiaufgebot in Bremen um Krawalle in den Griff zu bekommen

Alle haben gewonnen, und keinem ging es ums Geld: Den Eindruck konnte gewinnen, wer nach dem Urteil vor dem Bremer Verwaltungsgericht die Statements der Prozessbeteiligten hörte. Das waren auf der einen Seite das Land Bremen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und auf der anderen die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit ihrem Präsidenten Reinhard Rauball.

Das Gericht hatte nach einem langen Verhandlungstag mit mehreren Unterbrechungen schließlich geurteilt, dass der Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz im Rahmen des Nordderbys zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 rechtswidrig war.

425.718 Euro und elf Cent wollte Mäurer von der DFL für die Mehrkosten haben. Denn wenn der HSV nach Bremen kommt, ist dort Alarmstufe rot: Die Bundesligaspiele zwischen dem SV Werder und dem HSV gelten als Hochrisikospiele. Die anreisenden Fangruppen müssen von den heimischen Werder-Fans separiert, in Sonderbussen zum Stadion kutschiert und hinterher wieder zurück zum Bahnhof gebracht werden.

Dafür und auch für die Sicherung des Bahnhofes braucht es viele Polizisten, weshalb zu solchen Risikospielen – auch Begegnungen zwischen Werder und Hannover 96 zählen dazu – regelmäßig auch aus anderen Bundesländern Hundertschaften angefordert werden und dann alle miteinander einen Berg an Überstunden vor sich herschieben.

Das alles verursacht hohe Kosten, weshalb Innensenator Mäurer vor drei Jahren angekündigt hatte, der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Veranstalter der Bundesliga die Mehrkosten für solche Einsätze in Rechnung zu stellen und ein entsprechendes Gesetz beschließen ließ. Mit diesem Vorstoß stand und steht Mäurer in Deutschland ziemlich alleine da; sein Amtskollege Boris Pistorius (SPD) aus Niedersachsen etwa vertritt wie die Mehrheit der Innenminister den Standpunkt, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei allein der Staat verantwortlich.

Aber Mäurer machte ernst und am 18. August 2015 flatterte der DFL der erste Gebührenbescheid aus Bremen ins Haus. Im Einzelnen stellte Bremen in Rechnung: Überstunden, Zuschläge für Wochenendarbeit, Transport und Hotelübernachtungskosten für auswärtige Beamte. Während bei normalen Fußballspielen zwischen 300 und 400 Beamte ausreichen, waren bei dem fraglichen Spiel gegen den HSV mehr als 900 PolizistInnen im Einsatz.

Die DFL legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und klagte gegen die Hansestadt Bremen. Dass der Gebührenbescheid nun als rechtswidrig zurückgewiesen wurde, begründete die Vorsitzende Richterin Silke Benjes damit, dass der zugrundeliegende Paragraph aus der Bremischen Gebührenordnung „keine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren“ sei. Denn laut höchstrichterlicher Entscheidung müssen Schuldner die Gebührenhöhe ungefähr abschätzen können.

Wie die Richterin in der Urteilsbegründung weiter sagte, hat das Gericht auch Bedenken gegen die Ermessensgrundlage: So war ein Streitpunkt der Parteien die Frage gewesen, wer überhaupt als Schuldner in Betracht kommt: Nur die DFL oder auch der SV Werder als weiterer Veranstalter? Die Ermessensgründe, warum nur der DFL eine Rechnung bekam und Werder nicht, waren in dem Bescheid nicht aufgeführt worden. Ebenfalls nicht abschließend klärte das Gericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Mäurer zeigte sich nach dem Urteil mit sich im Reinen: „Wir werden weitermachen“, sagte er, und einfach die Bescheide „entsprechend anpassen“. Abgesehen davon gehe es „ja gar nicht um das Geld, sondern dass Polizeibeamte auch mal ein freies Wochenende haben“. Auch Rauball entdeckte nach der Urteilsverkündung sein Herz für PolizistInnen: „Das Kernproblem wird durch das Hin- und Herschieben von Geld nicht gelöst.“

Künftig könnte sich ohnehin eine Einigung – vielleicht in Richtung pauschaler Zahlungen – abzeichnen: Noch vor der Urteilsverkündung gab der DFL-Präsident bekannt, dass er Mäurer ein Gesprächsangebot gemacht habe. In zwei bis drei Wochen wolle man sich zu einem „Orientierungsgespräch“ treffen, um den „Schulterschluss zwischen Vereinen, der Politik und den Fans“ zu proben. Der Innensenator habe dem Treffen zugestimmt – Gebührenbescheide verschickt er aber erstmal trotzdem weiter.

