taz.de -- Bremer Schulfrieden gestört: Ein T-Shirt und seine Geschichte

An Bremer Schulen wird bald die Broschüre „Mythos Neutralität“ verteilt. Interessantes Timing, denn die Bildungsbehörde ist bei diesem Thema in einem Konflikt.

Bild: Dürfen sich brav melden, aber nicht von Lehrkräften politisch überwältigt werden: Schü­le­r*in­nen

Bremens Bildungssenator Mark Rackles (SPD) kommuniziert viel mit der Öffentlichkeit, ganz anders als seine Vorgängerin. In seinem Newsletter, den „Bildungsnews“ von Ende Juni, greift er das Thema politische Neutralität für Lehrkräfte an Schulen auf – und positioniert sich klar: „Es gibt kein Neutralitätsgebot in unserem Bildungswesen“, schreibt der Senator. Und er wendet sich an Lehrer*innen: „Zeigen Sie bitte weiterhin Haltung im Sinne unserer pluralistischen Demokratie; diese verträgt keine Neutralität!“

Mit dem Text im Newsletter bewirbt er schon jetzt die [1][Broschüre „Mythos Neutralität“] die das Land demnächst gemeinsam mit der Bildungsgewerkschaft GEW an Schulen verteilen lassen will. Das Timing ist überaus interessant – denn die Bremer Bildungsbehörde hat derzeit einen Konflikt genau zu diesem Thema. Vor wenigen Wochen hat die Schulaufsichtsbehörde Burkhard Gerdes, Lehrer der Sonderschule „Paul Goldschmidt“, [2][verboten, ein T-Shirt mit politischem Slogan zu tragen]: „Antifaschistische Seenotrettung“ steht darauf.

„Ich trage das Seenotrettungs-Shirt seit sechs Jahren“, sagt Gerdes zur taz. Bisher sei es nie problematisch gewesen. Dann aber habe es eine Beschwerde gegeben und nun prüft die Schulbehörde, ob ein Dienstvergehen vorliege; bis dahin solle er das T-Shirt nicht mehr tragen. In seinem Fall beharrte die Schulbehörde also doch auf Neutralität.

Ganz einfach ist die Sache nicht: Anders als der Senator in seinem Newsletter schreibt, anders als es in der Broschüre der GEW heißt, gibt es in Bremen nämlich durchaus eine Art Neutralitätsgebot: „Die öffentlichen Schulen haben religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Dieser Verpflichtung muss das Verhalten der Lehr-, sozialpädagogischen Fach- und Betreuungskräfte in der Schule gerecht werden“, heißt es in Paragraf 59 des Landesschulgesetzes.

Auch „das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte (…)“ dürfe in der Schule „nicht dazu geeignet sein, die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zu stören oder Spannungen, die den Schulfrieden durch Verletzung der religiösen und weltanschaulichen Neutralität gefährden, in die Schule zu tragen“, heißt es weiter.

Der Absatz hat es 2005 ins Bremer Schulgesetz geschafft; eigentlich richtete er sich gegen das Kopftuchtragen bei Lehrer*innen. 2003 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Streit zwischen Baden-Württemberg und einer Lehrerin entschieden, dass das Land ihr das Kopftuch im Unterricht nicht verbieten könne: Das dortige Schulgesetz gebe das nicht her. Bremens damaliger SPD-Bildungssenator Willi Lemke versuchte daraufhin, ein Kopftuch-Verbot im Bremer Gesetz zu verankern.

Andere Bundesländer formulieren weniger konkret

Der Versuch der Koalition aus CDU und SPD, das verfassungskonform und gerichtsfest zu ermöglichen, sorgte schließlich für die heutige Formulierung, ein entsprechendes Erscheinungsbild sei [3][dann verboten, wenn es den Schulfrieden gefährde.] In anderen Bundesländern gibt es meist weniger konkrete Formulierungen zur Neutralität von Lehrkräften.

Ob der Schulfrieden im Falle des Lehrers der Paul-Goldschmidt-Schule aber tatsächlich durch das T-Shirt gestört war? Die Bildungsbehörde gibt nicht bekannt, wer es war, der die ursprüngliche Beschwerde bei ihr abgegeben hatte, Rektor Evers und Lehrer Gerdes wissen es nicht. Die Gewerkschaft schreibt von „einer schulfremden Person“.

