taz.de -- Erfolg für Bewohner der Rigaer 94: Razzia war illegal
Zwei Bewohner haben sich im Nachgang erfolgreich gegen eine Hausdurchsuchung gewehrt. Der Eigentümer kommt mit seinen Räumungsabsichten nicht weiter.
Bild: Proteste und Prozesse ohne Ende: Demo nach Hausdurchsuchung in der Rigaer 94 im August 2025
Die Berliner Polizei hat bei ihrer letzten großen [1][Razzia im linksradikalen Hausprojekt Rigaer 94 Ende August vergangenen Jahres] zwei Wohnungen widerrechtlich durchsucht. Zu dieser Einschätzung kam nun das Berliner Kammergericht und gab damit den Klagen von zwei Bewohner:innen recht. Die zuvor vom Amtsgericht Tiergarten ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse hätten die Wohnungsinhaber:innen „in ihren Rechten verletzt“, wie es in den beiden der taz vorliegenden Beschüssen heißt.
Mit einem Großaufgebot von 700 Beamten, davon 200 im Haus, waren im Sommer insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse durchgesetzt worden. Hintergrund der Razzia waren Räumungsklagen des Eigentümers, der Informationen darüber forderte, wer in den Wohnungen des teilbesetzten Hauses lebe, wen er also verklagen könne. Auf Bitte der Eigentümeranwälte hatte die Polizei die Durchsuchungen beantragt und vom Gericht auch genehmigt bekommen. Die Polizei hatte schließlich alle Wohnungen betreten und die Personalien von insgesamt 15 Personen aufgenommen.
Wie das Kammergericht feststellte, sind die Kläger:innen Inhaber von Mietverträgen und dem Eigentümer entsprechend bekannt. Dass die Wohnungen auch von anderen Personen genutzt wurden, hätten die Mieter:innen mitgeteilt. Für Informationen, ob dies weiterhin der Fall ist oder sich möglicherweise weitere Personen in den Wohnungen aufhalten, könne sich der Eigentümer auf seine „vertraglichen Informationsansprüche“ stützen und bei Nichterfüllen rechtliche Schritte einleiten.
Anders als bei besetzten Wohnungen im Haus sei es also möglich gewesen, „den Zivilrechtsweg zu beschreiten“. Eine Zuständigkeit der Polizei mit dem Recht, die Wohnungen zu durchsuchen, habe nicht vorgelegen. Dies ist nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur bei einer „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert“ möglich.
Unverletzlichkeit der Wohnung
Lukas Theune, Anwalt der beiden Kläger:innen, sagte der taz, das Kammergericht habe „klargestellt, dass die Berliner Polizei nicht dafür da ist, willfähriger Helfer von ominösen Eigentümern zu sein und für diese zu ermitteln“. Stattdessen habe es die Rechte von Bürger:innen gestärkt und betont, „dass der Grundrechtsschutz der Unverletzlichkeit der Wohnung schwer wiegt und das Vorgehen der Polizei diese Grundsätze verletzt hat“.
Die britische Eigentümerfirma Lafone Investments Limited war im Herbst vor dem Berliner Landgericht mit zwölf Räumungsklagen gegen vor allem ehemalige Bewohner:innen im Besitz von Mietverträgen [2][gescheitert]. Auch eine Klage gegen die Kneipe Kadterschmiede [3][war nicht erfolgreich]. In beiden Verfahren wurde die Prozessfähigkeit der Briefkastenfirma nicht anerkannt, weil eine Geschäftsfähigkeit in England nicht nachweisbar ist. Noch laufende Berufungsverfahren in den Prozessen um die Wohnungen werden laut Theune wohl noch im März abgewiesen werden. Im Fall der Kadterschmiede ist noch eine Berufung am Kammergericht anhängig.
Im Zuge dieser jüngsten Prozesse hatten sich sechs ehemalige Mietparteien mit dem Eigentümer auf die Auflösung ihrer Mietverträge geeinigt, einerseits wohl aus Sorge um etwaige finanzielle Risiken, andererseits aber auch aufgrund politischer Verwerfungen mit der aktuellen Bewohnerschaft um die Nahostfrage. Die Rigaer 94 hatte sich zuletzt kompromisslos auf die Seite des palästinensischen „Widerstands“ gestellt.
Laut der Rigaer 94 kamen diese Einigungen „einem Räumungstitel gleich“, die ehemaligen Mieter:innen hätten sich dafür entschieden, „das Haus zu verraten, das sie einst besetzt und für das sie gekämpft hatten“. Doch eine Räumung der nunmehr besetzten Wohnungen ist derweil nicht in Sicht. Ohne Anerkennung ihrer Prozessfähigkeit kann die Lafone diese gerichtlich nicht durchsetzen.
24 Feb 2026
LINKS
[1] /Grosser-Polizeieinsatz-in-Berlin/!6109790
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AUTOREN
Erik Peter
Rigaer94
Räumungsklage
Polizei Berlin
Wohnraum
GNS
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