taz.de -- Gegendarstellung
des Herrn Harald Huth zum Beitrag „General vor Gericht“ vom 16.12.2016
Sie schreiben unter www.taz.de am 16.12.2016 unter der Überschrift „General vor Gericht“ in Bezug auf ein Gerichtsverfahren:
„Huth, dessen Firma HGHI Holding Bauherrin des Luxus-Centers ist“ … „hat erstmals jemand eine Lohnklage gegen den Auftraggeber Huth persönlich eingereicht.“… „hatte daraufhin im Oktober Klage gegen Huths HGHI eingereicht.“
Hierzu stelle ich fest:
Weder die HGHI Holding, noch ich persönlich, sind dort verklagt worden. Beklagte ist die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG.
Berlin, den 16. Dezember 2016
Harald G. Huth
Harald Huth hat Recht.
Bauherrin ist die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Sohmisa Verwaltungs GmbH mit ihren drei Geschäftsführern ist. Einer davon ist Harald Huth. Er wurde nicht persönlich verklagt.
Die Redaktion
19 Dec 2016
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