taz.de -- Beschlagnahmtes Material bei „Die Zeit“: Albtraum für die Pressefreiheit
Das Landgericht Hamburg beschlagnahmte Interview-Aufnahmen der „Zeit“-Redaktion im Zusammenhang mit der Block-Familie. Nun wehrt sich das Medienhaus – zu Recht.
Bild: Auch für die Wohnung der „Zeit“-Journalistin Anne Kunze, die an dem Podcast mitarbeitete, lag ein Durchsuchungsbeschluss vor
Für Journalist*innen war es am Montagmorgen in Hamburg ein Albtraum. Zwei Polizistinnen und ein Vertreter des Hamburger Gerichts kommen in die Redaktionsräume der Wochenzeitung Die Zeit. Sie haben einen Beschluss des Landgerichts Hamburg dabei und drohen mit einer Durchsuchung, sollten die Journalist*innen bestimmte Informationen nicht freiwillig herausgeben.
Es geht um den Podcast „House of Block“. Dafür sprach die Zeit-Journalistin Anne Kunze Anfang 2024 mit den [1][Kindern der Hamburger Unternehmerfamilie Block, kurz nach deren Entführung], nachdem sie zu ihrem Vater nach Dänemark zurückgebracht worden waren. Die Ermittlungsbehörden wollen die Aufzeichnungen nutzen, um die Glaubwürdigkeit von Zeug*innen zu überprüfen. Außerdem suchen sie nach angeblichen Vertragsunterlagen zu Vereinbarungen zwischen den Interviewten und der Zeit. Einen solchen Vertrag gebe es nicht, teilte die Zeit-Verlagsgruppe in einer Pressemitteilung mit.
Klar dürfen Staatsanwaltschaften Fragen stellen und Ermittlungen führen. Aber wenn die Journalist*innen die Informationen nicht weitergeben, dann muss an der Stelle Schluss sein. Journalist*innen sind keine Hilfsermittler*innen der Justiz. Sie müssen unabhängig arbeiten und ihre Quellen schützen können. Ermittlungsbehörden dürfen nicht einfach auf journalistisches Material zugreifen.
Besonders brisant ist dabei, dass der Zeit weder eine falsche Berichterstattung noch eine fehlerhafte Recherche vorgeworfen wird. Die Ermittler interessieren sich für die Aufzeichnungen, weil sie ihnen als Beweismittel dienen könnten. Damit wird der Quellenschutz zum Hindernis, das Ermittlungsbehörden aus dem Weg räumen wollen.
Vertrauen der Quellen
Journalistische Arbeit lebt vom Vertrauen der Quellen. Wer Missstände aufdeckt, ist darauf angewiesen, dass Menschen bereit sind, Informationen zu teilen – oft mit großem persönlichem Risiko. Journalist*innen können ihnen keine absolute Sicherheit versprechen. Informant*innen müssen aber darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gespräche nicht nachträglich zum Material für staatliche Ermittlungen werden. Wenn Quellen befürchten müssen, dass ihre Aussagen bei Bedarf bei der Staatsanwaltschaft landen, werden sie künftig häufiger schweigen.
Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg könnte deshalb Signalwirkung haben. Was wäre passiert, wenn die Beamt*innen tatsächlich die Redaktionsräume durchsucht, Rechner beschlagnahmt und Datenträger mitgenommen hätten – womöglich mit Material aus ganz anderen investigativen Recherchen? Was wäre, wenn auch andere Gerichte diese Entscheidung in Zukunft gut finden und das Redaktionsgeheimnis weiter beschneiden?
Die Zeit hat die Unterlagen nur versiegelt übergeben und der Beschlagnahmung widersprochen. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner kündigten an, sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Das kann sich eine große Redaktion leisten. Kleinere Medien haben dafür womöglich nicht die nötigen Ressourcen. Pressefreiheit darf aber nicht davon abhängen, ob sich ein Verlag einen Rechtsstreit leisten kann.
Das alles geschah nun ausgerechnet in der Hamburger Woche der Pressefreiheit. Es ist ein deutliches Zeichen, wie hier in [2][Deutschland die Pressefreiheit unter Druck gerät]. Auch die aktuell geplante Reform der Befugnisse von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz gibt Anlass zur Sorge.
