taz.de -- EuGH-Urteil zu Asylpolitik: Hohe Geldstrafe für Ungarn

Die Regierung in Budapest profiliert sich mit harter Asylpolitik auch gegen die EU. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird das jetzt teuer.

Bild: Seine Asylpolitik wird nun teuer: der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán

BERLINap | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen seiner Asylpolitik zu 200 Millionen Euro Strafe verurteilt. Außerdem müsse Ungarn für jeden weiteren Tag des Verzugs bei der Umsetzung der EU-Asylregeln eine Million Euro Zwangsgeld zahlen, entschied der EuGH am Donnerstag. Die tägliche Millionenzahlung beginne ab Donnerstag, sagte ein Sprecher.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán nannte das Urteil empörend und inakzeptabel. „Es scheint, dass illegale Migranten den Brüsseler Bürokraten wichtiger sind als ihre eigenen europäischen Bürger“, schrieb Orbán im Kurznachrichtendienst X. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.

Die ungarische Regierung hatte nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 ein Gesetz durchgesetzt, das Menschen, die internationalen Schutz suchen, dazu zwang, zunächst in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kyjiw eine Einreisegenehmigung für Ungarn zu beantragen. Erst nach ihrer Rückkehr nach Ungarn konnten sie dann ihre Asylanträge einreichen.

[1][Bereits im Dezember 2020 urteilte der EuGH], dass Ungarn sich nicht an die EU-Politik zur Gewährung von internationalem Schutz und zur Rückführung illegal zugewanderter Migranten gehalten hat. Danach hat die EU-Kommission Strafzahlungen beantragt.

Der EuGH erklärte jetzt, Ungarn sei dem Urteil von 2020 nicht nachgekommen und [2][verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in der EU]. „Diese Vertragsverletzung, die darin besteht, die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen, stellt eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts dar“, hieß es weiter.

Menschen haben das Recht, Asyl oder andere Formen des internationalen Schutzes zu beantragen, wenn sie in ihrem Heimatland um ihre Sicherheit fürchten müssen oder ihnen Verfolgung unter anderem aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts droht.

13 Jun 2024

[1] /Asylrecht-in-Europaeischer-Union-verletzt/!5739716

[2] /Reaktionen-auf-Asylpakt-der-EU/!5716521

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