taz.de -- Wolfgang Heer
Plädoyer von Verteidiger im NSU-Prozess: Heer nimmt Verhandlung auseinander
Zschäpes Verteidiger Heer hält sein Abschlussplädoyer zum NSU-Verfahren. Der Angeklagten sei das Recht auf einen fairen Prozess verweigert worden.
Zschäpe-Anwälte wollen hinschmeißen: „Persönlich nicht mehr zumutbar“
Die Verteidiger von Beate Zschäpe wollen nicht mehr. Diese hatte sich aus der Haft heraus von Anträgen ihrer Anwälte distanziert.
Beate Zschäpe: Neue Attacke gegen alte Verteidiger
Erneut beklagt sich die Angeklagte im NSU-Prozess bei Gericht über Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Diese hätten sich „bewusst schädigend“ verhalten.
Verteidiger von Zschäpe im NSU-Prozess: Heer, Stahl und Sturm wollen gehen
Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger im NSU-Prozess beantragen eine Entbindung von ihrem Amt – weil Beate Zschäpe ihr Schweigen brechen will.
Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Das letzte Gefecht
Redet sie oder redet sie nicht? Zschäpe schreibt den Richtern, eventuell „etwas auszusagen“. Der Konflikt mit ihren Verteidigern wird immer heftiger.
Hells Angels in Walsrode: Stadt der Angst
Im niedersächsischen Walsrode traut sich niemand mehr, etwas gegen die Hells Angels zu sagen. Nicht Rocker gelten dort als Nestbeschmutzer, sondern ihre Kritiker.
Kommentar Fortsetzung NSU-Prozess: Die Launen der Angeklagten
Beate Zschäpe behält ihre drei Pflichtverteidiger. Nun sollte sie endlich aussagen – auch wenn das die Wahrheit noch nicht ans Licht bringen würde.
Zschäpe muss Anwälte behalten: Ein Bruch, der nachwirkt
Wie immer stellt Anwalt Stahl Beate Zschäpe die Box mit Bonbons hin. Dann berichtet eine Zeugin im NSU-Prozess von ihrer Freundschaft mit der Angeklagten.
Zschäpe-Verteidiger im NSU-Prozess: Gericht vertagt Entscheidung
Die Richter haben doch noch nicht geäußert, ob Beate Zschäpe ihre Anwälte wechseln darf. Die Sitzung am Dienstag beginnt später als geplant.
Anwälte im NSU-Prozess: Drei für Zschäpe
Heer, Stahl und Sturm: Die Anwälte von Beate Zschäpe werden beim NSU-Prozess die Indizienkette der Anklage infrage stellen.