taz.de -- Die Wahrheit: Zuckerbrot und Steuerpeitsche

Ein Hoch auf die Limonade, denn sie löscht künftig nicht nur den süßen Durst, sondern auch den brennenden Bundeshaushalt.

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Wenn ich im Supermarkt zur Fanta greife, fühle ich mich nicht wie eine Verbraucherin, sondern wie ein Schmuggler im Dschungel. Ein Blick auf die Nährwerttabelle verrät: 9 Gramm Zucker auf 100 Milliliter. Das ist kein Erfrischungsgetränk, das ist ein schweres Steuervergehen nach Stufe 2 der neuen Verordnung. Der Bundesfinanzminister hat uns eine Zuckersteuer untergejubelt, die ab Juli 2027 den Bundeshaushalt süßen soll. Endlich bekommt der Durst eine politische Dimension. Wer süß schluckt, übernimmt Verantwortung mit Aufpreis.

Als Steuerberaterin begrüße ich das. Bisher musste ich Mandanten erklären, dass der Staat auf nahezu alles eine Steuer erhebt. Nun wird die Limonade zur fiskalischen Persönlichkeit. Ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter beginnt die erste Steuerstufe, ab acht Gramm die nächste. Die Flasche wird zum kleinen Verwaltungsakt: Unterhalb der Grenze ist sie erfrischend, oberhalb ein Fall für die Einnahmenverwaltung.

Für die Testphase erwarte ich Razzien der Soko Saccharose im Kühlregal. „Hände weg vom Deckel! Zollfahndung! Haben Sie unversteuerten Sirup auf der Zunge?! Sie da! Wie viel Gramm führen Sie mit sich?“ Die Cola schweigt verstockt. Ein Schluck wird entnommen, die Probe versiegelt, der Sachverhalt zur Prüfung weitergeleitet. Bei Gefahr im Verzug wird die Flasche geschüttelt.

Die Begründung ist von entwaffnender Logik: Zucker macht krank, Krankheit kostet Geld, also besteuern wir Zucker. Der Staat verdient an einem Verhalten, das er abstellen möchte, und betet insgeheim, dass die Bürger Naschkatzen bleiben, damit die Haushaltsrechnung aufgeht. Ein Finanzminister, der den Zuckerkonsum erfolgreich senkt, würde sich schließlich die eigene Einnahmequelle austrinken.

Der Fruchtzucker dem Mittelstand

Auch die Ausnahmen zeugen von Präzision. Bestimmte Säfte und auch kleine Hersteller bleiben verschont. Der Zucker wird also nach der sozialen Herkunft des Arbeitgebers bemessen. Im Großkonzern ist er ein steuerpflichtiger Gefährder, im kleinen Betrieb ein Wirtschaftsfaktor. Vielleicht sollte man Zucker nach Tarifgruppen sortieren: Saccharose im öffentlichen Dienst, Fruchtzucker im Mittelstand.

Ich rate der Getränkeindustrie dringend zur steuerlichen Optimierung. Wer den Zucker unter die Grenze drückt, spart Abgaben. Wer ihn darüber belässt, leistet einen höheren Beitrag zum Gemeinwohl. Wer gar keinen Zucker verwendet, trägt nichts zur Haushaltsrettung bei, erntet als Zuckerbrot nur den zahnlosen Applaus des Gesundheitsministers.

Der Staat will uns den Zucker abgewöhnen, aber keinesfalls die Kohle. Das ist, als würde der Zahnarzt dem Patienten für jeden gezogenen Zahn eine Prämie versprechen – und sich anschließend in der Existenzkrise beklagen, dass ihm die Gebisse ausgehen. Fazit: Wer künftig nascht, zahlt nicht mehr nur beim Zahnarzt, sondern direkt beim Kassenwart. Guten und steuerlichen Appetit!

27 Oct 2026

AUTOREN

Annemarie Reindl

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Kolumne Die Wahrheit

Zuckersteuer

Zucker

Steuern

Lars Klingbeil

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

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