taz.de -- Ermittlungen gegen HSV-Profi Bakery Jatta: Voller Einsatz

Die Hamburger Staatsanwaltschaft will unbedingt beweisen, dass der HSV-Profi Bakery Jatta eigentlich ein Anderer ist. Woher kommt der Eifer?

Bild: Getroffen: Bakery Jatta beim Torjubel im Spiel gegen Osnabrück am Montag Abend

Hamburgtaz | Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich in die Sache regelrecht verbissen: Sie will, so hat es den Anschein, unbedingt beweisen, dass es sich bei dem HSV-Profi Bakery Jatta in Wirklichkeit um einen anderen Mann mit dem Namen Bakary Daffeh handelt. Und sie scheut dabei weder Mühen noch Kosten.

So hat die Behörde kürzlich beim Institut für Anthropologische Biologie der Uni Freiburg ein Bewegungsgutachten in Auftrag gegeben – es ist bereits das zweite Gutachten in dem Fall. Das Institut soll aktuelle Jatta-Videos mit Aufnahmen von Daffeh aus dem Jahr 2012 vergleichen.

Die Bild-Zeitung hatte die Vergabe des neuen Gutachtens Anfang Januar öffentlich gemacht. Vom Schwesterblatt Sport Bild war 2019 erstmals die Vermutung in die Welt gesetzt worden, Jatta habe bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 die Behörden über seine wahre Identität getäuscht. Um sich ein Aufenthaltsrecht als minderjähriger Flüchtling zu erschleichen, habe er sich als Bakery Jatta aus Gambia ausgegeben. Der Bericht war der Auftakt zu einer reißerischen Verdachtsberichterstattung aus dem Hause Springer.

„Das ist fast schon eine Kampagne“, sagte NDR-Reporter Peter Hornung im „NDR Sportclub“. „Da ist anscheinend ein ganzer Verlag, der diesen Recherche-Sieg sozusagen haben möchte.“ Hornung selbst hat mit seinen Kollegen ebenfalls im Fall Jatta recherchiert: „Wir haben immer wieder Indizien, aber nie etwas Überzeugendes gefunden, dass das tatsächlich stimmen könnte.“

Tatsächlich haben die bisherigen Ermittlungen verschiedener Behörden keinen Beweis hervorgebracht, dass Jatta bei seiner Identität und bei seinem Alter falsche Angaben gemacht hat. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, dass der Sache ebenfalls nachgegangen war, hatte seine Prüfungen schon Anfang September 2019 eingestellt, nachdem Jatta seine Identität durch eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister von Gambia belegt hatte.

Dass die Ermittler dennoch nicht lockerlassen, findet die Linksfraktion in der Bürgerschaft völlig überzogen. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Das hohe Verfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft werfe Fragen nach der Ressourcenverwendung und den Motiven der Ermittler auf, schrieben die Abgeordneten Deniz Çelik und Cansu Özdemir in einer Kleinen Anfrage an den Hamburger Senat.

Die Antwort, die der taz vorliegt, ist außerordentlich dürr. Die meisten der insgesamt 18 Fragen werden gar nicht beantwortet beziehungsweise es wird auf eine „Vorbemerkung“ verwiesen. Darin heißt es, die Staatsanwaltschaft sei aufgrund des Legalitätsprinzips gehalten, den Sachverhalt aufzuklären. Dabei müssten die Ermittlungen „sowohl be- als auch entlastende Umstände in gleichem Maße berücksichtigen“. Ein erstes bereits ausgewertetes Gutachten „auf Basis eines Lichtbildvergleichs“ sowie bisherige Beweismittel begründeten einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten.

„Die Senatsantwort lässt viele zentrale Fragen unbeantwortet“, beklagt Çelik. Zu der Frage, ob und in wie vielen vergleichbaren Fällen ein anthropologisches Vergleichsgutachten in Auftrag gegeben wurde, „erfahren wir nichts“. Auch zu den möglichen Kosten für die Erstellung des Gutachtens mache der Senat keine Angaben. „Die Nichtbeantwortung deute ich entsprechend so, dass solche Gutachten selten in Auftrag gegeben werden und daher kaum Erfahrungswerte vorliegen“, so Çelik. „Sehr bemerkenswert“ finde er zudem die Nichtbeantwortung der Frage, ob solche Gutachten überhaupt geeignet seien, den Vorwurf einer falschen Identität zweifelsfrei zu widerlegen oder zu bestätigen.

Unbefriedigend ist schließlich auch die Antwort auf die Frage, woher die Bild-Zeitung immer wieder exklusive Informationen über den Fall bezogen hat. Çelik und Özdemir haben den Verdacht, dass diese Informationen aus der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an die Zeitung durchgestochen werden. „Erkenntnisse hierzu“, ließ der Senat verlauten, „liegen bei den zuständigen Behörden nicht vor. Maßnahmen wurden daher nicht ergriffen“.

19 Jan 2021

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Reimar Paul

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