taz.de -- Aktivistin über Schwangerschaftsabbrüche: „Jedes Jahr müssen Tausende deshalb ins Ausland reisen“
Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer rechtswidrig. Die Kriminalisierung hat für Betroffene erhebliche Folgen, sagt Aktivistin Lara Islinger.
Bild: Kundgebung am Safe Abortion Day in Hamburg 2025: Noch ein weiter Weg zur Entkriminalisierung
taz: Frau Islinger, was bedeutet die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen konkret für Betroffene?
Lara Islinger: Ihnen werden Steine in den Weg gelegt. Die Kriminalisierung von Abtreibung schafft strukturelle Hürden und ist auch ein Grund dafür, dass die Versorgungslage so schlecht ist. Deswegen muss sie weg. Diese Forderung ist nicht so radikal, wie viele denken. Die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Abschaffung aller Zugangsbarrieren werden zum Beispiel von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen.
taz: Was sind das für strukturelle Hürden?
Islinger: Die verpflichtende Beratung, die dreitägige Wartezeit, die gesetzlich festgelegte Trennung von beratender und durchführender Person, dass nur Ärtzt*innen Abtreibungen machen dürfen, die Kosten, die Zwölf-Wochen-Frist und mehr.
taz: Was spräche denn für eine Erweiterung der Zwölf-Wochen-Frist?
Islinger: Die meisten Abbrüche finden früh in der Schwangerschaft statt, aber es wird immer Menschen geben, die eine spätere Abtreibung brauchen. Zum Beispiel, wenn die Schwangerschaft erst spät festgestellt wurde, aufgrund medizinischer Komplikationen oder tragischer Gründe, wie der Tod des Partners. Jedes Jahr müssen Tausende deshalb ins Ausland reisen. [1][Viele haben Schwierigkeiten, das Geld dafür zusammenzukriegen.] Wegen solcher Hürden verzögern sich Abtreibungen dann weiter. Das geht so nicht. Abtreibungen müssen immer möglich sein – so früh wie möglich und so spät wie nötig.
taz: Warum sollten wir Schwangerschaftsabbrüche [2][intersektional betrachten?]
Islinger: Weil die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft von den Lebensumständen bestimmt wird. Erst wenn soziale Ungleichheiten überwunden sind, kann die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft wirklich frei sein.
taz. Inwiefern?
Islinger: Zum Beispiel ist das größte Armutsrisiko in Deutschland, Kinder zu haben. Außerdem gibt es viele Faktoren wie Rassismus oder Ableismus, die die Entscheidung und den Zugang beeinflussen. Mir ist es wichtig, die Perspektive der reproduktiven Gerechtigkeit auf Schwangerschaftsabbrüche anzuwenden.
taz: Worum geht es dabei?
Islinger: Das Konzept der reproduktiven Gerechtigkeit wurde in den 1990er Jahren von schwarzen US-amerikanischen Feminist*innen begründet. Es bedeutet sowohl das Recht, Kinder zu bekommen, als auch das Recht, keine Kinder zu bekommen – und das Recht, Kinder unter sicheren und würdevollen Bedingungen großzuziehen. Im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche bedeutet das, dass wir anerkennen, wie häufig diese Entscheidungen von ökonomischem und gesellschaftlichem Druck beeinflusst werden, und dass wir uns auch für bessere Bedingungen für diejenigen einsetzen, die sich für Kinder entscheiden.
taz: Betroffene, die einen Schwangerschaftsabbruch erlebt haben, berichten teilweise von traumatischen Erfahrungen. Inwiefern tragen die gesetzlichen Hürden dazu bei?
Islinger: Dazu ist es wichtig zu sagen, dass es eine verzogene Diskussion gibt, was die psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen angeht. Zum Beispiel ist das [3][„Post Abortion Syndrom“ ein hartnäckiger Mythos.] Langzeitstudien zeigen: Die häufigste Emotion, die auch Jahre später mit einer Abtreibung verbunden wird, ist Erleichterung. Im Zusammenhang mit einer Abtreibung können aber alle möglichen Gefühle auftreten. Wenn Menschenn von traumatischen Erfahrungen berichten, liegt das oft auch an den belastenden Umständen, unter denen die Abtreibung stattfand: Zum Beispiel die Stigmatisierung, die erzwungene „Bedenkzeit“ und weitere schon genannte Hürden, die dazu führen, dass Ärtz*in und Methode nicht frei gewählt werden können.
22 Jan 2026
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AUTOREN
Mara Schaaf
Schwerpunkt Abtreibung
Hamburg
Intersektionalität
Reproduktive Rechte
Medizin
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