taz.de -- Ex-Landrat kommt vor Gericht: Ein Mieter, der gern mehr zahlt
Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen früheren Göttinger Landrat Marcel Riethig erhoben. Der Vorwurf: Untreue. Tatwerkzeug: eine unnötige Mieterhöhung.
Bild: Suspendierter Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD): wegen Untreue angeklagt
Es läuft dieses Jahr nicht wirklich gut für Marcel Riethig. Zuerst kam die [1][Suspendierung als Göttinger Landrat]. Dann erlebte der SPD-Mann ein Debakel bei der Kommunalwahl in Niedersachsen. Und jetzt hat die örtliche Staatsanwalt den 43-Jährigen wegen Untreue angeklagt.
Der Vorwurf: Riethig soll in seiner Funktion als Landrat die Miete für eine Berufsbildende Schule im Gewerbegebiet von Osterode ab April 2023 monatlich um rund 27.000 Euro erhöht haben. Hierfür soll „weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Notwendigkeit bestanden haben“, so die Staatsanwaltschaft.
Für den von Riethig zu verantwortenden Mietvertrag mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren hat sich laut Ermittlungsbehörde für den Landkreis Göttingen ein Gesamtmehrbetrag von etwa 1,6 Millionen Euro ergeben. Der Kreis Göttingen hat die Schule von der Kreiswohnbau Osterode am Harz/Göttingen GmbH gemietet. Das Unternehmen baut und verwaltet Mietimmobilien und erstellt Gewerbeobjekte für Handel und Industrie, der Kreis Göttingen ist Mitgesellschafter der GmbH.
Der ursprüngliche Mietvertrag zwischen Landkreis und Kreiswohnbau war datiert von 1998 und hatte eine Laufzeit bis Ende März 2023. Der Kreis musste damals monatlich eine Miete in Höhe von 10,12 Euro bezahlen. Durch eine Vereinbarung zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und Riethigs Vorgänger als Landrat, Bernhard Reuter, ebenfalls SPD, sei zum 1. April 2023 für die Dauer von fünf Jahren ein neuer Mietzins von 4,95 Euro pro Quadratmeter vereinbart worden, so die Staatsanwaltschaft.
Ein einsamer Entscheider
Vor Inkrafttreten dieser Mietabsenkung habe der Geschäftsführer der Kreiswohnbau den inzwischen amtierenden Landrat Riethig auf eine vorherige mündliche Vereinbarung angesprochen, wonach die Miete ab dem genannten Datum nicht 4,95, sondern glatte 8 Euro pro Quadratmeter betragen sollte. Eine Steigerung um fast 62 Prozent.
Wenige Tage später sollen Riethig und der Geschäftsführer einen entsprechenden Änderungsvertrag abgeschlossen haben. Aus der Quadratmetermiete von 4,95 Euro resultierte der genannte monatliche Mehrbetrag in Höhe genau von 27.320,37 Euro. Für die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren summierte sich die Mehrbelastung auf 1.639.222.20 Euro.
Bei seinem eigenmächtigen Vorgehen hat Riethig der Anklage zufolge Empfehlungen aus dem eigenen Haus missachtet. Eine Prüfung der Erhöhung vor Vertragsabschluss sei „weder durch das zuständige Beteiligungsmanagement des Landkreises Göttingen noch durch qualifizierte Mitarbeiter der Fachebene oder andere sachkundige Personen“ erfolgt, erklärt die Staatsanwaltschaft.
In dem der Anklage vorgeschalteten Ermittlungsverfahren soll Riethig ausgesagt haben, es hätten erhebliche Zweifel an der Marktüblichkeit des geringeren Mietzinses sowie die konkrete Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zugunsten des Landkreises als Gesellschafter bestanden. Eine solche verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter, der mehr als 25 Prozent der Anteile hält, einen wirtschaftlichen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt hätte.
Der Fall sei so eindeutig gewesen, dass eine weitergehende Prüfung aus seiner – Riethigs – Sicht zu keinem anderen Ergebnis geführt und es zur Herstellung einer gesetzeskonformen Lage einer Nachverhandlung des Mietvertrages mit der Wohnungsbaugesellschaft zwingend bedurft hätte. Kurzum: Ein Mietzins von 4,95 Euro pro Quadratmeter sei Riethig zufolge „schlicht und einfach nicht marktüblich“ gewesen.
Während Riethig selbst für eine weitergehende Stellungnahme nicht zu erreichen war, bezeichnete sein Anwalt Karl-Heinz Mügge [2][die Vorwürfe gegenüber Journalisten als „haltlos“]. Sie begründeten keinen hinreichenden Tatverdacht beziehungsweise erfüllten nicht die gesetzlichen Vorgaben zur Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Ausgelöst hatten die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Riethig Vorwürfe seiner eigenen Verwaltung: [3][16 Spitzenbeamte aus dem Kreishaus hatten dem Landrat Ende Februar Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft vorgeworfen] und zum Beleg Dutzende Aktenordner zur Prüfung an das niedersächsische Innenministerium geschickt. Unter den 28 dokumentierten Vorwürfen war auch der Vorwurf, um den es jetzt in der Anklage der Staatsanwaltschaft geht.
Mitte März hatte das niedersächsische Innenministerium Riethig [4][vorläufig suspendiert] und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Kommunalwahl im September kandidierte der ehemalige Sozialdemokrat für eine von ihm und einigen Getreuen ins Leben gerufene „Bürgergemeinschaft Landkreis Göttingen“ erneut als Landrat, mit knapp 15 Prozent der Stimmen erlitt er dabei aber Schiffbruch. Seine Nachfolgerin Ulrike Witt (SPD) trat am Sonntag ihr Amt als Kreishauschefin an.
2 Nov 2026
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