Überwachung wie 1984
Am Montag beriet der Innenausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf. Problematisch ist hier der vorgesehene Umgang mit journalistischen Kontakten: Ein besonderer Schutz soll nur greifen, wenn Journalist*innen selbst gezielt überwacht werden. Wird dagegen eine Quelle überwacht und stoßen die Behörden dabei auf deren Kontakt zu einer Redaktion, könnte dieser Schutz entfallen.
Das ist widersinnig. Für Journalist*innen macht es keinen Unterschied, ob Behörden sie gezielt überwachen oder zufällig auf ihre Kontakte stoßen. In beiden Fällen kann die Vertraulichkeit ihrer Arbeit gefährdet sein. Bei der [3][Diskussion über die Reform des Bundesnachrichtendienstes] am vergangenen Montag war übrigens keine einzige Medienvertreter*in als Sachverständige geladen, kritisierte die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in einer Pressemitteilung von Verdi.
Die werden anscheinend nur dann nach Informationen gefragt, wenn sie, wie im Fall Block, brisante Informationen haben könnten und zu Werkzeugen der Strafverfolgung gemacht werden sollen. Man will sich nicht ausmalen, wie 1984-mäßig dieser Albtraum weitergehen könnte.
13 Oct 2026
LINKS
[1] /Prozess-gegen-Christina-Block/!6180400
[2] /Pressefreiheit-in-Deutschland/!6220568
[3] /Geheimnisverrat-beim-Geheimdienst/!6219406
AUTOREN
Ann-Kathrin Leclere
Reden wir darüber
talkshow
Schwerpunkt Pressefreiheit
Die Zeit
GNS
Reden wir darüber
Social-Auswahl
ARTIKEL ZUM THEMA
Durchsuchung des „Zeit“-Büros: Hamburger Landgericht rudert ein bisschen zurück
Kammer hebt im Block-Prozess ihren eigenen Durchsuchungsbeschluss teilweise auf. Es geht um Tonaufnahmen der „Zeit“ mit einem der entführten Kinder.
Pressefreiheit in Ägypten: Aus für letzte unabhängige ägyptische Nachrichtenseite
Eine der wenigen unabhängigen Nachrichtenwebseiten in Ägypten „Mada Masr“ muss schließen, die Behörden nahmen die Chefredakteurin Lina Attalah in Gewahrsam.
Eingriff in die Pressefreiheit: Block-Prozess: Sicherstellungen bei der „Zeit“ teils rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg erklärte das Einziehen einiger „Zeit“-Interviewaufnahmen zum „House of Block“-Podcasts nun als teilweise rechtswidrig.
Geheimdienstreform: Ein neues Zeitalter der Überwachung
Die Bundesregierung plant für BND und Verfassungsschutz neue Überwachungsmöglichkeiten. Selbst auf der Therapeuten-Couch sollen die Behörden mithören.
Etappensieg für die Presse: „Zeit“-Tonaufnahmen sind tabu fürs Gericht
Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Die Tonaufnahmen, die die „Zeit“ für ihren Podcast zum Fall Block aufgenommen hat, bleiben unter Verschluss.
„Zeit“-Podcast „House of Block“: Lasst die Kinder sprechen, aber schützt sie
Im Zeit-Podcast spricht eine der Block-Töchter über ihre Entführung. Wie kann man Kinder erzählen lassen – und sie doch vor der Öffentlichkeit schützen?
Pressefreiheit in Deutschland: DJV verurteilt AfD-Drohung gegen ZDF-Reporter
AfD-Politiker Ulrich Siegmund drohte während eines Interviews dem „heute-show“-Reporter Fabian Köster. Der Journalistenverband spricht von „purer Einschüchterung“.
Geheimnisverrat beim Geheimdienst: Ist die BND-Reform in guten Händen?
Dass Ex-BND-Chef August Hanning spioniert haben soll, ist eine Katastrophe. Schließlich soll der Geheimdienst gerade erst neue Befugnisse erhalten.
Prozess gegen Christina Block: Zeugin belastet Steakhouse-Erbin
Im Prozess zur Entführung zweier Kinder hat eine Zeugin die Darstellung Christina Blocks in Zweifel gezogen. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit.