taz.de -- Ärztin Kristina Hänel auf Lesereise: Ein Tagebuch, kein Pamphlet
Medizinerin Kristina Hänel stellt das Buch vor, das ihren Kampf gegen den Paragrafen 219a beschreibt. Immerhin: Das Thema neu besetzt hat sie.
Bild: Gibt den Kampf gegen den Paragrafen 219a nicht auf: Kristina Hänel
Brementaz | Mit ihrem gerade erschienenen [1][„Tagebuch einer ‚Abtreibungsärztin‘“] ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel derzeit auf Lesereise. Der Titel wird nicht ihre Wahl gewesen sein, beschreibt sie in dem lesenswerten Buch doch, wie sie diese in Medien geprägte Zuschreibung schmerzt, weil sie so viel mehr sei: Oma, Reit- und Familientherapeutin, Rettungsärztin, Musikerin, Triathletin.
In einer klaren Sprache erzählt sie aus diesem reichen Leben, sie schildert Erlebnisse, Gefühle und Beobachtungen und kommentiert sparsam. Das Buch ist ein Tagebuch, kein Pamphlet, und es ist so interessant zu lesen, weil sie das Persönliche immer in einen gesellschaftlichen Kontext stellt.
Im Vordergrund steht Hänels Kampf gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, der sie international bekannt gemacht hat. Begonnen hatte er im September 2017 mit einem [2][Artikel in der taz]. Darin hatte sie öffentlich gemacht, dass sie vor Gericht steht, weil auf ihrer Homepage Informationen über den Eingriff stehen. Dass sie sich anfangs dafür geschämt hat, als hätte sie etwas verbrochen, erfährt man im Buch. Selbst wer alle Artikel über sie gelesen hat, lernt viel neues, etwa über das zögerliche Handeln der Grünen und Pro Familia.
Gewonnen hat Hänel den Kampf noch nicht. Fanatische Abtreibungsgegner*innen können Ärzt*innen wie sie immer noch mit Strafanzeigen bedrohen. [3][Denn die Gesetzesänderung, die CDU und SPD im Februar im Bundestag] beschlossen haben, erlaubt Mediziner*innen jetzt zwar die öffentliche Information darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Immer noch verboten sind ihnen alle weiteren Angaben über Methoden und Risiken.
Was Hänel geschafft hat: [4][Der Diskurs über Schwangerschaftsabbrüche] wird nicht mehr wie die letzten 25 Jahre von denen bestimmt wird, die sie am liebsten ganz verbieten würden. Die „Angst vor Sanktionen wegen §219a“, schreibt sie, habe die zum Schweigen gebracht, die den blutigen Bildern von toten Babys etwas hätten entgegen setzen, die die angeblichen „Lebensschützer*innen“ mit der Realität hätten konfrontieren können. „Sie hatten das Thema in Alleinherrschaft. Damit wird jetzt Schluss sein.“
12 Apr 2019
LINKS
[1] https://argument.de/produkt/das-politische-ist-persoenlich-tagebuch-einer-abtreibungsaerztin/
[2] /Werbung-fuer-Abtreibungen/!5444891
[3] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
[4] /Debatte-Sprache-und-Paragraph-219a/!5568971
AUTOREN
Eiken Bruhn
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
§219a
Schwerpunkt Abtreibung
Lebensschützer
ARTIKEL ZUM THEMA
Juristin über die Neuregelung von § 219a: „Das ist völlig widersprüchlich“
Erstmals seit der Paragraf geändert wurde, steht wieder eine Ärztin vor Gericht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es noch zu einem besseren Gesetz kommt.
Information über Abtreibungen: Erneut Ärztinnen vor Gericht
Erstmals seit der Reform des § 219a stehen Mitte Juni zwei Ärztinnen in Berlin vor Gericht. Es sind Proteste angekündigt.
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland: Weite Wege
Im Westen Niedersachsens müssen Frauen weit fahren, um eine Schwangerschaft abzubrechen. Ministerin Carola Reimann (SPD) leugnet das Problem.
Kommentar Schwangerschaftsabbrüche: Von wegen „Kompromiss“
Im Streit um Paragraf 218 wird es keine Lösung geben, die alle zufriedenstellt. Eine Verschärfung des Gesetzes muss aber niemand fürchten.
Ärztin über Schwangerschaftsabbrüche: „219a gehört nicht in die Demokratie“
Die Regierung will den Paragrafen 219a verändern – aber an ihm festhalten. „Für uns ist das kein Kompromiss“, sagt die Ärztin Kristina Hänel.