taz.de -- Arbeitnehmerrechte und Corona: Eltern sollen Urlaub nehmen
Ausgerechnet der Kommunale Arbeitgeberverband Niedersachsen weist draufhin, dass Eltern für die Kinderbetreuung Urlaub nehmen müssen.
Bild: Muss sie Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu betreuen? Verwaltungsangestellte
Mindentaz | Da hat sich jemand unbeliebt gemacht: Als Ende der vergangenen Woche in Niedersachsen die Nachricht von den flächendeckenden Schul- und Kitaschließungen die Runde machte, flatterte vielen Personalverantwortlichen gleichzeitig ein Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) auf den Schreibtisch. Der Inhalt: Eine Belehrung darüber, dass in dieser Situation kein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung besteht. „Die Beschäftigten sind auf die Inanspruchnahme ihres Erholungsurlaubes zu verweisen.“
Für Ver.di ist das ein Grund zur Empörung: „KAV lässt Beschäftigte bei Betreuungsproblemen im Regen stehen“, schrieb die Gewerkschaft. Der KAV ist nicht irgendein Arbeitgeberverband. Er vertritt die Arbeitgeberseite von Verwaltungen, Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Stiftungen, die in den Kommunen, Landkreisen und Regionen öffentliche Aufgaben erfüllen.
Und die Mitteilung des KAV kam zu einer Zeit, als auf Bundes- und Landesebene schon längst an Arbeitgeber appelliert wurde, großzügig zu sein und gemeinsam mit den Beschäftigten kreative Lösungen zu finden.
Der Verfasser des Rundschreibens, Hauptgeschäftsführer Michael Bosse-Arbogast fühlt sich von Ver.di zu Unrecht in den Senkel gestellt: Die Auskunft sei erstellt worden, bevor die flächendeckenden Schließungen verkündet wurden – und gebe nun einmal die geltende Rechtslage wieder, weil der Tarifvertrag Lohnfortzahlungen für einen solchen Fall nicht vorsehe, verteidigt er sich.
Ein neues Gesetz muss her
Das ist ein Problem, an dem an vielen Stellen fieberhaft gearbeitet wird. Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat auf Bundesebene mittlerweile einen Rahmenbeschluss vorgelegt, der es den kommunalen Arbeitgebern im Einzelfall ermöglichen soll, Beschäftigte bezahlt freizustellen.
Bedingung ist, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist, nicht anders betreut werden kann und dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Auch für Tarifbeschäftigte und Beamte des Bundes wurden durch das Bundesinnenministerium entsprechende Regelungen geschaffen.Für privatwirtschaftlich Beschäftigte wird noch nach einer Lösung gesucht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatten am Mittwoch mit den Sozialpartnern darüber beraten. Voraussichtlich am Montag wird das Bundeskabinett ein Gesetz beschließen, das im Fall von Schul- und Kitaschließungen den Arbeitgebern gestattet, Lohnfortzahlungen auszuweiten. Die Firmen sollen sich das Geld dann später vom Staat zurückholen können, meldet die Deutsche Presse Agentur.Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte dieses „Krisenelterngeld“ und forderte eine zügige Einführung. Eltern, die sich wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause um ihren Nachwuchs kümmern und nicht zur Arbeit gehen können, müssten stärker unterstützt werden, sagte Niedersachsens DGB-Landeschef Mehrdad Payandeh.
20 Mar 2020
AUTOREN
Nadine Conti
Arbeitsrecht
Kinderbetreuung
Schwerpunkt Coronavirus
Arbeitgeber
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