taz.de -- Beteiligung an Windkraftanlagen: Mit Geld Akzeptanz schaffen

Nordrhein-Westfalen will Bür­ge­r*in­nen und Kommunen an den Gewinnen von Windkraftanlagen beteiligen. Das kann funktionieren.

Bild: Durch Bürgerbeiteiligung Akzeptanz schaffen: Windpark in NRW

BERLINtaz | Windenenergie ja, aber bitte nicht hinter meinem Haus? Vorteile von erneuerbaren Energien sind oft abstrakt und liegen weit in der Zukunft. Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte deshalb Anreize für mehr Akzeptanz von Windparks schaffen.

Der Landtag von NRW debattierte am Mittwoch über ein geplantes Gesetz, nach dem Bürger*innen und Kommunen zukünftig an den Erträgen aus Windparks beteiligt werden sollen. „Die Realisierung von Windenergievorhaben hängt dabei auch maßgeblich von der Akzeptanz vor Ort ab“, heißt es in der Begründung zum Gesetzesentwurf.

Dass Bürger*innen an Profiten aus Windenergie beteiligt werden, ist bundesweit schon freiwillig möglich. Mit dem Gesetz soll dies in NRW verpflichtend werden. Innerhalb von 6 Monaten nach der Genehmigung müssen Betreiber*innen den Kommunen Angebote machen. Wie [1][sich die Beteiligung gestaltet], lässt das Gesetz offen.

So könnten die Windenergiefirmen den Anwohner*innen zum Beispiel einen [2][besonders günstigen Stromtarif] anbieten. Wenn es innerhalb von einem Jahr keine Beteiligung gibt, dann müssen die Betreiber*innen den Gemeinden ein „Angebot zur jährlichen Zahlung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre“ machen.

Nach der Debatte am Mittwoch kam es noch nicht zu einer finalen Abstimmung, da die Opposition aus FDP und SPD [3][eine dritte Lesung des Gesetzes] beantragt hat. So kritisierte der energiepolitische Sprecher der FDP, Dietmar Brockes, eine Regelung nur auf Landesebene im Gegensatz zu einer Bundesregelung verschlechtere den Standort NRW im Bundesvergleich. Das Wirtschaftsministerium entgegnete auf Anfrage der taz, die „Bürgerbeteiligung der Projektierer“ sei seit vielen Jahren „bereits gute fachliche Praxis, die es weiter zu stärken gilt“.

Bürgerbeteiligung verhindert Klagen

Recht gibt ihm die Erfahrung, die es bereits mit der Bürgerbeteiligung gibt. Einzelne Städte in NRW haben die Idee schon umgesetzt. [4][Coesfeld etwa betreibt einen Bürgerwindpark], an dem Bürger*innen finanziell beteiligt sind. Die Folge: keine juristischen Klagen gegen den Bau. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits seit 2016 ein Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, mit dem Gemeinden im Umkreis von 5 Kilometern das Recht haben, Anteile an den Anlagen zu erwerben.

Die NRW-Landesregierung will mit ihrem Vorstoß [5][einen allgemeinen Trend] befördern. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres wurden mit 240 von knapp 1.000 Anlagen in NRW bundesweit die meisten Windkraftanlagen genehmigt. Beim Ausbau von Anlagen liegt das Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auf Platz 3.

14 Dec 2023

[1] /Hamburgs-Klimaschutzgesetz/!5967078

[2] /Industriestrompreis/!5968090

[3] https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/burgerenergiegesetz.html

[4] https://www.nzz.ch/wirtschaft/coesfeld-deckt-den-strombedarf-komplett-mit-erneuerbaren-energien-ab-und-hat-damit-die-deutschen-langfristziele-laengst-ueberboten-ld.1718974

[5] /Ausbauplaene-der-EU/!5965373

AUTOREN

Franziska Betz

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