taz.de -- Entscheidung in Südafrika: Zuma darf nicht kandidieren

Das höchste Gericht Südafrikas hat den früheren Präsidenten Jacob Zuma von einer Kandidatur als Abgeordneter ausgeschlossen. Grund sei eine Vorstrafe.

Bild: Ex-Präsident Zuma bei seiner Rücktrittsverkündung im Jahr 2018

Kapstadtap | Das höchste Gericht Südafrikas hat den früheren Präsidenten [1][Jacob Zuma] am Montag von einer Kandidatur als Abgeordneter bei der Parlamentswahl kommende Woche ausgeschlossen. Zur Begründung wurde eine Vorstrafe genannt. Die Entscheidung dürfte [2][die politischen Spannungen im Land] vor der Wahl weiter schüren.

Das Verfassungsgericht erklärte, ein entsprechender Passus in der Verfassung zum Ausschluss von der Kandidatur sei auf den 82-jährigen Zuma anzuwenden. Demnach werden Personen von der Kandidatur ausgeschlossen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zuma wurde 2021 vom Verfassungsgericht wegen Missachtung des Gerichts zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich geweigert hatte, bei einer juristischen Untersuchung zu Korruption in der Regierung auszusagen. Der Ausschluss gelte für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Verbüßung der Haftstrafe, erklärte das Gericht.

Zuma war von 2009 bis 2018 südafrikanischer Präsident. Er trat vor dem Hintergrund von Korruptionsvorwürfen zurück. Im vergangenen Jahr kehrte er mit einer neuen Partei in die Politik zurück. Er wurde inzwischen zum scharfen Kritiker des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC), den er einst leitete. Bei [3][der Wahl am 29. Mai] droht dem ANC erstmals seit dem Ende der Apartheid vor 30 Jahren der Verlust der Mehrheit, so dass die Bildung einer Koalitionsregierung nötig werden könnte.

20 May 2024

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[2] /Turbulenter-Wahlkampf-in-Suedafrika/!6008572

[3] /Wahlkampf-in-Suedafrika/!6006632

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