taz.de -- Frauenrechte in Afghanistan: Bildungsverbot für Frauen wird strenger

Afghanistans Taliban schließen auch medizinische Lehreinrichtungen für Frauen. Damit erlischt eine der letzten Möglichkeiten zur Hochschulbildung.

Bild: Frauen werden in einem Klassenraum einer Polizei-Kaserne zu Polizistinnen ausgebildet

Berlintaz | Die Taliban schließen eine der letzten Möglichkeiten für Afghaninnen, sich Hochschulbildung anzueignen – an medizinischen Lehreinrichtungen. Vizegesundheitsminister Bacht-ur-Rahman Scharafat gab diesen Beschluss des obersten Taliban-Führers Mullah Hebatullah Achundsada am Montag den Leitern der Institute bekannt, die dazu nach Kabul bestellt worden waren.

Das berichteten afghanische Medien am Dienstag unter Berufung auf mehrere Teilnehmer des Treffens, die anonym bleiben wollten. Fragen nach den Gründen habe der Vizeminister nicht zugelassen. Die Taliban bestätigten die Berichte bisher offiziell nicht.

Die Entscheidung soll mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Sie gelte für alle staatlichen und privaten Einrichtungen. Für Mittwoch und Donnerstag waren Semesterprüfungen für die Studentinnen angesetzt. Ob sie jetzt noch stattfinden, ist fraglich. In Afghanistan gibt es zehn staatliche sowie 164 private medizinische Lehreinrichtungen für Hebammen, Zahnärztinnen, Schwesternschülerinnen und Laborantinnen.

Eine der letzten Chancen auf Hochschulbildung

Dort konnten Frauen noch studieren und Professorinnen lehren. 60 Prozent der Student*innen an den privaten Einrichtungen seien Frauen gewesen; ihre Zahl an den staatlichen Instituten ist nicht bekannt. Ärztin durften Frauen unter den Taliban schon vorher nicht mehr werden.

Frauenrechtlerinnen verbreiten in sozialen Medien Berichte Betroffener. In einem heißt es: „Meine Klassenkameradinnen im Hebammeninstitut sind in einem schrecklichen Zustand. In unserer Chatgruppe beklagen sie die Tatsache, dass sie als Mädchen geboren wurden. Einige erinnern sich an die Opfer und Entbehrungen, die sie um der Bildung willen auf sich genommen haben.“ In einem Video hört man junge Frauen aus Protest singen.

Erst im Februar hatten die Taliban Frauen wieder zur medizinischen Ausbildung zugelassen. Damals wies das Gesundheitsministerium seine Außenstellen in den Provinzen an, Abiturientinnen dafür anzuwerben. Das könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Taliban-Führung in Kandahar nun wieder einmal ein etwas pragmatischeres Ministerium in Kabul überstimmte.

Ähnlich vor dem endgültigen Verbot der Schulbildung für Mädchen ab Klasse 7 im März 2022: Das Bildungsministerium hatte damals nach der Winterpause das neue Schuljahr vorbereitet, und die Mädchen saßen in ihren Klassen, [2][als der Erlass der Taliban-Führung eintraf]. Vor fast zwei Jahren verwehrten die Taliban Frauen [3][auch den Zugang zu den Universitäten].

Situation für Mädchen verschlechtert sich

Vor einer Woche schlossen örtliche Taliban-Behörden in der Zentralprovinz Bamian auch alle UN-geförderten Kurse für Mädchen unter Klasse 7, die in Folge von Kriegsschäden keinen Zugang zu regulären Schulen haben. Ähnliche Kurse, gefördert auch von ausländischen Hilfswerken, waren bereits in mehreren anderen Provinzen unterbunden worden, [4][darunter in südafghanischen Taliban-Hochburgen].

Nach dem [5][Erlass des sogenannten Tugendgesetzes im Augus]t habe sich die Situation für Mädchen im afghanischen Bildungssystem noch einmal verschlechtert, berichtete im November die exilafghanische Menschenrechtsorganisation Rawadari. So müssen sich in vielen Provinzen jetzt auch Dritt- bis Sechstklässlerinnen verschleiern.

Inzwischen gab Karim Khan, Ankläger am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag, am Montag bekannt, dass der ICC „sehr bald“ Haftbefehle wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan beantragen werde. [6][Ermittlungen des ICC richteten sich auch gegen Taliban-Vertreter].

3 Dec 2024

[2] /Bildungsmisere-in-Afghanistan/!5840287

[3] /Frauenrechte-in-Afghanistan/!5911972

[4] /Repressionen-in-Afghanistan/!5926105

[5] /Taliban-Regime-in-Afghanistan/!6031987

[6] /Afghanistan-und-der-Strafgerichtshof/!5870262

AUTOREN

Thomas Ruttig

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