taz.de -- Bann von Produkten mit Zwangsarbeit: Import-Verbot der EU wackelt

Die EU-Mitgliedstaaten können sich nicht auf einen Bann von Waren einigen, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Bild: Protest in München 2020: Millionen Uiguren sollen in Arbeitslagern interniert sein

Berlintaz | Der EU-Importbann für Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt werden, steht auf der Kippe. Die Mitgliedstaaten im Ministerrat konnten sich am vergangenen Freitag auf keine gemeinsame Position zum Kommissionsentwurf einigen. Deshalb wurde das erste sogenannte Trilog-Treffen zwischen Rat, Kommission und Parlament am Montag gestrichen, bestätigte ein Sprecher des Rats der taz.

Aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium heißt es, Bundesminister Robert Habeck (Grüne) habe deutlich gemacht, „dass er dem Regelungsziel zustimme, Produkte aus Zwangsarbeit vom Binnenmarkt auszuschließen, es ihm aber wichtig sei, keine neuen unnötigen Berichtspflichten für Unternehmen einzuführen“.

Die Minister wollen sich erneut in dieser Woche treffen, Verhandlungen im Trilog könnten im Februar folgen, heißt es aus dem Ministerrat. Mit der Verzögerung wird jedoch die Zeit knapp. Im Juni finden die Wahlen zum Europaparlament statt. Wegen des beginnenden Wahlkampfs könnte eine Einigung schwieriger werden.

Ein erster [1][Entwurf des Importbanns] wurde bereits Ende 2022 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Im Oktober stimmten die Vertreter*innen der Ausschüsse für Außen- und Innenhandel im Europaparlament dafür. Der Entwurf erwähnt China nicht explizit, entstand aber als Reaktion auf anhaltende Kritik wegen mutmaßlicher Zwangsarbeit von Uiguren in China. Die muslimische Minderheit ist dort schweren Menschenrechtsverstößen ausgesetzt, Expert*innen gehen von etwa einer Million Uiguren in Arbeitslagern aus.

Kritiker*innen forderten deshalb Verbote von Importen aus besonders gefährdeten Regionen wie der Provinz Xinjiang. [2][Dort hat VW ein Werk], 85 Prozent von Chinas Baumwollproduktion stammt von hier. In den USA gibt es bereits einen Verbot von Importen aus der Region. Immer wieder werden dort etwa Textilhersteller gerügt, weil sie weiterhin Baumwolle aus Xinjiang einsetzten.

Behörden sollen Produkte kontrollieren

Der EU-Bann soll alle Produkte, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen auf dem EU-Markt verbieten, deren Einfuhr, sowie Ausfuhr. Helene de Rengerve, Beraterin der NGO Anti-Slavery International, begrüßt das Vorhaben, um Zwangsarbeit auch dort zu verhindern, wo Unternehmen keine Kontrolle haben: „Die von der EU vorgeschlagene Verordnung sollte stark genug sein, um gegen staatlich verordnete Zwangsarbeit vorzugehen, auch in der Uiguren-Region und in Turkmenistan.“ Sie ermahnte den Rat, weitere Verzögerungen im Trilog-Verfahren zu vermeiden.

EU-Handelspolitiker Bernd Lange (SPD) ist zuversichtlich, dass es noch zu einer Einigung kommen wird. Bedenken auch aus dem deutschen Wirtschaftsministerium, dass es zu doppelten Berichtspflichten für Unternehmen kommt, sieht Lange nicht. Die risikobasierte Herangehensweise mit Erstellung einer Datenbank für Produkte könnte Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der EU-Lieferkettenrichtlinie eher vereinfachen, meint Lange.

Auch die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini, die für das EU-Parlament [3][die Lieferkettenrichtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen] mit ausgehandelt hat, betonte, der Importbann bedeute nicht so viel Bürokratie wie die EU-Lieferkettenrichtlinie. „Das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit und das EU-Lieferkettengesetz sind zwei Seiten einer Medaille“, so Cavazzini. Während die Lieferkettenrichtlinie Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten zu überprüfen, seien beim Bann Behörden gefragt, Produkte zu überprüfen.

22 Jan 2024

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0453

[2] /Zwangsarbeitsvorwuerfe-gegen-Volkswagen/!5976436

[3] /FDP-Blockade-von-Lieferkettenrichtlinie/!5983055

AUTOREN

Leila van Rinsum

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