17 May 2017

AUTOREN

Karolina Meyer-Schilf

TAGS

Gewalt

Ultras

Hamburger SV

Werder Bremen

Hooligans

DFL

ARTIKEL ZUM THEMA

Fußballspiele und Polizeikosten: Auch Hamburg brennt für Gebühren

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer will Fußballclubs an Polizeikosten zu beteiligen. Nun springt ihm sein Hamburger Amtskollege Andy Grote bei.

Prozess Bremen vs. Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten

Die DFL lehnt es auch in zweiter Instanz ab, Gebühren zu zahlen, die die Stadt Bremen für aufwändige Polizeieinsätze bei Spielen erhoben hat.

Gute Defensive gegen Bayern: Werder nimmt Robben aus dem Spiel

Gegen die Bayern zeigt Werder eine starke Defensivleistung. Aber wieder zeigt sich, dass das ohne Entlastungsangriffe gegen diesen Gegner nicht reicht

Hannoversche Vereinskultur: Neue Fans unerwünscht

Hannover 96 sucht eigentlich immer neue Mitglieder. Es sei denn, sie stehen der Vereinsführung um Klubchef Martin Kind kritisch gegenüber. Dann werden sie abgelehnt.

Niedersächsische Polizisten bleiben zu Hause: Innenminister will nicht teilen

Niedersachsens Polizisten sollen in Zukunft weniger in anderen Bundesländern aushelfen. Bisher sendete das Land mehr Einsatzkräfte aus als kamen

Kommentar Polizeikosten im Fußball: Der Staat spielt mit

Der Fußball tut doch längst alles, um Problemfans Probleme zu bereiten. Was soll also dieses seltsame Einklagen von Geld?

Bremen vs. Deutsche Fußball Liga: 425.718,11 Euro gespart

Der Stadtstaat Bremen hat im Streit mit der DFL eine vorläufige Schlappe einstecken müssen. Der Profi-Fußball muss sich nicht an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen.

Pläne für Fußball-WM im XXL-Format: DFB-Präsident vor Seitenwechsel

Reinhard Grindel wird von Fifa-Generalsekretärin Fatma Samoura besucht. Er eröffnet ihr, sich nun doch die WM- Erweiterung vorstellen zu können.

Bremer Ultras im Clinch mit ihrem Verein: Bei Werder brennt die Hütte

Normalerweise halten Verein und Fußballfans zusammen. Nun nicht mehr: Die Ultras von Werder Bremen fühlen sich im Stich gelassen.

Fußball in der ARD: 133.827.693,8 Euro für die Bundesliga

Laut internen Papieren zahlt die ARD ab 2017 mehr als 130 Millionen Euro für die Übertragung der 1. und 2. Liga. Dafür bekommt sie nicht viel.

Die Bundesliga und die 50+1-Regel: Vereinsmeierei im Millionenbiz

Fußball ist Geschäft, die Erstligisten arbeiten wie Wirtschaftsunternehmen. Doch viele Fans glauben noch an ihren Sport als Gemeinschaftsprojekt.

Hooligan-Posing: Rechte auf Revier-Erweiterung

Bremer Nazis suchen zunehmend Gelegenheiten zum Hooligan-Posing. Bei der EM in Frankreich, aber auch bei einem missglückten Fackelzug an der Uni.

Fußball-Clubs streiten ums Geld: Verschärfter Klassenkampf

Die Mitglieder der Deutschen Fußball-Liga streiten um die Verteilung des TV-Gelds. Die Zweitligisten fürchten, dass ihre Einnahmen gedeckelt werden.

Polizeikosten bei Fußballspielen: „Das muss die DFL bezahlen“

Das Land Bremen schickt in der nächsten Woche die erste Rechnung an die Bundesliga. Innensenator Ulrich Mäurer erklärt warum.

Rekordverdächtige Arbeitsbelastung: Notruf von der Polizei

Bei der Bremer Polizei häufen sich die Überstunden: 30.000 mehr als im letzten Jahr haben sich laut Gewerkschaft bereits angehäuft.

Risikospiel Werder Bremen gegen HSV: DFL will Kosten nicht übernehmen

Bremen wollte, dass die Deutsche Fußball Liga die Mehrkosten für den verstärkten Polizeieinsatz beim Spiel übernimmt. Der Dachverband hält nichts davon.

Proxied content from gemini://taz.de/Gericht-gibt-Deutscher-Fussball-Liga-Recht/%215407717 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Gericht-gibt-Deutscher-Fussball-Liga-Recht/%215407717
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.