taz.de -- Auslieferung des Wikileaks-Gründers: Hoffnungsschimmer für Assange

Julian Assange hat einen juristischen Erfolg erzielt und darf seine Auslieferung in die USA anfechten. Nun entscheidet das oberste britische Gericht.

Bild: Gegen die Auslieferung von Assange: Plakat vor dem Royal Court of Justice in London

Londontaz | Julian Assange darf hoffen, der bereits stattgegebenen Auslieferung in die USA doch noch zu entgehen. Am Montagmorgen hat der Wikileaks-Gründer die erste Hürde genommen, mit seinem Fall vor dem Londoner Supreme Court in Berufung gehen zu dürfen. Damit liegt die Entscheidung, ob Assange in die USA ausgeliefert wird oder nicht, nun beim höchsten britischen Gericht. „Heute haben wir vor Gericht gewonnen“, sagte Assanges Verlobte Stella Morris auf einer Pressekonferenz nach dem Urteil.

Die Richter am Londoner High Court gaben Assanges Verteidigung Recht, dass in seinem Fall eine Rechtsfrage offen sei. Konkret geht es um die Zusicherung seitens der Vereinigten Staaten, Assange im Falle eines Prozesses human zu behandeln. Diese Zusicherung wurde im Berufungsprozess gegeben. Assanges Anwälte argumentieren, dass diese Zusage schon bei der Erstanhörung hätte erfolgen müssen.

Zur Erinnerung: Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges Anfang vergangenen Jahres in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten befand sie das Auslieferungsersuchen aber als gerechtfertigt.

Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor – und war damit Ende des vergangenen Jahres erfolgreich: [1][Der High Court hob das Auslieferungsverbot wieder auf]. Diese Entscheidung wollen die Anwälte Assanges jetzt vom Supreme Court überprüfen lassen. Dem oberste Gericht steht nun frei, die Berufung Assanges zuzulassen – oder auch nicht.

Bei Schuldspruch droht eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren

Die US-Justiz will Julian Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit der [2][Whistleblowerin Chelsea Manning] geheimes Material des US-Militärs aus dem Irak- und Afghanistankrieg gestohlen und veröffentlicht zu haben. Wird er schuldig gesprochen, droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren. Die Dokumente, die viele Kriegsverbrechen aufdeckten – für die bisher niemand zur Verantwortung gezogen worden ist – hätten Menschenleben gefährdet, so die Anklage. Die geleakten Informationen hätten die Identität von US-Informanten preisgegeben.

Obwohl Medien in der ganzen Welt die Informationen publiziert hatten, wird nur Assange der Prozess gemacht. Viele Unterstützer:innen behaupten, dass die Behandlung Assanges andere von ähnlichen Veröffentlichungen abschrecken soll. Seine Unterstützer:innen sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll.

Seit fast drei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis

Der 50-Jährige sitzt seit beinahe drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft. Der UN-Beauftragte für Folter, Nils Melzer, hat die Behandlung Assanges wiederholt als [3][psychologische Folter] beschrieben.

Assanges Unterstützer:innen kritisieren seit Langem, dass er in Belmarsh unnötig schweren Haftbedingungen ausgesetzt ist. Im vergangenen Jahr soll er sogar einen kleinen Schlaganfall erlitten haben. In dem Gefängnis sitzen einige der berüchtigtsten Mörder, Vergewaltiger und Terroristen des Landes. „Wir sind noch weit davon entfernt, in diesem Fall Gerechtigkeit zu erreichen, weil Julian noch immer inhaftiert ist“, sagte seine Verlobte Stella Moris am Montag. Assange leide schwer darunter, „Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr“.

24 Jan 2022

[1] /Gericht-kippt-Ablehnung-von-US-Antrag/!5821667

[2] /Whistleblowerin-aus-der-Haft-entlassen/!5671591

[3]

AUTOREN

Daniel Zylbersztajn-Lewandowski

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