Senator Rackles versucht, die Diskussion wieder einzufangen: Der Fall sei speziell, der Lehrer habe hier sein politisches Bekenntnis im wahrsten Sinne „vor sich hergetragen“ – eine politisch kontroverse Diskussion werde mit solchen Verlautbarungen nicht angeregt; hier verstoße der Lehrer daher gegen das „Überwältigungsverbot“ des Beutelsbacher Konsenses. Der nämlich verbietet, dass Schüler*innen indoktriniert würden. Politische kontroverse Haltungen müssten jeweils kontrovers debattiert werden.

Die Broschüre, die er gemeinsam mit der GEW herausbringt, hat dazu eine ganz andere Haltung: Symbole und Slogans, heißt es dort, hätten durchaus das Potenzial, Schüler*innen zu indoktrinieren. „Entscheidend ist aber, ob sich die inhaltliche Positionierung auf den Bildungsauftrag oder die fdGO stützen lässt“, heißt es dort. Die freiheitlich demokratische Grundordnung, dazu gehören laut Verfassungsgericht im Kern dreierlei: die Menschenwürde, die Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip.

Gar nicht so leicht, der antifaschistischen Seenotrettung nun einen Verstoß gegen einen dieser Grundsätze nachzuweisen. Bleibt der Verweis aus dem Schulgesetz, auf den Schulfrieden.

Schulfrieden ist tatsächlich gestört

Der ist mittlerweile offenbar tatsächlich gestört: Nach dem Verbot hatten zwei Lehrer*innen in Solidarität das gleiche Shirt angezogen; Plakate wurden aufgehängt, und eine solidarische Foto-Collage aus dem Kollegium heraus geplant. Das wurde Rektorat und Schulaufsicht offenbar zu viel: Bei der Generalkonferenz wurde ein Diskussionsverbot verhängt: In der Schulöffentlichkeit solle der Vorfall nicht mehr debattiert werden, entschied Rektor Evers. Die Schulleitung begründet den Schritt damit, dass sich junge Kolleg*innen unter Druck gesetzt gefühlt hätten – sie seien besorgt gewesen, da sie noch in der Probezeit waren.

Doch dass sich junge Lehrer*innen in Probezeit Sorgen machen, ob eine politische Haltung ihnen übel ausgelegt wird, ist vielleicht schon übel genug. Zumal der Fall um Lehrer Gerdes nicht der einzige ist, bei dem in Bremen aus Angst um Neutralität eine politische Haltung vermieden wurde: Erst kürzlich hatte der Lehrer einer Oberschule in Gröpelingen die „Omas gegen rechts“ eingeladen; die Schulleitung lud sie wieder aus.

Eine Diskussion in der Schulöffentlichkeit abzusagen und sich dabei auf den Beutelsbacher Konsens zu beziehen, der die Kontroverse fordert, ist nicht hilfreich. Die Broschüre rund um den „Mythos Neutralität“ kann kommen.

15 Jul 2026

[1] https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Themen/Gesellschaftspolitik/Mythos-Neutralitaet/MythosNeutralitaet-SHZ-web.pdf

[2] /Lehrer-muss-sein-T-Shirt-zu-Hause-lassen/!6194059

[3] https://taz.de/Kein-Grund-Nein-zu-sagen/!588682&s=Kopftuch%2BBremen%2Bschulen/

AUTOREN

Lotta Drügemöller

TAGS

Bremen

Schule

Neutralitätspflicht

Lehrerausbildung

Schwerpunkt Antifa

ARTIKEL ZUM THEMA

Eine Schule für alle: Ungewohntes Lob für Bremens Schulsystem

Bildungsstatistiken sind für Bremen keine Freude. Nun lobt ein Gutachten den Schulfrieden – und rät zu gemeinsamem Lernen von erster bis letzter Klasse.

Lehrer muss sein T-Shirt zu Hause lassen: Schulen sind keine neutralen Orte

Die Bremer Schulaufsichtsbehörde verbietet einem Lehrer, ein Seenotrettungsshirt zu tragen. Es folgt ein Maulkorb für das Kollegium. So geht es nicht.

Neutralitätsdebatte in der Schule: Herr Heckel und die AfD

Ein Lehrer in Sachsen-Anhalt warnt im Unterricht vor der AfD. Die Partei protestiert, das Schulamt mahnt ihn ab. Wie neutral muss ein Lehrer sein?

Lehrerin über Rassismus an Schulen: „Wer sagt, dass wir neutral sein müssten, hat keinen Plan“

Gina Waibel ist Lehrerin und viral gegangen. Ein Gespräch über Angriffe der AfD, Neutralität und was man rechten Gesinnungen entgegensetzen kann.

Proxied content from gemini://taz.de/Bremer-Schulfrieden-gestoert/%216195843 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/Bremer-Schulfrieden-gestoert/%216195843
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.