taz.de -- Bundestag verschärft das Waffenrecht: Waffe erst nach Überprüfung
Waffenkäufer werden künftig vom Verfassungsschutz überprüft. Die Länder können Verbotszonen an belebten Plätzen einrichten.
Bild: Muss das wirklich sein? Ob jemand eine Waffe braucht, wird alle fünf Jahre überprüft
Berlintaz | Das Waffenrecht wird verschärft. Wer künftig eine Waffe erwerben möchte, muss sich einer Prüfung durch den Verfassungsschutz unterziehen. Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen können als „unzuverlässig“ eingestuft und entwaffnet werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag den entsprechenden Gesetzesentwurf. Innenminister Horst Seehofer (CSU) freute sich, „die Sicherheit in unserem Land weiter erhöhen“ zu können.
Das Gesetz dient zunächst zur Umsetzung der im Jahr 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Durch diese Richtlinie soll die illegale Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.
Neben der Prüfung durch den Verfassungsschutz prüfen Behörden zudem alle fünf Jahre, ob weiterhin ein Bedürfnis für den Besitz von Waffen vorliegt. Nach erheblicher Kritik aus den Reihen von Schützenverbänden wird diese Prüfung weniger streng ausfallen. Sportschützen müssen nach zehn Jahren nicht mehr nachweisen, dass sie eine Waffe brauchen. Es genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist.
Walter Wolpert, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, begrüßt das Entgegenkommen: „Die Sportschützen können zufrieden sein. Der Bedürfnisnachweis ist praktikabel und umsetzbar.“
Schützenverband bemängelt Unklarheiten
Um der EU-Richtlinie für Schusswaffen gerecht zu werden, wird zudem das nationale Waffenregister ausgebaut. Künftig soll der gesamte Lebenszyklus einer Waffe, von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich nachverfolgbar sein. Damit wird die [1][Rückverfolgung von Waffen] zu ihrem Besitzer erleichtert.
Eine weitere Verschärfung betrifft die Größe der Magazine. Dem Gesetzestext zufolge sollen künftig „bestimmte große Magazine“ verboten werden. Die Koalitionsparteien wollen so die Nutzung großer Magazine bei Terroranschlägen verhindern.
Wolpert vom Schützenbund moniert Unklarheiten: „Dem Schützen fällt es schwer, die Magazine entsprechend zuzuordnen. Auch Experten können kaum einschätzen, welche Magazine nun verboten sind und welche nicht“, so Wolpert zur taz.
Mit dem neuen Gesetz werden die Bundesländer ebenfalls ermächtigt, an belebten öffentlichen Orten sowie in Bildungseinrichtungen Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten – ein Kann, kein Muss. Die AfD-Fraktion sieht hier dennoch die Freiheit der Bürger eingeschränkt und votierte gegen den Gesetzentwurf.
Auch die FDP stimmte dagegen. „Wer sich in rechtsextremen Vereinen engagiert, der darf keinen Zugang zu Schusswaffen haben“, stimmt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der Bundesregierung zu. Es gebe aber nun einen Generalverdacht gegen legalen Waffenbesitz. Kuhle bezweifelte außerdem die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen. Linke und Grüne enthielten sich im Plenum.
13 Dec 2019
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AUTOREN
Jonas Julino
Waffen
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Schützenverband
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